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Kostenfreies Zuschauen nicht mehr möglich: Kommunen erheben Böllergebühr

Silvesterfeuerwerk
Silvesterfeuerwerk in Deutschland. Foto: André Karwath aka Aka / Lizenz: CC BY-SA 2.5

Millionen Leute in Deutschland werden auch dieses Jahr wieder Spaß beim Silvesterfeuerwerk haben. Sie werden den Raketen zuschauen und sich an dem akustischen Spektakel der Böller erfreuen. Aber viele wollen nichts dafür ausgeben, andere sollen das bezahlen. Solche Menschen kann man nur als Schmarotzer bezeichnen.

Dieses Jahr werden die Städte und Gemeinden dieser Schnorrerei nicht mehr tatenlos zusehen. Wer im Freien erwischt wird und keinen Kaufbeleg für Feuerwerksartikel vom aktuellen Jahr in Höhe von mindestens 20 Euro vorzeigen kann, der wird mit 50 Euro zur Kasse gebeten. Ausgenommen sind nur Kinder und Jugendliche, die noch nicht 18 sind und daher noch keine Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben dürfen.

Kaufbelege und Ausweis nicht vergessen!

Es wird dringend empfohlen, Kaufbelege sowie den Personalausweis mitzuführen, um unangenehme Missverständnisse zu vermeiden.

Um Verstöße zu ahnden, legen die Ordnungsämter Sonderschichten ein. Die Mitarbeiter dürfen als kleines Entgegenkommen für die Sonderarbeit auch selbst böllern, um mit gutem Beispiel voranzugehen.

Es werde niemand verpflichtet, beim Silvesterspektakel mitzumachen, so ein Sprecher des Ordnungsamtes in Gelsenkirchen. Wer nicht wolle, könne ja zu Hause bleiben. „Wenn wir aber Leute an den Fenstern oder auf Balkonen sehen, die schmarotzen, dann läuten wir und kassieren die Böllergebühr“, macht der Sprecher unmissverständlich klar.

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