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Brandschutz: Jetzt werden auch Fußmatten im Treppenhaus verboten – Stolpergefahr im dichten Qualm!

Fußmatte
Ab Juli verboten: Fußmatte. Leben retten geht vor. Lizenz: Public Domain

Aus Brandschutzgründen ist es schon länger verboten, Fahrräder, Kinderwägen, Kinderroller, Pflanzentröge und alle möglichen weiteren Gegenstände in den Treppenhäusern, Gemeinschaftsfluren und vor den Hauseingängen abzustellen. Auch Schirme dürfen nicht mehr zum Abtropfen vor den Wohnungstüren aufgespannt werden. Natürlich ist ein nasser Schirm kein Brandbeschleuniger, aber es geht darum, dass man im dichten Qualm darüberfallen könnte.

Die Vorschriften wurden regelmäßig verschärft. In der jüngsten Verordnung 9999–14, die heute vom Bundesinnenministerium herausgegeben wurde, wird darauf hingewiesen, dass auch Fußmatten nicht mehr erlaubt sind. Der Grund: Über diese kann man ebenfalls im dichten Qualm darüberstolpern, manche rollen sich sogar auf und werden dann noch gefährlicher. Auch in den Boden eingelassene Abtropfgitter vor den Türen dürfen nicht mehr verwendet werden, da bei diesen Gefahr besteht, darauf auszurutschen.

Fußmatten und Abtropfgitter müssen bis zum 01.07.2018 entfernt werden

Konkret müssen die Fußmatten bis zum 01.07.2018 verschwinden, es drohen hohe Bußgelder. Abtropfgitter müssen entfernt und der Hohlraum mit Instant-Beton aufgefüllt werden. Die Baumärkte müssen spezielle „Seehofer“-Sets zum Selbstkostenpreis anbieten, um den großen Bedarf zu decken. Innen- und Heimatminister Seehofer ist mit der Kooperation der Baumärkte zufrieden und kann sich so wieder wichtigen Dingen zuwenden, etwa dem geplanten Kopftuchverbot in Kindergärten und der neuen gendergerechten Bibel.

7 Antworten auf „Brandschutz: Jetzt werden auch Fußmatten im Treppenhaus verboten – Stolpergefahr im dichten Qualm!“

In meinem Treppenhaus liegen sehr viele Fußmatten. Die liegen nicht nur vor der Türen, sondern auch zwischen Treppenabschnitten. Bei welcher Brandschutzbehörde darf ich mich beschweren.

Ich finde das ganz in Ordnung. Wir haben Treppenhausbeleuchtung mit Bewegungsmelder und die Stolpergefahr ist gegeben. Schuhregale bei 1,20m Treppenhausbreite ist es schon zu Behinderung gekommen. Mieter und Verwalter sind uneinsichtig.
Was kann ich verändern ?

Richtig der Gedanke.

Ich habe schon seit einem Jahrzehnt so etwas nicht mehr.

Jetzt legte mir jemand unerlaubterweise einen Fußabtreter vor meine Türe, worauf ich den auf den Briefkästen platzierte, damit ich nicht wegen Unterschlagung belangt werden kann.

Für die anderen im Haus scheint es selbstverständlich zu sein, einen Fußabtreter haben zu müssen.

Daraufhin platzierten sie ihre Fußabtreter kurzfristig wild überall im Treppenhaus herum, was sie dann aber wieder derart iin Ordnung brachten, dass sie die Fußabtreter wieder ordentlich verboten vor ihren Türen platzierten.

Kürzlich wurden wir mit einer neuen Herausforderung konfrontiert: der plötzliche Anstieg der Nachfrage nach Instant-Beton und „Seehofer“-Sets, ausgelöst durch die neue Verordnung 9999–14. Diese Verordnung verbietet das Aufstellen von Fußmatten und die Verwendung von Abtropfgittern, was zu einem unerwarteten Bedarf in unserem Baumarkt führte. Wir mussten schnell reagieren, um unseren Kunden die benötigten Materialien bereitzustellen. Es war eine Herausforderung, aber auch eine Gelegenheit, unseren Service zu verbessern und unseren Kundenstamm zu erweitern. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, wie wichtig es ist, flexibel zu bleiben und sich schnell an neue Marktsituationen anzupassen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgender Sachverhalt,
Ich bin Miteigentümer in einem Haus von 32 Eigentümer, ein Eigentümer veranstaltet im Eingang des Treppenhaus weihnachtliche Dekorationen aus brennbaren Materialien, er weigert sich das zu entfernen auf schriftliche Anordnung der Hausverwaltung. Frage,was kann man dagegen tun,????

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