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Kriminalität Politik

Regierung führt Entzug von Führerschein und anderen Ausweispapieren als Strafe ein

Wie bereits in den anderen großen Medien berichtet wurde, führt die Bundesregierung den Entzug des Führerscheins als neue Strafe ein. Zur Anwendung soll der Führerscheinentzug, der bislang nur bei Verkehrsdelikten verhängt werden konnte, bei eher kleineren Delikten wie Diebstahl und Schlägereien kommen. Begründet wurde dies damit, dass Geldstrafen gerade bei jüngeren Leuten kaum abschreckend wirken, man aber auch nicht immer gleich Haftstrafen verhängen möchte, da diese unverhältnismäßig sein können und auch oft erst der Einstieg in eine wirkliche kriminelle Karriere darstellen. Dagegen ist das Auto bei jungen Erwachsenen weiterhin ein Statussymbol, auf das ungern verzichtet wird. Aus diesem Grund ist der Führerscheinentzug besonders wirksam. Das Abschreckungspotenzial ist hoch und wer dennoch meint, er werde bei einer Tat nicht erwischt, und dann doch eines Besseren belehrt wird, wird in der führerscheinlosen Zeit dergestalt leiden, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rückfällig wird.

Auto
Für viele Lebensinhalt und Statussymbol in einem: das eigene Auto. Doch nach Einzug des „Lappens“ wird dieses Lebensglück für so manchen Straftäter ein jähes Ende finden. Hart, aber ungerecht! Foto (Symbolbild): Teymur Madjderey / Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0)

Der große Haken ist aber, dass viele kein Auto oder nicht einmal einen Führerschein besitzen. Auch dürfte der Führerscheinentzug Großstädter mit U-Bahn-Anschluss weit weniger treffen als Landbewohner, die, wenn überhaupt, nur zweimal am Tag Busanschluss haben. Um auch Leute ohne Auto und ohne Führerschein angemessen bestrafen zu können, weitet die Bundesregierung nun den Katalog mit den Sanktionsmöglichkeiten auf den Entzug anderer Ausweispapiere und vergleichbarer Papiere aus.

Die Richter können dann fallweise entscheiden, welchen Schein oder Ausweis sie einkassieren. Wer kein Auto hat, dem kann die U-Bahn-Jahreskarte eingezogen werden. Dies ergibt sogar Sinn, wenn der Täter ausgerechnet beim Schwarzfahren erwischt wurde und sich anschließend voller Reue eine Jahreskarte zulegt. Er kann dann beweisen, dass er nicht durch erneutes Schwarzfahren auffällt, obwohl die Versuchung ja groß ist, da die im Gerichtstresor hinterlegte Fahrkarte nicht greifbar ist.

Die Richter haben hier aber gewaltigen Ermessensspielraum: So kann etwa Studierenden der Uni-Bibliotheksausweis und der Kantinenausweis, Bankern der Geldschein, Eheleuten der Trauschein, Gärtnern der Sonnenschein, Verstorbenen der Totenschein und Geistlichen der Heiligenschein entzogen werden.