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In Einkaufswagen Plastikchip statt Euro geworfen – 18 Monate Haft wegen Inverkehrbringens von Falschgeld

Einkaufswagen
Einkaufswagen mit Münzeinwurf (Symbolbild). Foto: Polycart / Lizenz: CC BY 2.0

Jeder kennt die Einkaufswagen mit Münzschloss. Der Wagen wird erst freigegeben, wenn man eine 1-Euro- oder 50-Cent-Münze einwirft. Doch wenn man einen Wagen braucht, hat man oft nicht das richtige Geldstück zur Hand.

Da gibt es aber doch die praktischen Plastikchips, mit denen man die Wagen ebenso freikriegt, dachte sich Horst W. aus dem niedersächsischen Lindweser. Bereits vor Jahren hatte er für ein paar Cent so einen Plastikchip erworben und trägt ihn in der Tasche. Als W. im März dieses Jahres den Plastikchip in einen Wagen einer regionalen Supermarktkette einwarf, rechnete er nicht mit den adlerscharfen Augen einer Verkäuferin. Diese stellte den Mann und erstattete Anzeige. Ihr Vorwurf: Der Mann habe den Einkaufswagen mit Falschgeld überlistet und sich die Ausleihleistung erschlichen. Der Einwand des Mannes, diese Chips seien doch speziell für die Einkaufswagen konzipiert und er habe solch einen Chip regulär im Laden gekauft, ließ die Verkäuferin nicht gelten.

Inzwischen kam es zum Gerichtsprozess. Das Gericht gab den Vorwürfen im Wesentlichen statt. Der Mann habe mit Münzimitaten die Geldprüfung der Einkaufswagenschlösser überlistet, hieß es. Der Richter verurteilte den Mann wegen Inverkehrbringens von Falschgeld in einem minderschweren Fall und Automatenbetrug zu 18 Monaten Haft. Da der Mann vorbestraft ist, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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Wie gemein: Frau beklaut stummen Einkaufshelfer

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Einkaufswagen mit Münzeinwurf (Symbolbild). Foto: Polycart / Lizenz: CC BY 2.0

In Kaufbeuren wurde am vergangenen Samstag gegen 15:15 eine etwa 50-jährige Frau in einem Supermarkt am Schweigerweg bei einem dreisten Diebstahl beobachtet. Zunächst steckte sie wie vorgeschrieben eine 1-Euro-Münze in den Münzeinwurf des Einkaufswagens, woraufhin dieser freigegeben wurde. Nach dem Einkauf und dem Vollladen ihres Autos brachte sie den Wagen zurück zum Supermarkt. Noch deutete nichts auf eine kriminelle Handlung hin.

Doch anstatt den Wagen einfach abzustellen, fingerte sie mit einigen geschickten Bewegungen den eingeworfenen Euro aus der Vorrichtung wieder heraus. Es gelang ihr bereits nach kurzer Zeit. Trotz einiger verächtlicher Blicke ließ sie sich nichts anmerken und begab sich zu ihrem Pkw. Sie entkam unerkannt.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei keinesfalls um einen Kavaliersdelikt handelt. Die Wagen müssen nicht nur unter großem Kraftaufwand von den Mitarbeitern und Aushilfskräften immer wieder eingesammelt, sondern auch gereinigt, gewartet und repariert werden. Bewegliche Teile sind zu ölen, gelegentlich sind neue Räder notwendig. Auch müssen oft Beulen ausgebessert und die Reklameschilder regelmäßig ausgetauscht werden, all das ist aufwändig. Häufig sind die Wagen bereits nach wenigen Jahren ein Fall für den Schrotthändler.

Der Unterhalt des Wagenparks kostet die Märkte entsprechend nicht unerheblich Geld. Schüler, die sich ihr Taschengeld aufbessern möchten, werden durch solche Diebstähle um ihren verdienten Lohn gebracht.

Oft sind es Leute, die das Geld eigentlich haben. Aber es gibt auch keine moralische Rechtfertigung dafür, wenn sich Hartz IV-Bezieher Einkaufswägen für lau ausleihen.

Der sichtlich betroffene Marktleiter weiß sogar von einem Fall in einem Nachbarort zu berichten, bei dem ein Jackenknopf (!) eingeworfen worden war, um einen Einkaufswagen zu mieten. Die kriminelle Energie kennt offenbar keine Grenzen. Eine Fälscherbande hat vor wenigen Jahren sogar einmal versucht, gefälschte Münzen in Umlauf zu bringen, die mit einer ungeheuren Dreistigkeit als „Einkaufswagenchips“ angeboten wurden. Tatsächlich hebelten sie den Schutzmechanismus der Einkaufswagen aus und wurden als 1-Euro-Münzen erkannt. Es wird immer schlimmer.