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Unfall! Mentholzigaretten verboten – Raucher aromatisiert selbst und verwechselt Menthol mit Methanol!

Mentholraucher
Rauchen ohne ekeligen Tabakgeschmack, dafür mit frischer Minze. Das kann so ausgehen! Lizenz: Public Domain

Was für eine tragische Verwechslung! Bekanntlich hat die EU Mentholzigaretten verboten, seit dem 20. Mai 2020 sind diese aus dem Handel verschwunden. Damit Raucher nicht auf die geliebten Zigaretten mit Pfefferminzgeschmack verzichten müssen, bleibt für sie im Wesentlichen nur, eine Fabrikzigarette eigenhändig mit dem entsprechenden Aroma zu veredeln.

Das dachte sich zumindest Helmut S. (56) aus Hamburg. Doch Helmut hatte bei seinem Einkauf etwas geschludert und tunkte die Zigarette in Methanol! Eine böse Falle, denn der sehr ähnliche Name bezeichnet giftigen, brennbaren Alkohol. Dieser beschleunigte das Abbrennen der Zigarette, um es noch milde auszudrücken. Das Ergebnis war eine Stichflamme.

Helmut hatte dabei viel Glück und kam mit leichten Verbrennungen im Gesicht und im Genitalbereich davon. Das hätte ganz übel ausgehen können! Daher nicht nachmachen, liebe rauchenden Kinder!

Kleiner Trost: Honorar für die nächste Zigaretten-Warnbildserie

Es war ein Unfall, den Helmut nicht so schnell vergessen wird., der aber ein bisschen versüßt wurde. Denn Helmut wurde für die nächste offizielle Zigaretten-Warnbildserie ausgewählt und erhält nun ein sattes Honorar.

„Nächstes Mal achte ich darauf, das Richtige zu kaufen. Wir Raucher sind ja normalerweise besonders vorsichtige Leute, die Gefahren für Leib und Leben meiden. Aber seltsam, jetzt habe ich gerade im Netz gesucht, aber Methadon finde ich höchstens im Darknet. Was läuft da falsch?“, fragt ein irritierter Helmut.

Vorsicht, nicht nachmachen, auch keine Experimente mit den „richtigen“ Zutaten! Der Unfall zeigt, was passieren kann. Es gilt generell: Manche sind nicht nur so dumm, dass sie rauchen, sondern auch noch zu dumm zum Rauchen! Solche Unfälle können ganz schlimm ausgehen. Prinzipiell so schlimm wie der gewöhnliche Rauchertod, bei dem der Raucher sein Produkt ordnungsgemäß benutzt hat.