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Kassenbon-Pflicht kommt: Auch Prostituierte müssen zukünftig Belege mit Leistungen und Kundendaten erstellen

Kassenbon
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Zur Eindämmung des Steuerbetrugs muss ab 1. Januar 2020 für jeden Einkauf und jede Kundendienstleistung ein Kassenbon ausgestellt werden. Das gilt auch für den Kauf einer Bratwurst am Imbissstand oder den Haarschnitt beim Frisör. Das meldet der Bayerische Rundfunk.

Aber auch Prostituierte werden in die Verpflichtung genommen. Auch sie müssen einen Bon ausdrucken. Ein Sprecher des Finanzministeriums betonte, im Bereich der Sexdienstleistungen sei die Steuerhinterziehungsrate sogar besonders groß.

Daher sei diese Regelung ein wichtiges Glied beim Kampf gegen Steuerbetrug. Leistungen wie

Verkehr, Analverkehr, Blasen, Massagen, Sado-Maso (20 Untergruppen) und Gespräche 

müssen dabei einzeln mit Zeitdauer aufgelistet werden. Da es sich um individuelle Leistungen handelt, müssen auch Kundendaten (inklusive Name und Wohnort) an das Finanzamt übermittelt werden.

Ab 250 Euro fallen die Leistungen gemäß bereits existierender Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (seit 01.01.2017) nicht mehr in die Kategorie der Kleinbetragsrechnungen. Das bedeutet, dass hier die üblichen zehn Angaben für eine reguläre Rechnung einzusetzen sind.  Diese Regelung wird nun auch auf Sexdienstleistungen ausgedehnt. Auf Edelprostituierte mit höheren Tarifen kommt somit mehr Arbeit zu.

Für Prostituierte, die sich nicht an die Kassenbonpflicht halten, werde es ein Nachspiel geben, so der Sprecher. Es gebe keine Übergangszeit, es wird für manche wohl eng. Prostituierte müssten sich also eine Registrierkasse, ggf. auch eine mobile Registrierkasse für Kundenbesuche anschaffen. Das Sexdienstleistungsgeschäft wird nicht freier, sondern bürokratischer. Aber Hauptsache ihr habt Spaß!

Erste Reaktionen aus der Rotlichtszene sind ablehnend. Ein Zuhälter sagte unserer Redaktion: „Jetzt haben wir gerade unsere Huren umgestellt, Sie wissen, Winterzeit. Anna steht jetzt in der Hauptstraße und Beate am Dr.-Helmut-Kohl-Platz. Jetzt die nächste Schikane!“

Rotlicht
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Medizin/Gesundheit Politik Szene

EU-Richtlinie: Ganzkörperschutzanzüge für Prostituierte werden Pflicht

Schutzanzug
Prototyp der neuen Arbeitskleidung für Prostituierte. Foto: Zeesenboot / Lizenz: CC BY 2.0

Prostituierte müssen laut einer neuen EU-Richtlinie in Zukunft als Arbeitskleidung Ganzkörperschutzanzüge tragen. Damit soll die Ausbreitung von Krankheiten verringert werden. Kondome bieten hier nur einen teilweisen Schutz. Gegen per Tröpfcheninfektion übertragene Krankheiten (z.B. Grippe) sind sie wirkungslos. Wegen der körperlichen Nähe zu ihren Klienten sind Prostituierte in besonderem Maße betroffen.

Die EU-Richtlinie 2016-69-96 HBRK zum Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz soll noch diesen Herbst im Europaparlament beschlossen werden. Sie muss dann spätestens bis zum 1. Januar 2018 in nationales Recht umgesetzt werden.

Ein erster Prototyp des Schutzanzugs wurde bereits vorgestellt (Abbildung). Noch offen ist, wie viele Gebrauchsöffnungen für Freier der Schutzanzug im Intimbereich haben wird. Um einen höchstmöglichen Schutz der Prostituierten zu erreichen, wird auch geprüft, ob nicht generell auf Öffnungen im Intimbereich verzichtet werden kann.

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Betrunkener auf Ü30-Party aus dem Haus geprügelt, weil er Rosis Nummer nicht mehr wusste

Praktisch jeder, vor allem, wenn er jenseits der 30 ist, kennt Rosis Nummer:  23 16 8. Als die Spider Murphy Gang 1981 ihren großen NDW-Hit „Skandal im Sperrbezirk“ hatte, war die Telefonnummer der Prostituierten Rosi zeitweise Deutschlands bekannteste Telefonnummer.

Auf einer Ü30-Party in München ging es am vergangene Wochenende heiß her. Es wurde natürlich NDW gespielt, es wurde gelacht, gegrölt, gegrillt, diskutiert.

Als Jan (heute 39) rhetorisch gefragt wurde, ob er noch Rosis Nummer kenne, hatte dieser offenbar einen schweren Blackout. Als Jan dann beim Anstoßen auch noch ablenken wollte und statt „Prost!“ die Abwandlung „Prost…ituierte!“ rief, wurde es dem Eisen Karl zu bunt.

Die Stimmung wurde aggressiv. Der Eisen Karl prügelte Jan förmlich aus dem Haus. „Du Depp, Du! Du kannst uns alles verzählen, aber nicht, dass Du nicht Rosis Nummer kennst. Jeder kennt Rosis Nummer: ‚Unter dreiundzwanzig sechzehn acht – Herrscht Konjunktur die ganze Nacht.'“

Als Jan bereits draußen lag, ging noch einmal die Türe auf und eine Partygästin warf ihm noch seine Jacke zu.