Kategorien
Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Politik Religion

Sambia verbietet Kruzifixe – da sie bei Nachfahren Christi immer wieder Traumata auslösen

Kruzifix
Kein schöner Anblick. Wohl keiner möchte seinen Verwandten so begegnen. Ein afrikanischer Staat macht nun wegweisend Schluss damit. Foto: Wolfgang Sauber, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Sambia ist zwar ein christlich geprägter Staat mit rund 95 % Christenanteil, dennoch verbietet das afrikanische Land nun Kruzifixe. Die Begründung ist, dass mit diesem Symbol immer wieder daran erinnert werde, wie stark der ans Kreuz genagelte Jesus Christus bei seiner Hinrichtung habe leiden müsse.

Das sei für Gläubige schon schwer genug, für Nachfahren von Jesus Christus sogar schier unerträglich. „Wir können so nie abschließen. Dauernd werden wir an seinen Tod durch die grausame Hinrichtung erinnert“, sagt Ruphia, ein Ururururururur…enkel Christi. Auch die Wiederauferstehung ändere daran nichts, da die Leiden dennoch blieben und die Reinkarnation nur von kurzer Dauer (nämlich 40 Tage) gewesen sei.

Wie soll man so mit dem Tod eines lieben Verwandten abschließen können?

„Überall sehe ich meinen geliebten Ururururururur…großvater, wie er geschunden und blutend am Kreuz hängt. Das halte ich kaum aus!“, führt Ruphia aus, der durch das Kruzifix in seinem Klassenzimmer und den Besuch von Gottesdiensten ein schweres Trauma zurückbehalten hat.

Doch damit ist bald Schluss. Alle Kruzifixe müssen in Sambia bis zum 01.03.2021 aus öffentlichen und halböffentlichen Räumen verschwinden. Auch gilt ab diesem Stichtag ein absolutes Einfuhr- und Verkaufsverbot von Kruzifixen. Das Gleiche gilt für Gemälde, welche die Kreuzigung Jesu Christi zeigen. Auch einfache Kreuze ohne Leib Christi fallen unter das Verbot, sodass auch die protestantischen Kirchen, die meiste diese schlichtere Form verwenden, auf ihr Symbol verzichten müssen.

Als Ersatz für die Kruzifixe werden nun  Gemälde aufgehängt, die einen glücklichen, unverletzten Jesus zeigen. So wie er sich wohl selbst am liebsten sehen würde.

Ob sich dem Verbot weitere Staaten anschließen, ist völlig offen. In Afrika gilt dies aber als relativ wahrscheinlich, da Sambia ein Zeichen gesetzt hat. Aus Deutschland gibt es verhaltenere Töne. Hierzulande wolle man an der Tradition offenbar festhalten, auch als Rücksicht auf die starke Kruzifixindustrie, erfuhr unsere Redaktion aus den Kreisen der katholischen und evangelischen Kirche. Selbst bei besonders martialischen Kruzifixe, die im öffentlichen Raum hängen und damit für Kinderaugen sichtbar sind, will man angeblich keine Ausnahme machen, obwohl der Jugendschutz in Deutschland als einer der strengsten der Welt gilt.

Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Religion

Upskirting & Zurschaustellung Toter/Schwerverletzter bald strafbar. Kruzifixe müssen auch verschwinden

Kruzifix
Bald verboten: Kruzifix mit geschundenem Körper. Foto: Stephan van Helden, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass das sogenannte Upskirting (das ungefragte Unter-den-Rock-Fotografieren) sowie das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten unter Strafe gestellt wird.

„Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren (sog. Downblousing, die Redaktion), ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) unserem Blatt. Die Fotos würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung verletzen, so Lambrecht.

Im Blick hat das Bundesjustizministerium vor allem Männer, die ein Handy in einen Selfiestick einspannen, um mit dieser Konstruktion Frauen ohne Erlaubnis und meist heimlich unter den Rock zu fotografieren. (Aus diesem Wort „einspannen“ entstand übrigens dann später der Begriff „Spanner“.)

