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Wegen Abholzung des Hambacher Forstes: Jan (29) kauft nicht mehr bei REWE

Garzweiler Braunkohletagebau
Braunkohletagebau (Symbolfoto). Lizenz: Public Domain

Die Räumung des Hambacher Forstes geht weiter.  Inzwischen wurden bereits 77 von 60 Baumhäusern geräumt, meldet der Spiegel. Doch das Ende der Räumung lässt auf sich warten. Bis also der Wald abgeholzt und der Braunkohletagebau beginnen kann, wird es wohl noch dauern.

Jan (29) hat nun endgültig die Schnauze voll. Der gewaltsame Einsatz gegen Umweltaktivisten sei völlig unverhältnismäßig, findet Jan. Und das für eine derart schmutzige Form der Energieerzeugung. Braunkohle sei ein absolutes Auslaufmodell. Er hat daher für sich eine Entscheidung getroffen. Jan wird nicht mehr bei REWE einkaufen.

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Rauchverbot im Wald ab 1. März gilt ab sofort auch in Parks – überall, wo Bäume stehen

Fußgängerzone
Fußgängerzone mit Bäumen. Auch das gilt in Zukunft als Wald, was nach der neuen Regelung Rauchverbot von März bis Oktober bedeutet. Foto: Ichneumon / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Das Rauchen im Wald ist in Deutschland bekanntlich vom 1. März bis 31. Oktober verboten. Die Brandgefahr ist einfach zu hoch.

Ab diesem Jahr gibt es eine Änderung. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, wird das Rauchverbot auf alle öffentlichen Flächen ausgedehnt, auf denen sich Bäume mit mindestens 2,50 Metern Höhe finden. Das sind in erster Linie Parks, aber auch Fußgängerzonen und dergleichen, in denen Bäume mit dieser Mindesthöhe stehen. Die Maßnahme wird damit begründet, dass es auch in Parks bei lang anhaltender Trockenheit immer wieder zu Bränden durch achtlos weggeworfene Kippen komme. Offenbar wollte man eine Ausdehnung auf alle öffentlichen Orte, was aber aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich ist. Mit einem Kniff kam man dem Ziel aber nahe. Dazu fasste man die Definition eines Waldes einfach großzügiger.

Damit Zweifelsfälle ausgeschlossen werden, werden die Kommunen in den nächsten Wochen an betroffenen Orten wie Parks, Fußgängerzonen und Plätzen Schilder aufstellen, die auf das Rauchverbot hinweisen. Bis zum 1. Juli haben Raucher noch eine Gnadenfrist. Ihnen droht im Falle des Erwischtwerdens zunächst nur eine Ermahnung. Danach müssen Raucher mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen, wenn an trotz ausgewiesenem Rauchverbot auf ihre Kippe nicht verzichten.

Einige Städte und Gemeinden haben bereits angekündigt, in bislang baumlosen Fußgängerzonen entsprechende Gewächse anzupflanzen, um ein Rauchverbot ausweisen zu können. Für den Anfang könnte auch ein provisorisch aufgestellter Kübel mit 2,50-Meter-Baum ausreichen. In der bayerischen Kleinstadt Sulwiesmoos hat Bürgermeister Sepp Krautmoser, ein bekennender Raucher, bereits angekündigt, den einzigen Baum in der Fußgängerzone zu fällen. Er habe die Volkserziehung der Pharmaindustrie und Gesundheitsfanatiker satt. Im Herzen seines schönen Ortes dürfe man auch im Sommer weiter rauchen.