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Nur noch Urnengräber für Raucher – Erdbestattung wegen Schadstoffbelastung verboten

Erdbestattung
Erdbestattung ist ab sofort Nichtrauchern vorbehalten. Foto: Alexander Z. / Lizenz: CC BY-SA 3.0

In Deutschland tritt am 1. August eine neue Friedhofsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist für Raucher nur noch eine Feuerbestattung zulässig. Erdbestattungen sind dann wegen zu hoher Schadstoffbelastung der Leichname verboten. Denn das Grundwasser wird bei der Verwesung einfach zu stark belastet.

Raucher dürfen außerdem nur noch in beständigen Urnen, die sich nicht auflösen und die auch nicht verwittern, bestattet werden. Das Verstreuen der Asche von Rauchern wird verboten. Bereits 2016 wies die „Welt“ auf Belastungen des Grundwassers durch Leichname, aber auch durch Totenasche hin.

Aufwändigere Filtersysteme für Raucher in Krematorien

Ebenso werden die Krematoriumsverordnung verschärft und bei der Feuerbestattung von Rauchern aufwändigere Filtersysteme vorgeschrieben.

Um zu dokumentieren, ob ein Verstorbener Raucher war, wird das neue Kästchen „Raucher“ auf dem Totenschein eingeführt, das im Fall der Fälle vom Arzt, der den Dahingeschiedenen meist gut kennt, anzukreuzen ist. Als Raucher gilt auch, wenn der Tote als Bedienung in einem Lokal gearbeitet hat oder mit einem starken Raucher zusammengelebt hat. Im Zweifelsfall ist nach dem Zustand der Leiche zu entscheiden.

Bestatter dürfen bei Rauchern wegen des höheren Aufwands ab sofort höhere Gebühren verlangen, das verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es auf Nachfrage beim Umweltbundesamt.

Sollte der Anteil der weiblichen Raucher stark ansteigen, könnten die Kapazitäten für die Einäscherung überschritten werden. Eine Zwischenlagerung der kontaminierten Leichen in Gorleben wurde bereits angedacht. Als Endlager ist das freilich zu unsicher.