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Gibt schiefes Bild ab – Finanzministerium verweigert Herausgabe von Naziraubkunst mit schräger Begründung

Von unserem Gastautor Frank Otto

Das Bundesfinanzministerium verweigert die Rückgabe zweier Bilder des italienischen Barockmalers Canalratto. Das 50 mal 80 cm große Werk „Küchenschaben“ zeigt einen Prachtblick auf Dresden aus Sicht zweier Wanderschaben. „Karls Kirsche auf Knien“ stellt indes die Südseite einer sonnenbeschienenen Piemontkirsche dar, die auf Karls des Fünften früh gealterten Knien liegt.

Dresden vom rechten Elbufer unterhalb der Augustusbrücke
Panoramablick auf das prächtige Dresden. Bild: Bernardo Bellotto / Lizenz: Public Domain

Aufkäufer der Nazis hatten diese und andere Bilder des jüdischen Kunstliebhabers und Sammlers Karl Emden seinerzeit weit unter Preis erworben. keinblatt.de wollte wissen, ob denn hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werde. Der Staat verlange im Falle Gurlitts radikale Aufklärung über die Herkunft der Bilder. Eine Maßgabe, die für das Ministerium offenbar nicht gelte.

Jochen Lachsschaum, Sprecher des Bundesfinanzministeriums:

„Von zweierlei Maß kann nicht die Rede sein. Gurlitt ist ein Bürger und muss also seinen Bürgerpflichten nachkommen. Von einer Ministerialpflicht weiß ich nichts. Die Gesetze gelten selbstverständlich für alle. Dennoch haben Staatsorgane weitergehende Befugnisse, was kein Widerspruch ist. Staatsorgane dürfen etwa auf beliebige deutsche Bankkonten zugreifen. Dies ist im Sinne aller, da jeder Bürger ein Interesse daran hat, dass alle anderen auch ihre Steuern sauber abführen und dass das entsprechend kontrolliert wird. Als Finanzministerium stehen wir per definitionem über den Finanz- und Eigentumsdingen. Wenn wir daher sagen, wir seien der rechtmäßige Besitzer, dann ist das so und Sie können es uns gerne glauben.

Im Zeitalter der Transparenz erkläre ich Ihnen aber dennoch gerne die Sachlage zum Mitschreiben: Die Nazis haben die Werke ordentlich bezahlt und quasi an Nachkriegsdeutschland vererbt. Damit sind wir der rechtmäßige Eigentümer. Dass die Bilder von Max Emden damals veräußert wurden, geschah wahrscheinlich deshalb, weil er Geld im Exil brauchte, denn die Nazis hatten ihn wohl enteignet, sagen manche. Wenn es sich so verhält, ist das bedauerlich, aber leider nicht Sache unseres Ministeriums. Wir können ja nicht die Vergangenheit ändern, diese Befugnis haben auch wir nicht.“

Weitere Fragen von keinblatt.de blockte Lachsschaum ab, mit dem Verweis, gleich sei es 12 und Mittag. Die Rechtslage ist und bleibt prekär in Sachen Raubkunst. keinblatt.de wird weiter berichten.