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Helmpflicht für Radfahrer kommt – Ausnahme für Träger von Hochsteck- und anderen speziellen Frisuren

Radfahrer mit Helm und Warnweste
Radfahrer mit Helm und Warnweste. Foto: Theen Moy / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Vor wenigen Tagen hieß es noch aus dem Bundesverkehrsministerium, dass in absehbarer Zeit allenfalls eine Helmpflicht für Pedelecs und E-Bikes komme, nun soll es doch schon bald eine allgemeine Helmpflicht für alle Fahrradfahrer geben.

Kritiker einer allgemeinen Helmpflicht für Radfahrer räumen zwar ein, dass ein Helm in vielen Fällen helfen kann, die Anzahl schwerer Kopfverletzungen zu reduzieren. Allerdings wird befürchtet, dass die Zahl der Radfahrer deutlich zurückgehen könnte, da es unpraktisch ist, den Helm immer mitzuführen. Auch ruiniert der Helm die Frisur. In Australien etwa ist die Zahl der Radfahrer nach Einführung der allgemeinen Helmpflicht um ein Drittel zurückgegangen. Wenn weniger Rad gefahren wird, bedeutet dies aber auch, dass die Leute sich weniger bewegen, was zu Übergewicht und in der Folge zu vielfältigen Krankheiten führt. Damit würde die Helmpflicht weit mehr Schaden anrichten als Nutzen für die Menschen bringen.

Ausnahme für Hochsteck- und andere gefährdete Frisuren

Das Verkehrsministerium will daher eine Ausnahme für Träger bestimmter Frisuren, etwa Hochsteck- oder Flechtfrisuren, damit Radfahren für alle attraktiv bleibt. Welche Kriterien eine Frisur erfüllen muss, damit sie von dem Tragen des Helmes entbindet, soll in einer gesonderten Verwaltungsvorschrift geregelt werden.

Kritiker sehen darin aber eine Bevorzugung von Frauen, da Männer nur selten Frisuren haben, die durch den Helm in Mitleidenschaft gezogen werden.

Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt, der gegen die Helmpflicht spricht. Studien haben klar gezeigt, dass Autofahrer Fahrradfahrer mit einem geringeren Sicherheitsabstand überholen, falls diese einen Helm tragen. Offenbar wird ein Helm tragender Fahrradfahrer unterbewusst als geschützt und weniger zerbrechlich angesehen. Aber auch Fahrradfahrer fühlen sich mit Helm sicherer und fahren riskanter. Damit wird der Gewinn des Helms wieder verspielt.

Ein weiterer Aspekt ist, dass Radfahrer Vibrationen und sehr starke Beschleunigungen an Kopf und Helm ausgesetzt sind, die Auswirkung auf das Gleichgewichtsverhalten haben können. Damit werden Stürze wahrscheinlicher, wie Studien nachweisen.

Warnwestenpflicht kommt ebenfalls

Damit Radfahrer besser gesehen werden, müssen Radfahrer in Zukunft eine Warnweste tragen. Das Verkehrsministerium erwartet dadurch einen erheblichen Rückgang von Fahrradunfällen. Es heißt, es sei jedem zumutbar, solch eine Weste mitzuführen, um sie zum Fahrradfahren anzulegen. Die Weste wiege nur sehr wenig und nehme in der Tasche oder Rucksack kaum Platz weg.

Wann die Helm- und Warnwestenpflicht eingeführt wird, ist noch nicht entschieden. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums rechnet aber spätestens Anfang 2015 mit Inkrafttreten der Helmpflicht. Allerdings soll es dann noch eine gewisse Schonfrist geben. Das heißt, die Polizei wird nur verwarnen, aber noch keine Bußgelder verhängen. Spätestens drei Monate nach Einführung der Helmpflicht werde es aber sehr teuer werden für alle Radfahrer, die ohne Helm unterwegs sind und keine von der Helmpflicht entbindende Frisur tragen, so der Sprecher.