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Neues Gesetz gegen Fotografieren von Toten verbietet auch Aufnahmen von Geistern

Geistererscheinung
Solche Fotos sind in Zukunft verboten. Lizenz: Public Domain

Es ist ein harter Schlag für so genannte Geisterjäger und PSI-Anhänger. Wie berichtet, hat die Bundesregierung beschlossen, dass das Fotografieren von toten Menschen unter Strafe gestellt werden soll. Bislang war das Fotografieren von Toten nur ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Nun drohen aber harte Strafen für alle, die es nicht lassen können – für Gaffer, Spanner und alle anderen, die die Totenruhe stören. Dabei sind empfindliche Geldstrafen und auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren möglich.

Wie die Bundesregierung bestätigte, fallen auch Aufnahmen von Geistern unter das neue Verbot. Solche Aufnahmen dürfen in Zukunft nicht nur nicht mehr verbreitet werden, sondern auch erst gar nicht mehr hergestellt werden. Die Begründung ist, dass es sich bei den Geistgestalten um tote Menschen handele. Und genau für deren Schutz wurde ja das Gesetz erlassen.

Fotos von tierischen und außerirdischen Geistern sind nicht von dem Verbot betroffen. Es bleibt abzuwarten, ob die PSI-Szene ihre Tätigkeiten in diese Richtung verlagert.

Geistererscheinung
Fotografieren verboten. Denn auch Tote haben eine Würde! Lizenz: Public Domain

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