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Wegen Stickoxiden und Feinstaub – Bundesregierung führt Rauchverbote entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten ein

Raucherin
Raucher dürfen sich freuen, sie tragen nun zur Verbesserung der Luftqualität in besonders belasteten Orten bei, da sie dort nicht mehr rauchen dürfen. Foto: Michael Speed / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Zur Luftverbesserung an stark belasteten Straßen hat die Bundesregierung heute ein zusätzliches Paket geschnürt.

Da der Rauch von Zigarettenrauch nachweislich nicht unerhebliche Mengen an Stickoxiden und Feinstaub freisetzt, gilt ab 01. Januar 2019 auf allen Straßen mit Dieselfahrverbot auch ein striktes Rauchverbot. Das betrifft Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse, auch neuartige Tabakerhitzer. Nur E-Zigaretten sind vom Verbot ausgenommen.

Rauchverbot gilt im Abstand von 200 Metern entlang der Diesel-Fahrverbotsrouten

Das Verbot gilt dabei nicht nur auf der Fahrbahn (und damit auch im Auto), sondern auch auf begleitenden Fußwegen und anderen Bereichen im Abstand von bis zu 200 Metern im rechten Winkel von der äußeren Fahrbahngrenze gemessen. Prinzipiell besteht auch in Wohnungen, die in diesem Bereich liegen, Rauchverbot, aber Raucher müssen offenbar vorerst nicht mit Kontrollen und Bußgeldern rechnen. Auf Balkonen und Terrassen sollten sich Raucher aber natürlich nicht mehr blicken lassen, zumindest nicht rauchend.

Die Maßnahmen werden wegen der nicht zu unterschätzenden Gesundheitsgefahr sicherlich nicht übertrieben. Prof. Dieter Köhler, Lungenspezialist, zeitweise Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und bis 2013 ärztlicher Direktor des Fachkrankenhauses Kloster Grafschaft, sagte: „Zigarettenrauch hat millionenfach mehr Feinstaub als die Luft an Hauptverkehrsstraßen.“ (Quelle: Westfalenpost)

Baden-Württembergs Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte dazu: „Eine Zigarette setzt mehr Feinstaub frei als ein Dieselbetrieb ohne Katalysator bei einer Stunde Laufzeit.“ (Quelle: Ärzteblatt)

Die Bundesregierung hofft, dass in Zukunft endlich die Grenzwerte für Stickoxiden und Feinstaub eingehalten werden. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte: „Die Gesundheit ist die höchste Glut … ähhh … das höchste Gut, das wir haben. Die Tabakindustrie möge mir daher diesen Schritt verzeihen. Ich möchte aber klar sagen, im Abstand von mehr als 200 Metern von einer betroffenen Straße bleibt das Rauchen erlaubt – es sei denn, Sie rutschen dann da draußen in den Bereich einer umliegenden Straße mit Diesel-Fahrverbot hinein, versteht sich. Da muss man halt aufpassen!“

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