Kategorien
Natur/Tiere/Umweltschutz Politik

Stromsteuer (EEG-Umlage) zukünftig auch für Solartaschenrechner fällig

Solartaschenrechner
EEG-Umlage für alle Energieerzeuger. Die Bundesregierung findet es nur gerecht und konsequent. Foto: Juhox / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Wie bereits berichtet wurde, wird die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Zukunft auch dann fällig, wenn die Stromerzeugung für den rein privaten Eigenbedarf erfolgt. Für aus erneuerbaren Energiequellen hergestellter Strom müssen dann sowohl gewerbliche als auch Privaterzeuger ab 2015 einheitlich 40 Prozent EEG-Umlage entrichten, das sind momentan 2,5 Cent pro Kilowattstunde.

Für Photovoltaik-Anlagen bedeutet dies, dass gewissermaßen eine Sonnensteuer bezahlt werden muss. Dies betrifft zunächst Photovoltaik-Module auf dem Hausdach. Bislang weniger bekannt ist, dass auch alle Geräte, die mit Sonnen- oder sogar Kunstlicht betrieben werden, steuerpflichtig werden.

Zwar würden für Solartaschenrechner und ähnliche „Kleinst-Sonnenkraftwerke“ wegen der geringen erzeugten Energie auf das ganze Jahr gerechnet nur wenige Cent fällig werden. Da es aber an geeigneten verbrauchsabhängigen Mess- und Abrechnungsmethoden fehlt, sieht Bundesenergieminister Sigmar Gabriel (SPD) unbürokratische Pauschalbeträge vor. Diese fallen zwar deutlich höher aus, als es sich durch die reine EEG-Umlage ergeben würde. Dies erklärt sich jedoch daraus, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist.

Was kostet wie viel?

Das erste genutzte Gerät (Solartaschenrechner oder anderes Kleinstgerät, etwa ein Solarladegerät, Solarspielzeug etc.) wird konkret mit 9,00 Euro pro Jahr veranschlagt, jedes weitere Gerät 2,00 Euro pro Jahr.

Für die Anmeldung dienen Onlineformulare, die sich bereits im Aufbau befinden. Wer auf die Idee kommt, den Zweit- oder Dritttaschenrechner einfach zu verschweigen, weil das ohnehin niemand merkt, hat wohl wirklich wenig zu befürchten. Ein Sprecher des Wirtschafts- und Energieministeriums bestätigt unserer Redaktion, dass man auf Ehrlichkeit setze. Wer ein Gerät vergesse, dem werde man nicht gleich den Kopf abschlagen, so der Sprecher. Im Grunde genommen sei es aber Steuerhinterziehung, heißt es.

Bei neu gekauften Geräten werden die Händler allerdings angewiesen, die Käuferdaten direkt an das Ministerium weiterzuleiten. Wer betrügt, der fliegt also in Zukunft auf.