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München: Mit Bahn in Fußgängerzone gefahren – Straßenbahnfahrer angezeigt

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Straßenbahnzug in München. Hier ist alles in Ordnung. Aber nicht alle Fahrzeuglenker halten sich an die Regeln. Foto: High Contrast / Lizenz: CC BY 3.0 DE

Jedes Kind weiß, dass die Fußgängerzone für Fußgänger reserviert ist. Dennoch hat in München ein Trambahnfahrer gemeint, für ihn würden die Regeln nicht gelten. Denn er fuhr mit seiner Bahn der Linie 19 in der Fußgängerzone. Die Polizei stoppte ihn. Die Fahrgäste mussten ihre Reise zu Fuß fortsetzen. Auf den Trambahnfahrer warten eine Strafanzeige und auch arbeitsdisziplinarische Maßnahmen. Der Mann muss nun sogar mit einer Kündigung rechnen. Denn erst im März war er mit seinem Trambahnzug zu nahe an parkenden Autos vorbeigefahren und hatte sage und schreibe 13 Autos beschädigt.

Einem anderen Trambahnfahrer in München erging es noch schlechter. Er war mit seinem Zug der Linie E15 in eine zu niedrige Unterführung reingefahren. Das Schild mit der maximal erlaubten Durchfahrtshöhe hatte er eigenen Angaben zufolge übersehen, obwohl er die Strecke ja im Schlaf kennen sollte. Die Folge war, der Trambahnzug blieb in der Unterführung stecken und musste mit schwerem Gerät herausgezogen werden. Der Trambahnzug und auch die Brücke wurden schwer beschädigt, der Schaden wird auf über 100.000 Euro geschätzt. In der Haut des Trambahnfahrers möchte wohl keiner stecken. Denn auch er hat schon einige Einträge bei seinem Arbeitgeber, der Münchner Verkehrs Gesellschaft. Letztes Jahr hatte er einen anderen Trambahnzug an einer Stelle überholt, an der absolutes Überholverbot gilt.

Noch eine Meldung aus dem Ausland: In Amsterdam wurde eine Tram mit Anhänger von der Polizei gestoppt. Laut niederländischem „Verkeersreglement“ dürfen in Wohnwagen keine Personen befördert werden. Tatsächlich befanden sich in dem Anhänger mehrere Dutzende Personen. In Deutschland gelten übrigens ähnliche Regelungen.

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Dass da nicht eher einer draufgekommen ist!