In Zukunft müssen Spanner, die sich nicht daran halten, mit einer empfindlichen Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Viele Kruzifixe sind eine Zurschaustellung von Schwerverletzten!

Diese Strafandrohung gilt auch für das Fotografieren und Zurschaustellen von Toten und Schwerverletzten. Auch dies ist in Zukunft strengstens untersagt. Damit müssen auch alle Kruzifixe, die einen geschundenen Körper des Jesus von Nazareth zeigen, aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Kruzifixe, die in diese Kategorie fallen, dürfen ferner nicht mehr produziert werden. Nur schlichte Kreuze ohne Körper bleiben uneingeschränkt weiterhin erlaubt. Die protestantische Kirche begrüßt die neue Regelung, die katholische Kirche protestiert dagegen.

Damit wird ferner das Aufbahren von Verstorbenen am offenen Sarg untersagt, das dies auch unter Zurschaustellung Toter (und Schwerverletzter bei Scheintod) fällt.

Das neue Gesetz tritt wahrscheinlich im Herbst in Kraft, für Kruzifixe gibt es noch eine Übergangshängefrist bis zum 15. Januar 2021.

Kategorien
Gesellschaftliches Medizin/Gesundheit Natur/Tiere/Umweltschutz Religion

Laubbläser dürfen Schalldruck von 100 dB(A) nicht mehr überschreiten, weil sonst Kirchenglocken überhört werden

Laubbläser
Gott und Kirchen sei Dank! Der Lärm wird erträglich! Lizenz: Public Domain

Endlich wird etwas gegen die lauten, gehörschädigenden Laubbläser unternommen. Ab dem 01.03.2020 dürfen in Deutschland keine Laubbläser mehr verkauft werden, die einen Schalldruckpegel von mehr als 100 dB(A) aufweisen.

Für eine Senkung des Lärms haben sich die Kirchen in Deutschland stark gemacht. Denn bei dem Krach können die Menschen die Kirchenglocken kaum noch hören. Ein Bistumssprecher sagte unserem Blatt: „Uns sind Fälle bekannt, da haben Gläubige den Sonntags-Gottesdienst verpasst, weil der Nachbar verbotswidrig seinen Laubbläser betrieben hat, anstatt selbst in die Kirche zu gehen. Kein Wunder, dass die Gottesdienste so schlecht besucht sind. In den 1950er-Jahren waren die Kirchen noch voll, da gab es noch keine Laubbläser. Das ist der Beweis!“

Läuten dient der Information – aber erinnert auch daran, als Jesus Christus ans Kreuz geschlagen wurde

Doch auch wenn Laubbläser nur zu christlichen Zeiten eingesetzt würden, würden Läutvorgänge verpasst. Auf dem Land sei es immer noch üblich, die Uhrzeit rein akustisch wahrzunehmen – vor allem, wenn der Blick zur Kirchturmuhr durch einen Heuwagen beeinträchtigt sei. Da sei es wichtig, dass das viertelstündliche Läuten gehört werde, führt der Sprecher aus. „Jeden Glockenschlag muss man als Schlag mit dem Hammer auf die Nägel sehen, mit denen Jesus Christus ans Kreuz genagelt wurde. Nun wissen Sie, jeder Schlag erinnert an das Leiden Jesu, der ein ganz besonderer Mensch war und aus Liebe zu den Menschen am Kreuz gestorben ist“, setzt der Kirchenmann fort.

Heute verkaufte Laubbläser erreichen einen Schalldruckpegel von teilweise 120 dB(A), was in etwa einem startenden Düsenjet entspricht. Vor Hörschäden schützen auch die neuen, leiseren Geräte nicht zwangsläufig, denn das Gehör kann bereits ab 80 dB(A) geschädigt werden. Dennoch kann von einer deutlichen Verbesserung gesprochen werden. Auch ist davon auszugehen, dass mehr elektrische Laubbläser verkauft werden, die sogar unter den 80 dB(A) bleiben.

