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9-Euro-Ticket gilt auch für Taxifahrten! Taxi-Lobby protestiert scharf

9 EUR Taxi
Ideen hat sie ja, die Ampelkoalition! Lizenz: Public Domain

Das Sonderangebot im öffentliche Personennahverkehr, das sogenannte 9-Euro-Ticket, gilt auch für Taxifahrten. Diese vielleicht eher überraschende Erkenntnis ergibt sich aus den „Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelten“, die auf der offiziellen Website der Deutschen Bahn abrufbar sind. Dort taucht neben den Verkehrsmittel Zug U-Bahn, S-Bahn, O-Bahn, H-Bahn, Omnibus und Straßenbahn auch der Begriff Taxifahrten auf.

Die FDP hat dieses Verkehrsmittel in das Gesetz reinschreiben lassen, um ihre Handschrift zu hinterlassen und zu zeigen, was das Automobil für ein hervorragendes Verkehrsmittel sei.

Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sagte vor versammelter Hauptstadtpresse:

Wir wollen keine Verkehrsmittel gegeneinander ausspielen. Das Taxi kann mit der Deutschen Bahn mehr als nur mithalten. Auch höre ich von Taxifahrerinnen und Taxifahrern immer wieder, dass sie an einer Kundenflaute zu leiden hätten. Das wird nun ab dem 1. Juni bis 31. August ganz sicher nicht mehr der Fall sein. In der Zeit werden wir wieder volle Taxis haben. Und da die Fahrgäste das Taxi schätzen lernen werden, wird auch ein Teil der Kundinnen und Kunden bei diesem Chauffeur-Service bleiben. Das Paket ist ein Konjunkturprogramm für die gebeutelte Taxibranche.

Auch Taxi-Fernfahrten mit einem Trick möglich

Natürlich dürfen Taxis mit dem 9-EUR-Ticket nur für Regionalverbindungen genutzt werden. Werden aber Fahrten gebucht, bei denen so oft gehalten wird, dass es mit den Stopps einer Regionalbahn gleichkommt, dann ist auch eine Taxifahrt von München nach Berlin möglich. Auf den Autobahnen sind so viele Staus zu verzeichnen, dass diese Bedingung ohnehin immer erfüllt sein dürfte. Wer das Glück hat, eine verkehrsarme Lücke zu finden, kann mit den Flaggschiffen der Taxi-Innungen auch ohne jegliche Geschwindigkeitsbegrenzungen über die Autobahn düsen. „Bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern liegt hier ein Missverständnis vor“, so Wissing, „tatsächlich haben wir ein strenges Tempolimit auf Deutschlands Autobahnen. Es liegt in der maximalen Geschwindigkeit, die ein Fahrzeug bauartbedingt erreichen kann.“

Der Verband der Taxiunternehmer ist weniger begeistert. Man befürchtet, dass bei der zu erwartenden Auslastung Kundinnen und Kunden sehr lange auf ein Fahrzeug warten müssen. Doch die Aussicht auf Neukunden besänftigt die Branche.

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Coronavirus: Auch in Taxis dürfen die ersten zwei Sitzreihen nicht mehr von Fahrgästen benutzt werden

Taxi-Coronavirus
Lizenz: Zum Virentöten!

Der Kampf gegen die Ausbreitung des gefährlichen Coronavirus wird weiter verschärft. Bislang gilt für Busse, dass die vordere Türe nicht mehr zum Fahrgastwechsel geöffnet werden darf. Ferner muss die vorderste Fahrgastsitzreihe (bei Bussen, die rechts auf gleicher Höhe mit dem Fahrer einen oder mehrere Sitz haben) sowie die erste Sitzreihe hinter dem Fahrer leer bleiben. Dieser Bereich muss zudem mit einem Absperrband von den übrigen Sitzen abgetrennt werden. Damit soll das Infektionsrisiko für den Busfahrer drastisch reduziert werden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) weitet diese sinnvollen Sicherheitsmaßnahmen nun auch auf Taxis aus, um auch deren Fahrer zu schützen. Auch hier gilt, dass die vorderen beiden Sitzreihen nicht von Fahrgästen benutzt werden dürfen. Zudem muss im Fahrzeuginnenraum ein pendelndes Kruzifix mit einer Länge von mindestens 15 cm angebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen droht ein saftiges Bußgeld.

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