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Jan (29) in Zeitschleife gefangen: Jeden Morgen Meldung Biden vs. Trump – 253:214

Zeitschleife
Da drinnen befindet sich ein armer Mann! Lizenz: Public Time

Ihm ist Schlimmes widerfahren. Der Mann, der ohnehin schon seit gefühlten Ewigkeiten 29 ist, ist in einer fürchterlichen Zeitschleife hängengeblieben.

Jeden Morgen steht er auf, sieht in den Spiegel und liest dort die auf der beschlagenen Scheibe gekritzelte Meldung „Biden vs. Trump – 253:214“. Der Herausforderer Joe Biden (Kommunisten) führt in dem Wahlkrimi mit exakt dieser Stimmenzahl vor dem Amtsinhaber Donald Trump (NSDAP).

Déjà-vu: Ist es eine identifizierende Erinnerungsfälschung oder ist es wahr?

Ein Déjà-vu setzt sich nahtlos an das vorherige. Der Auszählungsstand harrt auch je nach Bundesstaat bei 98 % oder 99 %, manchmal fällt er auch, um dann später wieder das Vortagesniveau zu erreichen.

Es ist ein Gefängnis, ein nicht enden wollender Albtraum. Jan überlegt einen Pakt mit dem Teufel. Er würde seine Unsterblichkeit (29) oder sein Lachen verkaufen, wenn es nur mal weiterginge. Wenn wenigstens ein weiterer Staat entschieden würde, wäre er schon glücklich. Aber der Scheidungsrichter, der darüber befindet, ob der amtierende Präsident aus dem Ant scheiden muss, hat auf Verlängerung entschieden, da noch kein Kandidat die erforderliche Mehrheit von 270 Wahlmänner*innen aufweist.

Jaaaaaan, wach auf! Aber bitte so, wie es sich gehört. Mit einer sauberen Entscheidung und auch wenn du dann 30 ist, ist das völlig unwichtig! Und wenn du dich weigerst, bring doch zumindest ein bisschen Spannung rein! 911-Meter-Schießen oder so was. Sonst bieten die einzige brauchbare Unterhaltung Berichte wie dieser.

Trump hat wohl noch diese eine Chance

Eine Chance hat Trump ja noch, damit Biden nicht ins Weiße Haus einzieht. Nein, damit ist kein Wunder gemeint. Auch keine grüne Farbe, mit der Trump schnell das Haus bearbeitet, solange er noch kann und Bidens Möbelwagen anrollt. Es geht vielmehr um seinen Koffer, den berühmten Knopf, der größer ist als der von Kim, und sein Gehirn, das kleiner ist.

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USA haben gewählt – Erste Hochrechnung: Trump lügt überraschend vorne!

Donald Trump
Er scheint das Unmögliche zu schaffen – die zweite Amtszeit. Eines seiner Wahlversprechen: Der nächste Hurricane werde das Coronavirus für immer nach China zurückblasen. Foto: Gage Skidmore / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Die USA haben gewählt. Nun sind die ersten Hochrechnungen eingetroffen. Nach diesen lügt Trump überraschend vorne. Erwartungsgemäß führt Trump in den traditionellen Republikaner-Hochburgen. Aber auch in den entscheidenden Swing States ist Trump vorne, wenn auch teilweise nur mit hauchdünnem Verstand. In Florida, Pennsylvania, Arizona, Wisconsin, Ohio, North Carolina, Georgia und Nevada hat Trump einen komfortablen Vorstrump vor seinem Konkurrenten Joe Biden. In den übrigen Swing States Minnesota, Michigan und Sinatra liefern sich die beiden ein Kopf-an-Nicht-Kopf-Rennen.

In den Staaten, in denen es derzeit knapp aussieht, wird es noch auf die Briefwahlstimmen ankommen., die erst in den nächsten Tagen ausgezählt werden. Da Demokraten in höherem Umfang per Brief wählen (obwohl das englische Wirt „brief“ ja wörtlich eigentlich „(Sebastian) Kurz“ bedeutet und damit dem eher rechten Lager zugeordnet werden müsste), könnte es hier für Donald Trump noch eine böse Überraschung geben.

Realistisches Szenario: Trump verkündet sehr früh Wahlsieg

Beobachter erwarten, dass Trump in Kürze seinen Wahlsieg verkünden wird und für den Fall, dass erst in einigen Tagen seine Niederlage feststeht, behaupten wird, die bösen Sozialisten hätten ihm seinen Wahlsieg geklaut. Er dürfte sich dann weigern, seine Abwahl anzunehmen. Damit würde er für vier weitere Jahre im Weißen Haus bleiben. Möglicherweise könnte es dann auf die höchstrichterliche Entscheidung des Supreme Courts ankommen (wenn diesbezüglich das Gericht angerufen wird, nennt man das in den USA übrigens wörtlich übersetzt „Nieder-Klage“). Oder Trump bleibt einfach so.

Joe Biden hat indes angekündigt, Trump notfalls mithilfe des Militärs aus dem Weißen Haus heraussprengen zu lassen, sollte Trump sich weigern, erhobenen Hauptes seinen Regierungssitz zu verlassen., der ja nun „seiner“ sei, also der von Biden. Dass Trump sich im Bunker des Weißen Hauses verschanzt, gilt als eher unwahrscheinlich, da sich Trump von seinen Beratern hat unterrichten lassen, wie das mal für einen deutschen Führer ausgegangen sei.

