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Bundespräsidentenwahl wird wiederholt: Stimmen zu früh ausgezählt, „Hofer“-Werbetafeln zu nahe am Wahllokal

Hofer Aldi Discounter
Gewissermaßen der österreichische Aldi, die Discountkette „Hofer“. Lizenz: Public Domain

Dramatische Wende in Österreich. In der Stichwahl hatte der Rechtspopulist Norbert Hofer (FPÖ) knapp gegen Alexander Van der Bellen verloren.

Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt. Die Wahl muss wiederholt werden.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Wahl angefochten, weil Formfehler begangen worden waren. So waren in einigen Wahllokalen Briefwahlstimmen zu früh ausgezählt worden. Außerdem hatte ein Bürger aus Braunau geklagt, weil nach seiner Meinung nach Kandidat Hofer bevorteilt gewesen sei. Hintergrund ist, dass sich die Discountkette Aldi in Österreich „Hofer“ nennt. Damit war auf den großen Werbetafeln auf hohen Masten der Name „Hofer“ im Lande allgegenwärtig und erinnerte immer wieder auf das Neue an den Bundespräsidentschaftskandidat.

Keine Plakate oder plakatähnliche Flächen mit Kandidatennamen an Wahltagen in der Nähe von Wahllokalen erlaubt

Norbert Hofer
Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer (FPÖ). Foto: Günther Billes. Lizenz: Public Domain

Diese Namensgleichheit an sich sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Allerdings verbietet das österreichische Wahlrecht – ähnlich wie in Deutschland – an Wahltagen Plakate oder plakatähnliche Flächen im Umkreis von 200 Metern vor Wahllokalen, auf denen der Name von Kandidaten zu sehen ist. An mehreren Orten standen die „Hofer“-Werbetafeln zu nahe vor den Wahllokalen. Das Wahlrecht lasse hier keine Ausnahme zu, so die Richter. Die Hofer-Werbetafeln hätten folglich am Wahltag verdeckt werden müssen. Der Discountkette wäre kein Nachteil entstanden, da die Hofer-Filialen am Sonntag ohnehin geschlossen seien. Damit wäre das zumutbar gewesen.

Zwar hätten die Hofer-Schilder dem Kandidaten Hofer geholfen und er habe dennoch nicht gewonnen. Ohne Hofer-Schilder hätte Hofer zwar vermutlich deutlicher verloren, aber darum gehe es nicht, stellten die Richter fest. Es sei wie auch die zu frühe Auszählung der Briefwahlstimmen ein klarer Verstoß, und daher sei die Wahl ungültig.

In einer ersten Stellungnahme will die Discountkette Hofer nun in Zukunft bei allen Wahlen, bei denen Kandidat Hofer antritt, die Werbetafeln mit braunen Säcken überstülpen.

Der Termin für die Wiederholung der Wahl steht noch nicht fest. Als wahrscheinlich gelten der 25. September und 2. Oktober.

Hinweis: Bei diesem Bericht handelt es sich um eine adaptierte Variante eines bereits erschienenen keinblatt.de-Artikels.

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