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Wegen Urheberrecht: Bonn verbietet Kindern Nachbauen von Gebäuden im Sandkasten

Kunstwerke aus Sand
Kunstwerke aus Sand. In Bonn wird so was in Zukunft nicht mehr geduldet, denn das Urheberrecht geht vor! Foto: Becky / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Kinder werden immer früher mit der harten Realität der komplizierten deutschen Gesetzgebung konfrontiert. Erst wurde bekannt, dass Kreidemalereien von Kindern eine Ordnungswidrigkeit darstellen können, obwohl der nächste Regen die Malereien wieder entfernt.

Nun der nächste Hammer: In der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn wollen die Behörden nun sogar die Hoheit über die Sandkästen erlangen. In Zukunft werde man es nicht mehr tolerieren, wenn Kinder bekannte Gebäude aus Sand errichten. Schließlich seien viele Gebäude urheberrechtlich geschützt und die kommunalen Spielplätze öffentlich, also für jedermann einsehbar, so ein Sprecher der Stadt. In Zukunft werde man bei allen Kunstwerken aus Sand, die filigrane Details enthalten, einschreiten, selbst wenn gar nicht klar sei, ob sie wirklich ein geschütztes Gebäude darstellen könnten. Denn an etwaigen Abmahnungen der Rechteinhaber habe man kein sonderliches Interesse. Daher würden Mitarbeiter des Ordnungsamts auch in Zweifelsfällen vor Ort einschreiten und die Sandkunstwerke zertreten. Auf die Erziehungsberechtigten kann zudem ein empfindliches Bußgeld zukommen. Die Kinder dürften aber weiterhin im Sand spielen und sogar Sandburgen bauen. Bei Werken, die nur aus simpelsten Formen – etwa reine Quader ohne Auskragungen – bestehen, werde man in Zukunft schon einmal ein Auge zudrücken.

Sandkuchen dürften auch weiterhin gebacken, aber nicht verzehrt werden. Im Sandkasten gegrabene Löcher dürften aus Sicherheitsgründen nur noch maximal 30 cm tief werden. Schließlich seien schon Kinder im nachrutschenden Sand verschüttet worden und dann erstickt. Die Mitarbeiter seien bereits mit einem Maßband ausgestattet worden. Bei Löchern, die zwei, drei Zentimeter zu tief seien, werde man aber so tun, als habe man keine Abweichung festgestellt, so der Sprecher. Kinder dürfen also auch in unserer Zeit noch ein bisschen Kind sein.

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RedTube-Massenabmahnungen: Jan P. (29) enttäuscht, weil er noch keine Abmahnung erhalten hat

Geschockt
Überraschter Internetkonsument (Symbolbild). Foto: louiscrusoe / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Jan P. (29) aus Hodenhagen (Niedersachsen) ist stocksauer. Eine bekannte Anwaltskanzlei hat Zehntausende Nutzer des Streamings-Portals RedTube kostenpflichtig abgemahnt. Das Pikante dabei: Die Nutzer hatten sich die Sexfilmchen nur per Streamingverfahren angeschaut, aber nicht auf den eigenen Rechner heruntergeladen. Es ist juristisch sehr umstritten, ob hier überhaupt ein rechtswidriger Download von urheberrechtlich geschütztem Material vorliegen kann, da dabei jeweils nur Teile des Films temporär zum Zwecke der Zwischenspeicherung in den Arbeitsspeicher des eigenen Computers gelangen und dann wieder automatisch gelöscht werden. Ein Weitergeben des Films, selbst ein weiteres Anschauen ohne erneuten Besuch des Videoportals, ist daher so ohne Weiteres nicht möglich. Dazu kommt, dass der Benutzer meist keine Chance hat, zu erkennen, ob ein Video legal angeboten wird, da oftmals Material mit Genehmigung des Rechteinhabers eingestellt wird.

Jan schaut jeden Tag in seinen Briefkasten. Erst steigen Blutdruck, Puls und Adrenalinspiegel an. Doch sobald die Post durchgeschaut ist, sinken diese genauso schnell wieder. Jedes Mal zeigt sich dasselbe Bild: Es wird massenweise Werbung zugestellt, aber kein Anwaltsschreiben der besagten Kanzlei. Dabei habe er doch jede Menge dieser Filmchen auf RedTube konsumiert, sagt Jan. Auch auf fünf, sechs weiteren Streamingportalen sei er ausgiebig unterwegs.

Seine Kumpel seien schon längst alle abgemahnt worden. Er wolle endlich dazugehören und auch seine Rechtsschutzversicherung, die er letztes Jahr abgeschlossen habe, einmal ausprobieren. Er möchte endlich einmal seine eigene Abmahnung in den Händen halten, mit seinem eigenen Namen. Bisher kenne er nur Kopien von Abmahnungen, die in der Szene kursierten und von denen viele gefälscht seien. Er sei im Leben immer ein Außenseiter gewesen, meist werde er einfach ignoriert. Im Linienbus etwa würden die Kontrolleure nicht einmal seine Fahrkarte sehen wollen. „Was muss ich denn noch alles machen, damit ich endlich abgemahnt werde?“, fragt Jan anklagend, „Ich will den Kick, ich bin auch ein Bürger, der Recht darauf hat, Erfahrungen auf diesem Gebiet zu sammeln.“

Wir wünschen Jan viel Glück und Erfolg dabei!