Glockenstuhl
Selbst die lauten Kirchenglocken können die Laubbläser kaum übertönen! Das wird sich nun ändern. Foto: TMg / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE
Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Religion

Bayern: Behördenleiter suspendiert – er hatte in katholischer Gegend evangelisches Kreuz aufgehängt

Noch ist Söders Kruzifixverordnung, nach der in allen bayerischen Behörden und auch in Hochschulen Kruzifixe im Eingangsbereich hängen müssen, erst seit kurzer Zeit in Kraft. Und dennoch forderte sie bereits das erste Kreuz-Opfer.

Kruzifix
Lizenz: Public Domain

Im oberbayerischen Kirchbrunn, einer Gemeinde mit mehrheitlich katholischer Bevölkerung, hat der Behördenleiter Alois Grubeneder Söders Kruzifixgebot bereits umgesetzt. Er ließ dabei im Eingangsbereich des Gemeindeamtes ein Kruzifix aufhängen. Einige Dorfbewohner berichten, er sei sogar selbst auf die Leiter gestiegen und habe das Kruzifix höchstpersönlich an die Wand genagelt.

Doch statt eines katholischen Kruzifixes landete ein evangelisches an der Wand. Eine Provokation! Bürgermeister Josef Obermeier (CSU) ist verärgert und verlangte eine sofortige Korrektur. Der Behördenleiter weigert sich aber. Schlimmer, er erkennt gar keinen Fehler. Er behauptet frech, dass es sich sehr wohl um ein katholisches Kruzifix handele.

Der Bürgermeister widerspricht: Balkenbreite, Färbung und Gesichtsausdruck des Heilands seien eindeutig evangelisch, da gebe es bekanntlich himmelweite Unterschiede. Daher sieht der Bürgermeister einen schweren Verstoß gegen Söders Kruzifixverordnung. Der Sinn der Verordnung liege ja nicht darin, irgendein Kreuz aufzuhängen, sondern ein für die kulturelle und religiöse Identität der Region passendes, erklärt der Bürgermeister, sonst könne man ja auch ein Andreaskreuz oder ein Flughafendrehkreuz aufhängen.

Grubeneder ist vorläufig seinen Job los, er wurde suspendiert. Er hat aber bereits Rechtsmittel angekündigt. Er verwies darauf, dass Ministerpräsident Söder in der Staatskanzlei ein griechisches Kreuz angebracht habe, obwohl die griechisch-orthodoxen Christen in München eine absolute Minderheit seien. „Ich freue mich schon darauf, dass nun auch Markus Söder seinen Job verliert“, so Grubeneder süffisant.

Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Religion Sprachliches

„Hallo“ und „Tschüss“ verboten – Söder macht „Grüß Gott“ als Grußformel in Behörden verpflichtend

Markus Söder
Markus Söder (CSU): Christianisierung ist Modernisierung. Foto: Freud / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Nach dem erfolgreichen Kruzifixgebot, das von einer Mehrheit der Bayern begrüßt wird, setzt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eine neue Verordnung in Kraft. Wiederum soll die christliche Prägung Bayerns betont werden.

Ab dem 1. August diese Jahres gelten für alle Mitarbeiter staatlicher und kommunaler Einrichtungen in Bayern verbindliche Grußformeln. Als Begrüßung ist nur noch „Grüß Gott“ erlaubt, als Verabschiedung „Pfiat Eana Gott“ (oder alternativ wiederum „Grüß Gott“), als Dankesformel „Vergelt’s Gott“.

Die anti-bairischen Grußformeln wie „Hallo“, „Guten Tag“ oder gar „Tschüss“ dürfen nicht mehr verwendet werden. Vor allem im Kundenverkehr in Behörden soll wieder mehr Bairisch mit christlichem Bezug gesprochen werden. Aber auch bei der Kommunikation zwischen Erziehern und Kindern bzw. Schülern soll wieder die bayerische Identität mehr in den Fokus rücken.

Erzieher, die Kinder bis zur 8. Klasse unterrichten und demzufolge die Kinder duzen, dürfen als Ersatz für „Pfiat Eana Gott“ auf die Variante „Pfiat di Gott“ oder „Pfiat eich Gott“ zurückgreifen, Söder ist eben großzügig. Leichte Abweichungen sollen generell toleriert werden, wichtig aber ist, dass in den Gruß- und Dankesformeln der Ausdruck „Gott“ vorkommt.

