Kategorien
Finanzen Gesellschaftliches Kriminalität

Kassenbon-Pflicht kommt: Auch Prostituierte müssen zukünftig Belege mit Leistungen und Kundendaten erstellen

Kassenbon
Lizenz: Public Domain

Zur Eindämmung des Steuerbetrugs muss ab 1. Januar 2020 für jeden Einkauf und jede Kundendienstleistung ein Kassenbon ausgestellt werden. Das gilt auch für den Kauf einer Bratwurst am Imbissstand oder den Haarschnitt beim Frisör. Das meldet der Bayerische Rundfunk.

Aber auch Prostituierte werden in die Verpflichtung genommen. Auch sie müssen einen Bon ausdrucken. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte, im Bereich der Sexdienstleistungen sei die Steuerhinterziehungsrate sogar besonders groß.

Daher sei diese Regelung ein wichtiges Glied beim Kampf gegen Steuerbetrug. Leistungen wie

Verkehr, Analverkehr, Blasen, Massagen, Sado-Maso (20 Untergruppen) und Gespräche 

müssen dabei einzeln mit Zeitdauer aufgelistet werden. Da es sich um individuelle Leistungen handelt, müssen auch Kundendaten (inklusive Name und Wohnort) an das Finanzamt übermittelt werden.

Ab 250 Euro fallen die Leistungen gemäß bereits existierender Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (seit 01.01.2017) nicht mehr in die Kategorie der Kleinbetragsrechnungen. Das bedeutet, dass hier die üblichen zehn Angaben für eine reguläre Rechnung einzusetzen sind.  Diese Regelung wird nun auch auf Sexdienstleistungen ausgedehnt. Auf Edelprostituierte mit höheren Tarifen kommt somit mehr Arbeit zu.

Für Prostituierte, die sich nicht an die Kassenbonpflicht halten, werde es ein Nachspiel geben, so der Sprecher. Es gebe keine Übergangszeit, es wird für manche wohl eng. Prostituierte müssten sich also eine Registrierkasse, ggf. auch eine mobile Registrierkasse für Kundenbesuche anschaffen. Das Sexdienstleistungsgeschäft wird nicht freier, sondern bürokratischer. Aber Hauptsache ihr habt Spaß!

Erste Reaktionen aus der Rotlichtszene sind ablehnend. Ein Zuhälter sagte unserer Redaktion: „Jetzt haben wir gerade unsere Huren umgestellt, Sie wissen, Winterzeit. Anna steht jetzt in der Hauptstraße und Beate am Dr.-Helmut-Kohl-Platz. Jetzt die nächste Schikane!“

Rotlicht
Lizenz: Public Domain

7 Antworten auf „Kassenbon-Pflicht kommt: Auch Prostituierte müssen zukünftig Belege mit Leistungen und Kundendaten erstellen“

So ist das richtig. Entspannungsmassage in der Mittagspause um die kreative Ader zu entspannen und wieder mit neuem Leben zu versehen. Bei mir sind dann die 19 % mit ausgewiesen. Einfach herrlich dieses Land.

Ohne Worte… Bekloppt Deutschland ist jetzt völlig durchgeknallt geschäftsschädigend, welcher verheirateter Freier gibt seine Daten an. Genau solch ein typisch deutscher Irrsinn fördert natürlich die Schwarzarbeit und besonders den Grenztourismus und Sextourismus allgemein

Hi wir hocken bei der Afög in Lahr und lachen über diese situation der Prostituierten da man nächste Woche vor hatte sich zwei Asiatische dicke Shemales vorzunehmen, und jetzt muss man noch warten bis sie den Kassenbon gedruckt haben. UFFF!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert