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Zu giftig: EU verbietet Energiesparlampen

Energiesparlampe
Quecksilberhaltige Energiesparlampe (ESL). Nur Esel kaufen sie. Foto: Armin Kübelbeck / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die umstrittenen Energiesparlampen entwickeln sich zunehmend zu einem gigantischen Umweltproblem. Laut Informationen von keinblatt.de bereitet die EU daher fieberhaft ein Verbot von Energiesparlampen (ESL; sprich: Esel), genauer: Kompaktleuchtstofflampen, vor.

Laut EU-Umweltkommissar Romano Aquas hätten sich die Bürger nach dem gut gemeinten Verbot der herkömmlichen Glühlampe durch die EU, das der Stromeinsparung und damit dem Klimaschutz dienen sollte, ohne Sinn und Verstand Kompaktleuchtstofflampen zugelegt, die grundsätzlich Quecksilber enthielten. Kaputte Lampen würden dann einfach in den Hausmüll gegeben, obwohl dies streng verboten sei. Kaum einer würde die Lampen wie vorgeschrieben zu den Wertstoffhöfen bringen, die oft nur wenige Kilometer entfernt seien und mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten glänzten (Annahme von Energiesparlampen an ungeraden Werktagen von 10 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Personalausweis nicht vergessen, denn nur Bewohner des gleichen Stadtteils dürfen abgeben!).

LED-Birne
LED-Birne. Das Leuchtmittel der Zukunft. Manchmal muss man nachhelfen. Foto: Karl Baron / Lizenz: CC BY 2.0

Auch seien sich die Bürger offenbar nicht bewusst, dass zerplatzende oder zerbrochene Birnen ihre Gesundheit bedrohen können. Hier verzichteten manche Bürger sogar auf die dringend empfohlene Raumlüftung, mit der wenigstens die Konzentration des quecksilberhaltigen Giftdampfs schneller abgebaut werde.

Wenn die Restbestände herkömmlicher Glühbirnen aufgebraucht seien, würde sich das Problem noch einmal drastisch verschärfen.

Aquas fragt sich, wo der viel zitierte mündige Bürger bleibe. Da es diesen offenbar nicht gebe, bliebe der EU leider nur ein Verbot. Nach den gegenwärtigen Plänen wird dieses stufenweise eingeführt und gestaltet sich voraussichtlich wie folgt (ohne Gewähr):

Zeitpunkt Details
31.07.2014 Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >15 Watt
01.01.2015 Verbot von quecksilberhaltigen ESL mit einer Leistung von >10 Watt
01.01.2016 Verbot aller quecksilberhaltigen ESL
01.01.2017 Verbot wird auf neuartige ESL auf Amalgambasis ausgedehnt

Das Verbot bezieht sich auf Einkauf und Import. Bereits im Handel befindliche Restbestände sind nicht vom Verbot betroffen.

Als Ersatz werden LED-Lampen, Restbestände von herkömmlichen Glühbirnen, die immer noch legal im Handel sind, Kerzen (auf Basis von Wachs und Docht, falls diese noch jemand kennt) sowie der Einsatz von Hellsehern empfohlen.

LED-Lampen stellen eine weit geringere Umweltbelastung als Kompaktleuchtstofflampen dar. Ihr Stromverbrauch liegt zudem noch einmal deutlich unter der von Kompaktleuchtstofflampen. Ein weiterer Vorteil von LED-Lampen ist, dass diese fast ohne Verzögerung schalten und sofort die maximale Helligkeit erreichen, im Unterschied zu Kompaktleuchtstofflampen, bei denen man eine ganze Weile warten muss. In den Hausmüll dürfen aber auch LED-Lampen nicht gegeben werden, sie gelten als Elektronikabfall.

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Weniger Unfälle und Wasserverbrauch: EU macht LED-Farb-Duschköpfe zur Pflicht

Dusche blau
Beruhigendes Blau. Das heißt: Alles o.k.! Foto: Ricky Romero / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Momentan sind sie noch eine reine Modeerscheinung: beleuchtete Duschköpfe, bei denen durch die integrierten LEDs das Wasser je nach Temperatur die Farbe zu wechseln scheint. Solche LED-Duschköpfe benötigen keine Stromzufuhr, da der Strom über das durchfließende Wasser mithilfe einer integrierten Turbine selbst erzeugt wird. Konstruktionsbedingt fließt als Nebeneffekt auch weniger Wasser durch den Duschkopf, was den Wasserverbrauch zumindest bei gleicher Verwendungsdauer senkt.

Je nach Temperaturbereich werden typischerweise folgende Farben eingesetzt:

Temperatur Farbe
1°C – 30°C Grün
31°C – 43°C Blau
44°C – 50°C Rot
Ab 51°C Roter Alarmimpuls (Verbrühungsschutz)
Dusche rot
Feuerrot. Das heißt: Heiß! Foto: Ricky Romero / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Da diese Duschköpfe zu einem geringeren Wasserverbrauch und zu einem Rückgang von Verbrühungsunfällen führen, hat die EU die Apparaturen umfassend überprüft. EU-Umweltkommissar Romano Aquas hält die Technik inzwischen für so überzeugend, dass man diese nun zur Pflicht in allen Privathaushalten und gewerblichen Einrichtungen machen wolle. Ursprünglich sollten nur wassersparende Duschköpfe vorgeschrieben werden, so Aquas. Nun aber wolle man Nägel mit Köpfen machen. Der Bürger, der grob fahrlässig unter eine zu heiße Dusche steige, ohne mal vorsichtig die Temperatur mit der Hand zu überprüfen, müsse vor sich selbst geschützt werden. Nicht nur Verbrühungen gingen durch die Sicherheitsduschköpfe zurück, auch Kälteschocks würden spürbar abnehmen.

Die Technik habe nur Vorteile: Sie schütze die Umwelt, reduziere Unfälle und kurbele die Wirtschaft an, so Aquas. Denn durch den ungeheuren Bedarf neuer Duschköpfe müssten neue Fabriken gebaut werden, um die Duschköpfe zu produzieren. Speziell die südeuropäischen Länder könnten sich hier eine eigene Industrie aufbauen und ihre Wirtschaft sanieren. EU-Hilfen werde es selbstverständlich geben. Da die empfindlichen Duschköpfe ohnehin schnell kaputtgingen, sei sichergestellt, dass die Fabriken für Jahrzehnte ausgelastet seien. Das sei nachhaltige kombinierte Wirtschafts- und Umweltpolitik, führt Aquas aus.

Keine Diskriminierung dank Lautsprecher

Um eine Diskriminierung von Leuten mit Seheinschränkungen zu vermeiden, feilt man derzeit noch an Details. So sollen zusätzlich Signaltöne oder eine Sprachausgabe vor zu kaltem oder zu heißem Wasser warnen. Technisch sei das machbar, so Aquas. Die Sprachausgabe könne dann noch weiterentwickelt werden. Man prüfe derzeit, ob zwischen den Hinweisen zur aktuellen Wassertemperatur Umwelttipps aus dem Lautsprecher ertönen könnten. Etwa der Tipp, dass verbrauchsintensive Geräte durch energiesparende ausgetauscht werden sollten und zum Einkaufen auch das Fahrrad benutzt werden könne. Solche Hinweise, die man nicht abschalten, sondern nur in der Lautstärke reduzieren könne, werde der Bürger sicher zu schätzen lernen, zumal die Zeit unter der Dusche mit einer solchen Berieselung sinnvoll genutzt werden könne.

Noch im Frühjahr 2014 soll ein entsprechendes Gesetz beraten und dann dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Die EU-Staaten müssen danach die neue EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen.