Kategorien
Finanzen Kriminalität Religion

Urteil aus Karlsruhe: Kirchen müssen bei Austritt gesamte je gezahlte Kirchensteuer zurückzahlen

Jesus Christus
Das wird teuer für den Sohn, aber da er sein eigener Vater ist, wird er schon zahlen können!

Gute Nachrichten für Menschen, die aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche austreten wollen oder in den letzten zwei Jahren ausgetreten sind: Sie haben Anspruch auf Rückerstattung der gesamten entrichteten Kirchensteuer.

Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Die Kirchen müssen das Geld sogar zu den üblichen Festgeldkonditionen verzinst zurückzahlen.

Die Karlsruher Richter begründen ihr Entscheidung damit, dass die Kirchen ein Produkt mit einer Schlecht- bzw. Nichtleistung offerierten. Kirchenmitglieder, die heute wegen des jahrzehntelangen Missbräuche austräten, wären niemals Mitglieder geblieben oder niemals in die Kirche eingetreten, hätten sie seinerzeit Kenntnis davon gehabt.

Die Qualität des eigentlichen Produkts, das ewiges Leben sowie eine posthume Bestrafung für Sünder verheißt, die zu Lebzeiten nicht sanktioniert werden konnten, spielte bei dem Urteil keine Rolle, denn es findet sich dazu nichts in der Urteilsbegründung.

Kirchen sind erwartungsgemäß wenig begeistert

Die Kirchen haben das Urteil verärgert aufgenommen. Bischof Dr. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sagte vor Pressevertretern: „Wir müssen das durchrechnen. Im schlimmsten Fall müssen wir zur Rückzahlung sogar einen Teil unserer Goldreserven, die Bundeslade sowie den Heiligen Gral verkaufen.“

Die Evangelische Kirche, die ein vergleichbares Produkt anbietet, das ohne Papsttum, Heilige und Gnome auskommt und ein bisschen moderner ist, stößt vergleichbare Töne ins Horn: Die Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus, meint: „Den Missbrauchsskandal ist zwar eine sehr hässliche Angelegenheit. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass dafür ausschließlich der Teufel verantwortlich ist, auch übrigens für die verschleppte Aufarbeitung. Wir bieten aber als Produkt den lieben Gott an. Für den von ihm selbst erschaffenen Gegenspieler können weder er noch wir Verantwortung übernehmen. Ich plädiere daher dafür, stattdessen satanische Kreise zu bestrafen.“

Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Religion

Rom will Wiederverheiratung Geschiedener erlauben – bei 50 % höherer Kirchensteuer

Kirchliche Trauung
Kirchliche Trauung. Bald auch im christlichen Sinn „Bis dass das Amtsgericht euch scheidet“? Foto: Bernardo Fuller / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Auch in unseren heutigen modernen Zeiten ist die Ehe nach christlichem Verständnis immer noch unauflöslich. Für Katholiken bedeutet es, dass es allenfalls die Möglichkeit gibt, eine Ehe von Rom annullieren zu lassen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen gewehrt wird. Ein normales Auseinanderleben reicht als Grund keinesfalls aus.

Katholiken können sich zwar scheiden lassen und einen anderen Partner heiraten. Dieser Bund kann dann aber nur standesamtlich geschlossen werden, eine kirchliche Wiederheirat ist nicht möglich. Das soll sich aber bald ändern. Nachdem Papst Franziskus bereits erste vorsichtige Signale ausgesandt hat, bewegt sich nun in Deutschland etwas.

Wiederverheiratung soll auch kirchlich erlaubt werden

Die Deutsche Bischofskonferenz plant, die Wiederverheiratung auch kirchlich zu erlauben. Jeder habe eine zweite Chance verdient, heißt es aus katholischen Kreisen. Allerdings sollen die Leute auch Lehrgeld für ihre Sünden zahlen. In einer Kirche, die in der Tradition von Absolution und Ablasshandel stehe, könnten Leistungen natürlich nicht zum Nulltarif angeboten werden, so ein Informant. Wer einen Fehler gemacht habe, der müsse auch finanziell gesehen um Vergebung bitten. Konkret soll für Wiederverheiratete in Deutschland eine um 50 % höhere Kirchensteuer erhoben werden. Die katholische Kirche in Deutschland rechnet mit Mehreinnahmen im Bereich mehrerer Hundert Millionen Euro. Mit dem Geld soll vor allem die Pleite des katholischen Weltbild-Verlags kompensiert und ein neues, hochmodernes TV-Studio für die Sendung „Das Wort zum Sonntag“ eingerichtet werden.

Nach einer zweiten Trauung soll übrigens Schluss sein, ein drittes Mal kann also niemand kirchlich heiraten – vorerst zumindest. Die Pläne, die eine der größten Reformen der Kirchengeschichte darstellen, müssen noch genehmigt werden. Wenn es mit den Reformen so weitergeht, könnte die römisch-katholische Kirche eines Tages moderner sein als die sogenannte reformierte Kirche. keinblatt.de, das Magazin mit dem Kreuz am Namensanfang, wird weiter berichten.