Verstöße sollen in einer dreimonatigen Übergangszeit nicht sanktioniert werden, danach können aber empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Söder weist auf Nachfrage zudem darauf hin, dass Karel Gott, sollte er nach Bayern einreisen, mit „Grüß Gott, Herr Gott“ zu begrüßen sei. In diesem Fall müsse also ein doppeltes „Gott“ enthalten sein. Wenn Behördenmitarbeiter nicht darauf achten, machen sie sich in Zukunft strafbar. (Update: Karel Gott ist inzwischen tragischerweise von uns gegangen und ist nun bei Gott.)

Zusammenfassung

Ab 01.08.2018 sind in Bayern folgende Grußformeln verbindlich:

  • Begrüßung: Grüß Gott
  • Verabschiedung: Pfiat Eana Gott, Pfiat di Gott, Pfiat eich Gott (oder: Grüß Gott)
  • Dankesformel: Vergelt’s Gott
Kategorien
Gesellschaftliches Religion Wissenschaft/Bildung

Lehrerin hat es am Kreuz: Nun darf sie wegen Zurschaustellung religiöser Symbole nicht mehr unterrichten

Kruzifix
Direktor ließ Kruzifixe abnehmen. Aber er will weiter konsequent sein. Foto: Herbert Wittmann / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Ute Reinhold ist Lehrerin an einem Gymnasium im oberbayerischen Brunnweiler. Anfang des Jahres meldete sie sich wegen starker Rückenschmerzen krank. Sie bekam von ihrem Arzt Tabletten und es ging ihr bald besser. Als sie wieder zum Dienst antreten wollte, schickte sie der Direktor heim. Als Begründung gab er an, in dem Attest stehe, Frau Reinhold habe Probleme mit ihrem Kreuz.

Eine Rückfrage beim Arzt habe ergeben, dass die Frau tatsächlich ein Kreuz habe und dass dieses chirurgisch nicht entfernt werden könne bzw. dies zum Tod der Frau führen würde. Also käme so ein Eingriff wahrscheinlich nicht in Frage, das Risiko sei viel zu hoch.

Chirurgische Entfernung des Kreuzes zu riskant

Der Direktor sagte unserer Redaktion: „Stellen Sie sich das vor: Wir haben in den Klassenzimmern konsequent alle Kruzifixe abgenommen, weil wir nicht für Religionen werben wollen und dürfen. Dann aber soll ein quasi lebensgroßes und auch noch lebendes Kreuz vor der Schulklasse stehen. Das verstößt klar gegen die staatliche Neutralitätspflicht.“

Ein Fall völlig überzogener staatlicher Neutralität?

Die Lehrerin will nun mit rechtlichen Mitteln gegen ihre Suspendierung vorgehen. Ihr Anwalt möchte offenbar einen Kompromiss vorschlagen. Reinhold könne als Ausgleich dazu verdonnert werden, regelmäßig vor ihrer Schulklasse Vorträge zu halten, welches Leid Religionen verursacht haben und immer noch verursachen. Ob es hier zu einer Einigung kommt, ist noch völlig offen.

Kategorien
Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Religion

Karlsruhe verbietet Roben vor Gericht – das Kleidungsstück ist christliches Symbol

Bundesverfassungsgericht_Richterroben
An den Nagel gehängt: Richterroben am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Amtstracht entstammt der christlichen Tradition und widerspricht damit der vorgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat. Foto: Evilboy / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Es war ein Paukenschlag, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden hat. Die Amtstracht in deutschen Gerichten, die Robe, die in großen Teilen gesetzlich für Richter, Staatsanwälte und Anwälte vor Gericht vorgeschrieben ist, verstößt gegen die Neutralitätspflicht des Staates und ist damit verfassungswidrig. Roben würden traditionell von christlichen Geistlichen, also Pfarrern, Bischöfen und dem Papst getragen, so die Verfassungsrichter. Der weite Umhang mit Samtkragen sei damit ein christliches Symbol, zumal der Ursprung dieser Amtstracht im Christentum liege.

