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Hubertus Heil wollte Unglückszahl 13 für Sozialgesetzbuch vermeiden – nun will er auch die 14 überspringen wegen Nähe zum 1. April

Hubertus Heil
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD): „Man muss das Unglück nicht auch noch heraufbeschwören“. Foto: Steffen Prößdorf / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt, die Zahl 13, die von vielen Menschen als Unglückszahl empfunden wird, für das geplante Sozialgesetzbuch zu überspringen und es mit der Nummer 14 zu versehen. Doch nun sind Heil Zweifel gekommen. Der Minister sagte: „Die Zahl 14 hat eine hohe Affinität zum 1. April. Ich befürchte, man könnte die Arbeit der SPD als Aprilscherz sehen. Das ist ja auch nicht so weit hergeholt. Das neue Sozialgesetzbuch wird daher die Nummer 15 tragen. Es sei denn, mir fällt noch etwas ein, das dagegen spricht. Hmmm, die Quersumme ist 6, lassen Sie mich mal überlegen, was das in der Zahlenmystik bedeutet.“

Heil führt weiter aus, während er sich ein Glas Granderwasser einschenkt: „Ich betone übrigens, ich bin nicht abergläubisch und auch nicht esoterisch veranlagt. Aber ich nehme Stimmungen in der Bevölkerung auf, und man muss das Unglück nicht auch noch heraufbeschwören. Es reicht ja, wenn die Bundes-SPD derzeit bei ca. 13 % liegt. Das nehme ich als Ansporn!“

Der Minister denkt daran, natürlich nur aus „symbolischen Gründen“, weitere negativ besetzte Zahlen bzw. konkret die Zahl 13 abzuschaffen. „Wir haben aus gutem Grund nur 12 Gebote und keine 13″, denkt Heil laut, „Jesus begrenzte seine Apostel auf 12 und nicht auf 13.“ Heil schlägt vor, falls es im internationalen Verbund möglich sei, aus dem Freitag, den 13., einen Samstag, den 14a., zu machen. Schließlich sei Jesus an einem Freitag gekreuzigt worden, die 13 sei außerdem quasi das Dutzend des Satans. Es gebe eben Dinge, auf die man verzichten könne, zumal an Freitagen, die auf einen 13. fallen, nachweislich mehr Unfälle passierten, erklärt der Minister.

Übersprungene Versionsnummern sollen dennoch gesegnet werden

Wegen der übersprungenen Versionsnummern 13 und 14 kündigte Heil außerdem an, das neue Sozialgesetzbuch nicht einmal, wie üblich, von einem Priester segnen zu lassen, sondern gleich dreimal. „Sicher ist sicher“, meint Heil, nicht, dass sich zwei fehlende Ausgaben später durch fehlende Segnung rächen würden. Erlauben Sie mir noch eine Schlussbemerkung: „Aller guten Dinge sind drei! Glück und Pech kommen immer dreimal hintereinander. Das nächste Sozialgesetzbuch lasse ich dann konsequenterweise 7-mal segnen. Übrigens eine sehr elegante Zahl, die 7!“

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Ostersonntag 2018 würde auf 1. April fallen – Papst verschiebt Ostern um 1 Woche nach hinten

Papst Franziskus
Papst Franziskus macht sich um den Ruf seiner Kirche Sorgen. Foto: Catholic Church (England and Wales) / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Der Ostersonntag, an dem die Auferstehung Jesu Christi gefeiert wird, würde 2018 auf einen 1. April fallen. Realisten sagen, es gäbe kein passenderes Datum. Das Datum ergibt sich aus der Osterberechnungsformel. In den Kalendern für nächstes Jahr ist es auch bereits vermerkt. Doch noch ist Zeit, zu handeln. Denn der Papst ist in großer Sorge. Er befürchtet, seine Kirche könnte großem Spott ausgesetzt sein. Bei der Nachricht, einer sei von den Toten auferstanden, könnte man ja an einen besonders schlechten Aprilscherz denken, denn so etwas sei ja nicht mal bei Gläubigen und Heiligen möglich, so der Pontifex Maximus.

Ostersonntag 2018 nun am 8. April

Die Orthodoxen feiern Ostern 2018 ohnehin eine Woche später, daher legt Papst Franziskus nun das christliche Osterfest mit dem orthodoxen Osterfest zusammen. Entsprechend findet der christliche Ostersonntag 2018 am 8. April statt. Alle bereits gedruckten Kalender sind ab sofort ungültig.

Evangelische Kirche macht nicht mit: Doppeltes Ostern 2018!

Die evangelische Kirche Deutschlands will nicht mitziehen. Damit tritt einer der seltenen Fälle ein, in denen es gleich zweimal Ostern innerhalb eines Jahres gibt.

