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EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung (VDS) – Regierung sieht darin Bedrohung und will VDS einführen

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Diese Maschinen dürfen bald wieder ganz offiziell die Verkehrsdaten sämtlicher Bürger speichern, speichern und noch mal speichern, wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht. Foto: David Haberthür / Lizenz: CC BY-NC 2.0

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Die EU-Richtrichtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) verstößt gegen Grundrechte, da alle Bürger ohne Anlass und ohne konkreten Verdacht ständig überwacht würden. Bei den Bürgern könne das Gefühl erzeugt werden, dass ihr Privatleben ständig unter Überwachung stehe, so das Gericht. Damit sei die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Die Richter lassen aber Hintertüren offen, bei Bedrohungen etwa können Daten gespeichert werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt werde und die Speicherung sich auf das absolut Notwendige beschränke.

Die Vorratsdatenspeicherung ist derzeit in Deutschland offiziell ausgesetzt, weil das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war. Die Bundesregierung konnte sich noch nicht auf ein neues Gesetz einigen. Vor allem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte erst die Entscheidung des EuGH abwarten.

Für manche mag es jetzt überraschend sein, dass die Bundesregierung trotz des EuGH-Entscheids an der verdachtsunabhängigen, flächendeckenden, undifferenzierten und generellen Vorratsdatenspeicherung festhalten will. Wie die keinblatt.de-Redaktion aus vertraulichen Kreisen erfuhr, sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ausgerechnet in dem Entscheid des EuGH eine globale Bedrohung.

Paradox: Das EuGH-Urteil schafft eine neue Bedrohung, die wiederum die generelle Vorhaltung aller Daten ermöglicht

Wenn Verkehrsdaten nicht generell und ohne Anlass aufgezeichnet würden, erleichtere dies in Zukunft die Begehung schwerster Straftaten. Terroristen, Raubkopierermörder, Kinderschänder, Abofallenbetreiber und Webseitenbetreiber mit schlampigem Impressum hätten also leichtes Spiel. Die sich daraus ergebene Bedrohung rechtfertige daher eben doch die anlasslose Vorhaltung aller Daten, so ein Informant. Das Paradoxe sei, dass das im Grunde genommen abweisende Urteil den Weg zur allgemeinen Vorratsdatenspeicherung weise. In einigen Wochen soll ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt werden.

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