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Lehrerin hat es am Kreuz: Nun darf sie wegen Zurschaustellung religiöser Symbole nicht mehr unterrichten

Kruzifix
Direktor ließ Kruzifixe abnehmen. Aber er will weiter konsequent sein. Foto: Herbert Wittmann / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Ute Reinhold ist Lehrerin an einem Gymnasium im oberbayerischen Brunnweiler. Anfang des Jahres meldete sie sich wegen starker Rückenschmerzen krank. Sie bekam von ihrem Arzt Tabletten und es ging ihr bald besser. Als sie wieder zum Dienst antreten wollte, schickte sie der Direktor heim. Als Begründung gab er an, in dem Attest stehe, Frau Reinhold habe Probleme mit ihrem Kreuz.

Eine Rückfrage beim Arzt habe ergeben, dass die Frau tatsächlich ein Kreuz habe und dass dieses chirurgisch nicht entfernt werden könne bzw. dies zum Tod der Frau führen würde. Also käme so ein Eingriff wahrscheinlich nicht in Frage, das Risiko sei viel zu hoch.

Chirurgische Entfernung des Kreuzes zu riskant

Der Direktor sagte unserer Redaktion: „Stellen Sie sich das vor: Wir haben in den Klassenzimmern konsequent alle Kruzifixe abgenommen, weil wir nicht für Religionen werben wollen und dürfen. Dann aber soll ein quasi lebensgroßes und auch noch lebendes Kreuz vor der Schulklasse stehen. Das verstößt klar gegen die staatliche Neutralitätspflicht.“

Ein Fall völlig überzogener staatlicher Neutralität?

Die Lehrerin will nun mit rechtlichen Mitteln gegen ihre Suspendierung vorgehen. Ihr Anwalt möchte offenbar einen Kompromiss vorschlagen. Reinhold könne als Ausgleich dazu verdonnert werden, regelmäßig vor ihrer Schulklasse Vorträge zu halten, welches Leid Religionen verursacht haben und immer noch verursachen. Ob es hier zu einer Einigung kommt, ist noch völlig offen.

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Karlsruhe verbietet Roben vor Gericht – das Kleidungsstück ist christliches Symbol

Bundesverfassungsgericht_Richterroben
An den Nagel gehängt: Richterroben am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Amtstracht entstammt der christlichen Tradition und widerspricht damit der vorgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat. Foto: Evilboy / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Es war ein Paukenschlag, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden hat. Die Amtstracht in deutschen Gerichten, die Robe, die in großen Teilen gesetzlich für Richter, Staatsanwälte und Anwälte vor Gericht vorgeschrieben ist, verstößt gegen die Neutralitätspflicht des Staates und ist damit verfassungswidrig. Roben würden traditionell von christlichen Geistlichen, also Pfarrern, Bischöfen und dem Papst getragen, so die Verfassungsrichter. Der weite Umhang mit Samtkragen sei damit ein christliches Symbol, zumal der Ursprung dieser Amtstracht im Christentum liege.

Immer wieder waren religiöse Symbole Grund für juristische Auseinandersetzungen, etwa die Frage, ob in bayerischen Klassenzimmern Kruzifixe vorgeschrieben sein dürfen. Erst Ende Juni ging es darum, ob eine Rechtsreferendarin ihr Kopftuch vor bayerischen Gerichten tragen dürfe, da dieses Ausdruck ihres muslimischen Glaubens sei. Der Freistaat Bayern hatte Anfang Juli angekündigt, in Berufung zu gehen, nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Kopftuch erlaubt hatte. Die Haltung des Freistaats könnte umschrieben werden, dass er religiöse Symbole ablehne, falls diese nicht christlichen Ursprungs seien. Diese Position ist zumindest sehr umstritten, wie das Roben-Urteil von heute gezeigt hat.

Richter und Anwälte bald im T-Shirt oder in Militäruniform vor Gericht?

Das heutige Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Gesetzgeber und Behörden sind angehalten, eine neue Amtskleidung zu definieren oder die Amtskleidung schlicht freizugeben. Im letzteren Fall dürften Richter dann prinzipiell sogar im billigen T-Shirt, in einer Phantasie-Militäruniform oder in Lack und Leder vor Gericht erscheinen. Die Robe aber muss nach einer Neuregelung auf jeden Fall im Schrank bleiben.

Aus Protest gegen ihr eigenes Urteil traten die Richter heute zur Urteilsverkündung im einem Robbenfell-Kostüm auf.

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Karlsruhe: Nicht nur Kreuze in Klassenzimmern, sondern auch auf Kirchen und Gipfeln müssen auf Antrag verschwinden

Gipfelkreuz in Bayern
Das ist der Gipfel! Gipfelkreuz in Bayern. Foto: ANKAWÜ / Lizenz: CC BY-SA 3.0
Ochsenbrunn 1
Kirche im bayerischen Ochsenbrunn mit Kirchturmkreuz. Das ist klar eine religiöse Werbung und damit unzulässig. Lizenz: Public Domain

Ist uns nun gar nichts mehr heilig und geht nun jegliche Art von Tradition verloren? In einem Urteil vom 5. Januar dieses Jahres, das wegen des schrecklichen Vorfalls in Köln in der Presselandschaft bislang nur wenig Beachtung fand, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass das sogenannte Kruzifix-Urteil nicht nur auf bayerische Klassenzimmer in Bayern anzuwenden sei, sondern allgemeiner gefasst werden müsse. Es sei konkret auch auf bayerische Kirchtürme und Gipfelkreuze anzuwenden. Der Kläger argumentierte, ihn störten manche Kreuze. Diese seien oft nicht nur schlichte Kreuze, sondern sie seien immer auch Kruzifixe und damit religiöse Zeichen, die in öffentlichen Räumen nichts verloren hätten. Manche Gipfelkreuze zeigten sogar den geschundenen Körper Jesu Christi.

Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und sieht auch bei Kirchen und Gipfelkreuzen die Neutralitätspflicht des Staates verletzt. Wer sich gestört fühle, könne daher einen Antrag auf Entfernung des Kreuzes stellen. Dem Antrag sei zum Beispiel dann stattzugeben, wenn jemand ständig dem Kreuz ausgesetzt sei, etwa, wenn er aus seinem Bürofenster das Kreuz deutlich sehen könne.

Im bayerischen Ochsenbrunn (Iller) wurde nicht lange gefackelt. Dem Antrag auf Entfernung des Kirchturmkreuzes wurde stattgegeben und das Kreuz mit Hilfe eines Hubschraubers bereits Anfang dieser Woche entfernt (Bild 2 und 3). Die Höhe des Kirchturms in der Wikipedia wurde bereits nach unten korrigiert.

Ochsenbrunn 2
Der Kirchturm in Ochsenbrunn nach der Korrektur. Er ist immer noch schön, aber manchen Leuten wird es wieder nicht gefallen. Man kann es eben nicht allen recht machen. Lizenz: Public Domain