Sollte Trump trotz Niederlage bleiben, könnte er in vier Jahren noch einmal antreten. Denn laut US-Verfassung darf ein US-Präsident maximal einmal wiedergewählt werden, es wäre ja dann für Trump die erste Wiederwahl.

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Österreich: Wahl wird verschoben – wegen Hörfehler „Schleimspur“ statt „Leimspur“ auf Kuverts angebracht

Schleimspur
Schnecke mit Schleimspur in der Natur. Lizenz: Public Domain

Was für eine Peinlichkeit! Die Wiederholung der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten muss verschoben werden – vom 2. Oktober 2016 auf den 4. Dezember 2016. Der Grund ist, dass die Briefkuverts für die Briefwahlscheine nach dem Zukleben nicht geschlossen bleiben. Eine Manipulation der Wahl schien daher nicht ausgeschlossen.

Fataler Hörfehler!

Inzwischen wurde bekannt, was zu dem Debakel geführt hat: Bei der telefonischen Bestellung der Kuverts durch die Bundeswahlbehörde hat man in der ausführenden Privatdruckerei „Schleimspur“ statt „Leimspur“ verstanden. In der Druckerei hatte man sich ein wenig gewundert, aber dann anstandslos 20 Fässer 99,5%igen Schneckenschleim bestellt und verarbeitet.

Der Schneckenschleim hat durchaus eine klebende Wirkung, die aber leider nicht von Dauer ist.

Schnüffeln – Klebstoffsucht!

Zu allem Übel wurden jetzt auch noch einige Mitarbeiter in der Bundeswahlbehörde süchtig, nachdem sie sich näher mit verschiedenen Klebstoffen beschäftigt und zu lange an ihnen geschnüffelt hatten. Nun müssen einige der besten Mitarbeiter zur Entziehungskur. Ohne deren Expertise scheint jedoch unklar, ob die Wahl professionell abgewickelt werden kann oder ggf. erneut verschoben und/oder wiederholt werden muss. Um das zu verhindern, wird überlegt, ausnahmsweise Piefke-Expertise in Gestalt von ZDF-heute Claus Kleber anzufordern.

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Bundespräsidentenwahl wird wiederholt: Stimmen zu früh ausgezählt, „Hofer“-Werbetafeln zu nahe am Wahllokal

Hofer Aldi Discounter
Gewissermaßen der österreichische Aldi, die Discountkette „Hofer“. Lizenz: Public Domain

Dramatische Wende in Österreich. In der Stichwahl hatte der Rechtspopulist Norbert Hofer (FPÖ) knapp gegen Alexander Van der Bellen verloren.

Doch in einer Eilentscheidung haben die Richter des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Wahl für ungültig erklärt. Die Wahl muss wiederholt werden.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte die Wahl angefochten, weil Formfehler begangen worden waren. So waren in einigen Wahllokalen Briefwahlstimmen zu früh ausgezählt worden. Außerdem hatte ein Bürger aus Braunau geklagt, weil nach seiner Meinung nach Kandidat Hofer bevorteilt gewesen sei. Hintergrund ist, dass sich die Discountkette Aldi in Österreich „Hofer“ nennt. Damit war auf den großen Werbetafeln auf hohen Masten der Name „Hofer“ im Lande allgegenwärtig und erinnerte immer wieder auf das Neue an den Bundespräsidentschaftskandidat.

Keine Plakate oder plakatähnliche Flächen mit Kandidatennamen an Wahltagen in der Nähe von Wahllokalen erlaubt

Norbert Hofer
Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer (FPÖ). Foto: Günther Billes. Lizenz: Public Domain

Diese Namensgleichheit an sich sei nicht zu beanstanden, so die Richter. Allerdings verbietet das österreichische Wahlrecht – ähnlich wie in Deutschland – an Wahltagen Plakate oder plakatähnliche Flächen im Umkreis von 200 Metern vor Wahllokalen, auf denen der Name von Kandidaten zu sehen ist. An mehreren Orten standen die „Hofer“-Werbetafeln zu nahe vor den Wahllokalen. Das Wahlrecht lasse hier keine Ausnahme zu, so die Richter. Die Hofer-Werbetafeln hätten folglich am Wahltag verdeckt werden müssen. Der Discountkette wäre kein Nachteil entstanden, da die Hofer-Filialen am Sonntag ohnehin geschlossen seien. Damit wäre das zumutbar gewesen.

Zwar hätten die Hofer-Schilder dem Kandidaten Hofer geholfen und er habe dennoch nicht gewonnen. Ohne Hofer-Schilder hätte Hofer zwar vermutlich deutlicher verloren, aber darum gehe es nicht, stellten die Richter fest. Es sei wie auch die zu frühe Auszählung der Briefwahlstimmen ein klarer Verstoß, und daher sei die Wahl ungültig.

In einer ersten Stellungnahme will die Discountkette Hofer nun in Zukunft bei allen Wahlen, bei denen Kandidat Hofer antritt, die Werbetafeln mit braunen Säcken überstülpen.

Der Termin für die Wiederholung der Wahl steht noch nicht fest. Als wahrscheinlich gelten der 25. September und 2. Oktober.

Hinweis: Bei diesem Bericht handelt es sich um eine adaptierte Variante eines bereits erschienenen keinblatt.de-Artikels.