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Erdoğan: Türkisches Recht bei Berichterstattung über innertürkische Angelegenheiten gilt im Ausland!

Recep Tayyip Erdoğan
Recep Tayyip Erdoğan: „Recht“ kommt von „gerecht“. Foto: Randam / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat eindringlich darauf hingewiesen, dass türkisches Recht anzuwenden sei, wenn im Ausland über innertürkische Angelegenheit berichtet werde. Die Souveränität von Staaten sei zu achten, Einmischungen verbiete man sich nicht nur, sondern sie seien auch illegal. Der türkische Präsident verweist dabei auf Artikel 2, Ziffer 7, der UN-Charta, nach dem Eingriffe in die inneren Angelegenheiten eines Staates unzulässig seien.

Der Appell richtet sich vor allem an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), da es speziell in Deutschland gleich zahlreiche Berichterstattungen über innertürkische Angelegenheiten gegeben habe, die nicht mit den Gesetzen und Gepflogenheiten der Türkei vereinbar seien. Zu nennen seien eine extra3-Satire, das Jan-Böhmermann-Schmähgedicht sowie ein Spottlied des Kabarettisten Didi Hallervorden („Erdoğan, zeig mich an“).

Aber auch gegen das Konzertprojekt Aghet der Dresdner Sinfoniker zum Genozid an den Armeniern vor 100 Jahren hatte die Türkei interveniert – bei der EU.

Klagen beeinträchtigen bereits Erdoğans Regierungsarbeit

Erdoğan beklagt außerdem, dass er derzeit so viele Beleidigungs- und sonstige Klagen anstrengen müsse, dass trotz großem Mitarbeiterstab dafür ein erheblicher Anteil seiner Zeit beansprucht werde. Die Regierungsarbeit leide bereits erheblich darunter, so Erdoğan, schuld sei hier die ausländische Journallaie und hinter Kunst versteckte antitürkische Propaganda.

Letzte Warnung!

Sollte es noch einmal einen Verstoß geben, werde man mit angemessenen Maßnahmen reagieren, so Erdoğan, „Ich glaube kaum, dass die EU daran interessiert ist, dass ich das Flüchtlingsabkommen aussetze oder alle ausländischen Journalisten zu meinen Dauergästen mache“, führt der türkische Präsident aus. Das sei nun die letzte Warnung, so Erdoğan. Wer sich etwa weiter nicht an das Gesetz zur „Verpflichtung zur Leugnung des Völkermords an den Armeniern“ halte, der habe schneller ein Prob