Dass die E-Mobilität gesteigert werden muss, da sind sich alle einig. Zum Schutz der Umwelt müssen Abgase reduziert werden. Auch Verbote bestimmter Antriebstechniken sind unumgänglich.
Nun macht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) Ernst. Zur Förderung der E-Mobilität dürfen ab 01.07.2018 nur noch Fahrräder mit Elektromotor verkauft werden, die entweder eine elektrische Tretunterstützung (Pedelec) aufweisen oder gänzlich per Elektromotor fahren (E-Bikes).
Normale Fahrräder, die ausschließlich mit Muskelkraft betrieben werden, dürfen nicht mehr verkauft werden. Es gibt nur enge Ausnahmen, etwa für den Radrennsport. Gebrauchte Fahrräder ohne Elektromotor dürfen noch zwei Jahre verkauft werden, dann ist auch damit Schluss.
Hendricks weist darauf hin, dass auch Muskelkraft der Umwelt schade, weil beim herkömmlichen Fahrradfahren zusätzliche Kalorien verbrannt würden, sodass mehr Nahrung benötigt würde. Genau diese Nahrung müsse produziert werden, was mehr klimaschädliches CO2 freisetze. Außerdem soll generell das Bewusstsein für Elektromobilität geschärft werden, so Hendricks. Der Bundestag hat Hendricks neues Gesetz bereits mit großer Mehrheit beschlossen.
2 Antworten auf „Förderung der E-Mobilität: Regierung verbietet normale Fahrräder – nur noch Pedelecs und E-Bikes erlaubt“
Klar schadet die Verwendung von Muskelkraft. Daher sollten auch Pedelecs verboten werden, da muss man ja schließlich auch treten. Ausschließlich E-Bikes, E-Scooter und E-Rollstühle dürfen erlaubt werden. Außerdem muss bei jedem Höhenunterschied von mehr als einem Meter ein Fahrstuhl oder eine elektrische Rolltreppe eingebaut werden.
Pedelecs reduzieren aber die körperliche Betätigung! Es ist immerhin eine Verbesserung, ein Pedelec zu fahren als ein normales Fahrrad!