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Dorothee Bär sieht in Digitalisierung Gleichbehandlung verletzt: Nur 1 und 0 gibt es, Zwischenwerte würden diskriminiert

Dorothee Bär
Dorothee Bär (CSU) bekommt das fortschrittlichste Bundesministerium, das Deutschland je hatte. Foto: Gerd Seide / Lizenz: CC-by-sa-3.0 de

Dorothee Bär (CSU) soll im Kabinett Merkel 4 Staatsministerin im Kanzleramt für Digitalisierung werden. Die Unterfränkin freut sich auf die Herausforderung, sieht aber ihr Themengebiet durchaus auch kritisch. „Es gibt in der digitalen Welt nur 0 und 1 – aber alles dazwischen, davor und danach kommt nicht vor. Es ist nicht mal klar, ob diese digitale Null eine schwarze Null oder eine rote Sozen-Null ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist da ganz klar verletzt, hier werde ich gewisse Korrekturen vornehmen. Die Welt ist ja auch nicht nur schwarz und weiß, sondern es gibt viel Grau dazwischen, vor allem in der CSU“, so Bär.

Zunächst einmal will die designierte Staatsministerin alle Arbeitsplätze im Bundestag mit Akustikkopplern ausstatten. „Das ist ein gewaltiger Umbruch und fordert ein Umdenken“, so Bär, „Sie müssen bedenken, wenn wir in Franken mit entfernten Leuten sprechen wollen, also quasi remote, falten wir die Hände zu einer Art Trichter und dann rufen wir einfach zum nächsten Hof. Das wird für die Leute jetzt eine riesige Umstellung. Am Ende muss sogar noch der Seehofer auf seine alten Tage Tinder auf seinem neuen Hörgerät installieren. Der ist doch mit seiner Modelleisenbahn schon restlos überfordert.“

Ungefährlich sei die Digitalisierung auch nicht, meint Bär. „Die jungen Leute haben inzwischen überall Striemen. Die heilen ja kaum ab. Vielen Dank auch, Spotify und Verflixnet!“

Eine Antwort auf „Dorothee Bär sieht in Digitalisierung Gleichbehandlung verletzt: Nur 1 und 0 gibt es, Zwischenwerte würden diskriminiert“

Danke für den gelungenen Beitrag! Besonders irritierend an der BGH-Entscheidung ist nach der Presseerklärung die Bezugnahme auf den Sprachgebrauch des Gesetzgebers: § 1 Abs. 2 Satz 1 BGleiG hatte von 2001 bis 2015 folgenden Wortlaut: „Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. § 42 Abs. 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien lautet wohl nach wie vor „Gesetzentwürfe sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck bringen. Und im vom BMJV herausgegebenen Handbuch der Rechtsförmlichkeitsprüfung (3. Aufl., BAnz 160a/2008) heißt es in Rn. 111: „Allerdings kann die Häufung maskuliner Personenbezeichnungen den Eindruck erwecken, Frauen würden übersehen oder nur „mitgemeint“. Sprachliche Gleichbehandlung in Rechtsvorschriften hat zum Ziel, Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen. Seit den 90er Jahren gibt es entsprechende Regelungen im Landesrecht. Das wird alles ignoriert? Ich bin auf die Entscheidungsgründe gespannt!

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