Der Einzelhandelsverband Deutschlands begrüßt das doppelte Ostern. Ein doppeltes Ostern 2018 werde das lokale Geschäft beleben, so der Einzelhandelsverbandsprecher Harald Kauffer. Somit habe man endlich dem existenzbedrohenden Onlinehandel etwas entgegenzusetzen. Man wolle prüfen, ob solche kreativen Maßnahmen wie die des Papstes nicht weiterentwickelt werden könnten. Denkverbote solle es keine geben, führt Kauffer aus. Man halte es auch für möglich, dass Kunden in bestimmten Jahren zwei Geburtstage im Jahr feierten. „Zumindest wenn jemand sehr viel Glück gehabt hat und dem Tod nur knapp entgangen ist, heißt es ja auch ‚Das ist wie ein zweiter Geburtstag‘. Wo aber blieben dann die Geschenke? Umsatz! Umsatz! Umsatz!“

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Gesellschaftliches Politik

Neues Gesetz von Heiko Maas stellt auch Aprilscherze unter Strafe

Heiko Maas
Heiko Maas: Hassrede und Lügen bekämpfen, Wahrheit erzwingen. Foto: Sandro Halank / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Vorgestern, am Samstag, war 1. April. Das ist der einzige Tag im Jahr, an dem es auch keinblatt.de nicht so ernst nimmt.

Doch Aprilscherze dürften ab nächstem Jahr Geschichte sein. Denn das neue „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), das vor allem Fake-News und Hate Speech in sozialen Netzwerken wie Facebook eindämmen soll, wird auch Aprilscherze unter Strafe stellen, und zwar dann, wenn sie als Nachrichten oder vergleichbar aufgemacht sind.

Wie eine Nachfrage beim Justizministerium ergab, sollen auch klar erkennbare Aprilscherze von dem Verbot betroffen sein. Das gilt selbst dann, wenn ein klarer Hinweis wie „Aprilscherz“ oder „Wir haben Sie in den April geschickt“ angebracht ist. Meinungs- und Pressefreiheit würden nicht eingeschränkt, so ein Sprecher des Justizministeriums, aber Lügen und Fake-News, unter die ja Scherze allgemein fielen, seien dann nicht mehr zulässig. Viele Aprilscherze würden für Irritationen sorgen und durch ihren unwahren Inhalt Politiker und Unternehmen in ein schlechtes Licht rücken, führt der Sprecher aus. Hinweise wie „Aprilscherz“ würden zudem oft übersehen, da üblicherweise nicht der ganze Artikel gelesen werde.

Es muss aber im Unterschied zu Ländern wie der Türkei niemand eine Haftstrafe befürchten, selbst für richtig üble Scherze nicht. Es bleibt bei einem Bußgeld, das bei 50 Millionen Euro pro Verstoß gedeckelt ist. Unklar ist jedoch, ob sich für die „Bild“-Zeitung bei diesen zu erwartenden Ausgaben eine weitere Verlegertätigkeit überhaupt noch rechnet.

Die keinblatt.de-Redaktion meint: Wenn wir ehrlich sind, um die meisten Aprilscherze ist es nicht schade. Aber es geht auch um das Prinzip. Das sagt gerade auch die keinblatt.de-Redaktion, die außer am 1. April keine Scherze veröffentlicht und als ernstes, hochseriöses Medium auch keine Satirerubrik hat.

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Resolution der Medien: Dieses Jahr keine Aprilscherze

Windbruch
Windbruch nach Orkan (Symbolbild). Foto: Walter J. Pilsak / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Erst das schreckliche Flugzeugunglück eines Airbus A320 der Germanwings (Flug U49525) mit 150 Toten, bei dem der Copilot die Maschine offenbar mit voller Absicht gegen eine Felswand steuerte.

Dann heute das Orkantief „Niklas“, der als einer der schwersten Stürme der letzten Jahre in Deutschland gilt. Es sind Tote und Verletze zu beklagen, die Schäden sind immens.

Ebenso trat heute der CSU-Politiker Peter Gauweiler zurück. Er gab sein Parteiamt und sein Bundestagsmandat auf. Er hinterlässt eine ratlose CSU, die die Merkelsche Eurorettungspolitik mitgetragen hat, aber mithilfe von Peter Gauweiler bei den Leuten den Eindruck erweckt hat, sie verweigere sich dieser Politik.

„Keine Zeit für Witze“

In Anbetracht dieser Ereignisse hat der Deutsche Medienverband eine Resolution herausgegeben. Es sei keine Zeit für Witze, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der großen Medienhäuser und Verlage, daher verpflichteten sich die Fernsehsender, Radiostationen und Zeitungen dieses Jahr, keine Aprilscherze zu veröffentlichen. Es wird davon ausgegangen, dass sich alle Medienmacher daran halten.