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Aiwanger: Bin kein Impfgegner. Aber wer sich impfen lässt, bekommt grüne Krätze und darf nicht in den Himmel!

Hubert Aiwanger
Hubert Aiwanger: „Krätze ist wenig angenehm“. Foto: @ Raimond Spekking / Lizenz: CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Der wegen seiner Impfverweigerung in die Kritik geratene bayerische Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat bekräftigt, kein Impfgegner zu sein. „Die Impfung ist wirksam. Es sollte aber jedem selbst überlassen werden, ob er bereit ist, das Risiko einer in die göttliche Schöpfung eingreifenden Gentechnik-Impfung zu tragen“, sagte Aiwanger unserem Blatt.

„Ich gebe dabei zu bedenken, dass in meinem Bekanntenkreis immer wieder Fälle von grüner Krätze aufgetreten sind – in einem verdächtig kurzen Zeitabstand nach dem Einstechen der Infektions-, verzeihen Sie, der Injektionsnadel“, setzt der Minister fort, der noch einen weiteren Beleg wissenschaftlich abhandelt:

„Wenn man selbst oder eine Bezugsperson nach einer Impfung zwei Tage in Folge 38 Grad Fieber hat, dann sind das ja quasi 76 Grad, und das ist schon bedenklich“.

Der theologische Aspekt

Außerdem sei die Corona-Pandemie ja ganz eindeutig eine Strafe Gottes, so Aiwanger. „Als Belohnung für ein gottgefälliges Leben wird Gott uns diese Seuche ja kaum geschickt haben“, erklärt der Minister. Das sei bereits ein Jüngstes-Gerichts-fester theologischer Beweis. Das bedeute, nur Gebete und ein frommes Leben führten aus der Pandemie heraus. „Eine Impfung kann das nicht leisten, da damit die Ursachen, also die Sünden, nicht abgestellt werden“, bekräftigt der Freie-Wähler-Parteivorsitzende.

„Ich gehe sogar so weit, zu sagen, dass ein Christ durch das nach einer Corona-Impfung einsetzende Sterben zwar den ersten Schritt Richtung Himmelreich unternommen hat. Aber das Resultat ist nur der dauerhafte Besuch eines Ortes, an dem es unvorstellbar heiß ist. Die vorher skizzierten 76 Grad sind da nur ein warmer föhniger Kehrwind. Kein Mensch weiß, wie es sich dort anfühlt, da ja noch kein Mensch von diesem nicht von Menschen gemachten Ort wieder zurückgekehrt ist. Wir können uns nur ein Bild davon machen. Ich empfehle hierfür Gloria TV.“

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Gesellschaftliches Religion

„Gott sieht alles“ – Karlsruhe erklärt Religionen für nicht datenschutzkonform – Kirchen müssen nachbessern

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Paukenschlag beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben über eine Klage der „Gesellschaft für Konfessionslose und Atheisten e.V.“ entschieden. Der Verein argumentiert, die großen monotheistischen Religionen Christentum, Judentum und Islam basierten darauf, dass ein allmächtiger, gütiger Herrscher über die Menschen wache. Dieser wisse alles, sehe alles. Es sei alles gespeichert, was die Menschen ja gedacht und gemacht haben. Das sei nicht mit dem Datenschutz, speziell der DSGVO konform, so die Begründung.

DSGVO: Gilt auch für Gott und Kirchen, da beide in der EU tätig sind

Die Richter gaben der Klage statt. Das Gericht stellte fest, dass die DSGVO für alle gelte, die in der EU tätig seien – was für die Kirchen und Gott ja eindeutig zutreffe.

Auf die meisten Kirchen und Sekten kommt nun die Aufgabe zu, ihre Organisationen zu reformieren. In Zukunft hat jeder Gläubige ein Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten Gott über sie gespeichert hat – und was mit diesen passiert ist. Auch darf Gott die Daten nur so lange speichern, wie es durch seinen Auftrag notwendig ist. Generell hat jeder Gläubige auch das Recht, personenbezogene Daten (etwa Strafeinträge wegen Masturbierens) einzusehen und fallweise löschen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Sollte jemand zu einer anderen Religion konvertieren oder Atheist werden, muss Gott alle personenbezogenen Daten ausnahmslos löschen.

Bei Gebeten sowie Antworten Gottes muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die zugrundeliegenden Verbindungen ausreichend verschlüsselt sind, nicht dass ein Medium mitlauschen kann.

Ferner hat jeder Gläubige das Recht, die für die jeweilige Religion verfasste Datenschutzerklärung von seinem Gott zu empfangen. Dies muss auf simple Weise jederzeit möglich sein.

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland üben heftige Kritik an dem Urteil. Denn auf Gott käme nun eine erhebliche Mehrarbeit zu. Entsprechend könne sich Gott weniger um die Menschen und deren Schicksale kümmern, indem er Hungersnöte, Umweltkatastrophen und Verbrechen an der Menschlichkeit verhindere.

Jesus am Kreuz
Lizenz: Public Domain