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EU-Richtlinie: Ganzkörperschutzanzüge für Prostituierte werden Pflicht

Schutzanzug
Prototyp der neuen Arbeitskleidung für Prostituierte. Foto: Zeesenboot / Lizenz: CC BY 2.0

Prostituierte müssen laut einer neuen EU-Richtlinie in Zukunft als Arbeitskleidung Ganzkörperschutzanzüge tragen. Damit soll die Ausbreitung von Krankheiten verringert werden. Kondome bieten hier nur einen teilweisen Schutz. Gegen per Tröpfcheninfektion übertragene Krankheiten (z.B. Grippe) sind sie wirkungslos. Wegen der körperlichen Nähe zu ihren Klienten sind Prostituierte in besonderem Maße betroffen.

Die EU-Richtlinie 2016-69-96 HBRK zum Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz soll noch diesen Herbst im Europaparlament beschlossen werden. Sie muss dann spätestens bis zum 1. Januar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

Ein erster Prototyp des Schutzanzugs wurde bereits vorgestellt (Abbildung). Noch offen ist, wie viele Gebrauchsöffnungen für Freier der Schutzanzug im Intimbereich haben wird. Um einen höchstmöglichen Schutz der Prostituierten zu erreichen, wird auch geprüft, ob nicht generell auf Öffnungen im Intimbereich verzichtet werden kann.

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