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VDS: Datenschützer sendet jedem Bürger Visitenkarte mit „Freier Journalist“ zu – denn Journalisten sind ja ausgenommen

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Speichern gegen den Terror! Foto: David Haberthür / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Der Deutsche Bundestag hat heute die umstrittene Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht die alte VDS gekippt hatte, weil eine anlasslose VDS nicht verhältnismäßig sei und die Arbeit von Geheimnisträgern wie Journalisten gefährde, wurde ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Mit kürzeren Speicherfristen und anderen Einschränkungen – c.a. soll darauf verzichtet werden, Vorratsdaten von Journalisten auszuwerten – glaubt man, die Hürden des Bundesverfassungsgericht übersprungen zu haben.

Die Aktionsgruppe „Mein Datenbauch gehört mir“ des bekannten Internetaktivisten Henning Lob hat nun damit begonnen, jedem Bundesbürger eine Visitenkarte mit dem Aufdruck „Freier Journalist“ zuzusenden. Die Berufsbezeichnung Freier Journalist“ ist nicht geschützt und es kann jeder – auch ohne Journalistenausbildung und Genehmigung – sich zum freien Journalisten erklären und als solcher arbeiten. Damit dürfen überhaupt keine Daten mehr ausgewertet werden, da jeder Bundesbürger nun Journalist ist.

Ob Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun einknicken und die VDS noch einmal überarbeiten wird, bleibt abzuwarten. Denkbar ist es, Journalisten in Zukunft besonders stark zu überwachen, da es verdächtig sei, dass es auf einmal so viele Journalisten gebe. Diese müssten ja was im Schilde führen, das nichts Gutes sein könne, sagte Maas unsere Redaktion.

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