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Störerhaftung abgeschafft: Betreiber von Raststättennetzen erleichtert

Autobahnraststätte
Autobahnraststätte (Symbolbild). Foto: Georg Brox / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die deutsche Bundesregierung hat angekündigt, die so genannte Störerhaftung abzuschaffen. Die Betreiber von Netzen, z.B. von WLAN-Netzen, mussten bislang für Verstöße ihrer Nutzer auch dann haften, wenn sie keine Kenntnis über strafbare Handlungen ihrer Kunden hatten. Das fällt nun weg. Es ist ein Novum in der Rechtsgeschichte, es sollen nun erstmals ausschließlich die Täter (!) zur Rechenschaft gezogen werden.

Betreiber von Autobahnraststättennetz bislang auch bei Mord automatisch mitverantwortlich

Der ehemalige Betreiber eines Autobahnraststättennetzes Udo K. nimmt die Meldung wohlwollend zur Kenntnis. In einer seiner Autobahnraststätten ist vor fünf Jahren ein Mord passiert. K. wurde wegen Beihilfe zum Mord zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, da er als Betreiber (Störer) die Infrastruktur zur Verfügung gestellt hatte, in welcher der Mord begangen wurde. Die Logik des Gerichts: K. habe Räume bereitgestellt, die den Täter inspiriert hätten, den Mord dort zu begehen, da sich der Täter in der scheinbaren Anonymität des Raststättennetzes sicherer wähnen konnte. Da ändere sich auch nichts daran, dass K. von den Mordplänen nichts gewusst habe. Denn ohne diese von K. betriebene Raststätte hätte es diesen Raststättenmord nicht gegeben, das sei ein unumstößliches Faktum. Zwar werde dies an seiner Verurteilung nachträglich nichts mehr ändern, so K., aber er freue sich für seine Kollegen, die sich in Zukunft nicht mehr vor dieser mittelalterlichen Rechtspraxis fürchten müssten.

Auch Telefonnetzbetreiber atmen erleichtert auf, denn können nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ohne ihre Kenntnis Straftaten übers Telefon geplant werden. Ebenso begrüßen Betreiber von Brief- und Paketdiensten den Wegfall der Störerhaftung  Sie können nun nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn Kunden ohne ihr Wissen illegale Inhalte versenden, z.B. Drogen oder Tierprodukte, die laut Artenschutzabkommen verboten sind, Briefbomben oder Schmähgedichte.