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Beschluss: Grüne verabschieden sich von Sonnenenergie! Sonne auch ein Atomreaktor

Sonnenaufbau
Die Sonne. Der einzig funktionierende nutzbare Kernfusionsreaktor. Bild: NASA / Lizenz: Public Domain

Auf der derzeit stattfindenden Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen in Berlin haben sich die Delegierten heute überraschend von der Nutzung der Sonnenenergie verabschiedet.

Die Sonne sei schließlich ganz eindeutig ein Kernfusionsreaktor und gehöre damit zum Bereich der Atomenergie, heißt es in dem Antrag, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Zwar sei der radioaktive Abfall bei einem Kernfusionsreaktor geringer als bei den heute verbreiteten Atomreaktoren, die bekanntlich auf Kernspaltung basierten. Dennoch handele es sich klar um einen Atomreaktor.

Derzeit versuchen Wissenschaftler, einen Kernfusionsreaktor zu bauen, der mehr Energie erzeugt, als reingesteckt wird. Bislang ist das nicht gelungen, womit die Sonne der einzige funktionierende Kernfusionsreaktor bleibt, der für die Menschen nutzbar ist.

Die Grünen ständen nicht für Atomenergie und lehnten damit auch Kernfusionsreaktoren ab. Das sei letztlich auch nur die hässliche Fratze der Atomlobby, die sich nur einen hübscheren Umhang übergezogen habe, so der der Parteivorsitzende Cem Özdemir.

Auch wenn mit der Sonne bereits ein Kernfusionsreaktor existiere, könne man dies nicht tolerieren, so Özdemir. Die Grünen setzten daher ab sofort ausnahmslos auf echte regenerative Energieformen wie Windkraft, Wasserkraft und Muskelkraft.

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Stromsteuer (EEG-Umlage) zukünftig auch für Solartaschenrechner fällig

Solartaschenrechner
EEG-Umlage für alle Energieerzeuger. Die Bundesregierung findet es nur gerecht und konsequent. Foto: Juhox / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Wie bereits berichtet wurde, wird die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Zukunft auch dann fällig, wenn die Stromerzeugung für den rein privaten Eigenbedarf erfolgt. Für aus erneuerbaren Energiequellen hergestellter Strom müssen dann sowohl gewerbliche als auch Privaterzeuger ab 2015 einheitlich 40 Prozent EEG-Umlage entrichten, das sind momentan 2,5 Cent pro Kilowattstunde.

Für Photovoltaik-Anlagen bedeutet dies, dass gewissermaßen eine Sonnensteuer bezahlt werden muss. Dies betrifft zunächst Photovoltaik-Module auf dem Hausdach. Bislang weniger bekannt ist, dass auch alle Geräte, die mit Sonnen- oder sogar Kunstlicht betrieben werden, steuerpflichtig werden.

Zwar würden für Solartaschenrechner und ähnliche „Kleinst-Sonnenkraftwerke“ wegen der geringen erzeugten Energie auf das ganze Jahr gerechnet nur wenige Cent fällig werden. Da es aber an geeigneten verbrauchsabhängigen Mess- und Abrechnungsmethoden fehlt, sieht Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) unbürokratische Pauschalbeträge vor. Diese fallen zwar deutlich höher aus, als es sich durch die reine EEG-Umlage ergeben würde. Dies erklärt sich jedoch daraus, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist.

Was kostet wie viel?

Das erste genutzte Gerät (Solartaschenrechner oder anderes Kleinstgerät, etwa ein Solarladegerät, Solarspielzeug etc.) wird konkret mit 9,00 Euro pro Jahr veranschlagt, jedes weitere Gerät 2,00 Euro pro Jahr.

Für die Anmeldung dienen Onlineformulare, die sich bereits im Aufbau befinden. Wer auf die Idee kommt, den Zweit- oder Dritttaschenrechner einfach zu verschweigen, weil das ohnehin niemand merkt, hat wohl wirklich wenig zu befürchten. Ein Sprecher des Wirtschafts- und Energieministeriums bestätigt unserer Redaktion, dass man auf Ehrlichkeit setze. Wer ein Gerät vergesse, dem werde man nicht gleich den Kopf abschlagen, so der Sprecher. Im Grunde genommen sei es aber Steuerhinterziehung, heißt es.

Bei neu gekauften Geräten werden die Händler allerdings angewiesen, die Käuferdaten direkt an das Ministerium weiterzuleiten. Wer betrügt, der fliegt also in Zukunft auf.