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Gesetz zum Schutz vor unlauteren Dispozinsen gescheitert – Kontrollaufwand zu hoch

Viele Deutsche zahlen zähneknirschend Dispozinsen, wenn sie ihr Konto überziehen. Oft haben die Kunden kaum eine andere Wahl, wenn sie nicht gerade zu den Spitzenverdienern gehören.

Die Dispozinsen werden von Verbraucherschützern für viel zu hoch gehalten. So berechnen die Banken bis zu ca. 15 % Dispozinsen, obwohl sie sich selbst Geld praktisch zum Nulltarif leihen können und Kleinanlegern für Festgeld nur einen Zinssatz von meist mickrigen 0,05 % bis 0,2 % gewähren.

Auf Druck der Verbraucherschützer brachte der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas (SPD), einen Gesetzentwurf auf den Weg, der Verbraucher vor den kundenfeindlichen Dispozinsen schützen sollte.

Konkret sollten Abbuchungen in den letzten drei Tagen vor dem Monatswechsel verboten werden. Gleichzeitig sollten Arbeitgeber und Banken dazu gezwungen werden, dass Gehaltszahlungen bis spätestens zum 1. eines Monates auf dem Konto verfügbar sind. Banken könnten dann mit dem Geld nicht mehr tagelang arbeiten, und Dispozinsen würden in vielen Fällen vermieden. Konkret wollte die Regierung den Bürgern 200 Millionen Euro pro Monat für Dispokredite ersparen.

Die Pläne wurden jedoch wegen des hohen Kontrollaufwands verworfen. Es wird kein Gesetz zum Schutz vor Dispozinsen geben.

Bundesverband der Privatbanken stiftet Brunnen fürs Kanzleramt

Brunnen vor dem Kanzleramt
Foto: Manfred Brückels / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Nachdem der ursprüngliche Brunnen vor dem Kanzleramt wegen einer krassen Fehlplanung wieder entfernt werden musste, stiftete der Bundesverband der Privatbanken unbürokratisch einen neuen Brunnen (Foto).