Immer wieder waren religiöse Symbole Grund für juristische Auseinandersetzungen, etwa die Frage, ob in bayerischen Klassenzimmern Kruzifixe vorgeschrieben sein dürfen. Erst Ende Juni ging es darum, ob eine Rechtsreferendarin ihr Kopftuch vor bayerischen Gerichten tragen dürfe, da dieses Ausdruck ihres muslimischen Glaubens sei. Der Freistaat Bayern hatte Anfang Juli angekündigt, in Berufung zu gehen, nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Kopftuch erlaubt hatte. Die Haltung des Freistaats könnte umschrieben werden, dass er religiöse Symbole ablehne, falls diese nicht christlichen Ursprungs seien. Diese Position ist zumindest sehr umstritten, wie das Roben-Urteil von heute gezeigt hat.

Richter und Anwälte bald im T-Shirt oder in Militäruniform vor Gericht?

Das heutige Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Gesetzgeber und Behörden sind angehalten, eine neue Amtskleidung zu definieren oder die Amtskleidung schlicht freizugeben. Im letzteren Fall dürften Richter dann prinzipiell sogar im billigen T-Shirt, in einer Phantasie-Militäruniform oder in Lack und Leder vor Gericht erscheinen. Die Robe aber muss nach einer Neuregelung auf jeden Fall im Schrank bleiben.

Aus Protest gegen ihr eigenes Urteil traten die Richter heute zur Urteilsverkündung im einem Robbenfell-Kostüm auf.

Kategorien
Gesellschaftliches Kunst & Kultur Religion

Karlsruhe: Nicht nur Kreuze in Klassenzimmern, sondern auch auf Kirchen und Gipfeln müssen auf Antrag verschwinden

Gipfelkreuz in Bayern
Das ist der Gipfel! Gipfelkreuz in Bayern. Foto: ANKAWÜ / Lizenz: CC BY-SA 3.0
Ochsenbrunn 1
Kirche im bayerischen Ochsenbrunn mit Kirchturmkreuz. Das ist klar eine religiöse Werbung und damit unzulässig. Lizenz: Public Domain

Ist uns nun gar nichts mehr heilig und geht nun jegliche Art von Tradition verloren? In einem Urteil vom 5. Januar dieses Jahres, das wegen des schrecklichen Vorfalls in Köln in der Presselandschaft bislang nur wenig Beachtung fand, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass das sogenannte Kruzifix-Urteil nicht nur auf bayerische Klassenzimmer in Bayern anzuwenden sei, sondern allgemeiner gefasst werden müsse. Es sei konkret auch auf bayerische Kirchtürme und Gipfelkreuze anzuwenden. Der Kläger argumentierte, ihn störten manche Kreuze. Diese seien oft nicht nur schlichte Kreuze, sondern sie seien immer auch Kruzifixe und damit religiöse Zeichen, die in öffentlichen Räumen nichts verloren hätten. Manche Gipfelkreuze zeigten sogar den geschundenen Körper Jesu Christi.

Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und sieht auch bei Kirchen und Gipfelkreuzen die Neutralitätspflicht des Staates verletzt. Wer sich gestört fühle, könne daher einen Antrag auf Entfernung des Kreuzes stellen. Dem Antrag sei zum Beispiel dann stattzugeben, wenn jemand ständig dem Kreuz ausgesetzt sei, etwa, wenn er aus seinem Bürofenster das Kreuz deutlich sehen könne.

Im bayerischen Ochsenbrunn (Iller) wurde nicht lange gefackelt. Dem Antrag auf Entfernung des Kirchturmkreuzes wurde stattgegeben und das Kreuz mit Hilfe eines Hubschraubers bereits Anfang dieser Woche entfernt (Bild 2 und 3). Die Höhe des Kirchturms in der Wikipedia wurde bereits nach unten korrigiert.

Ochsenbrunn 2
Der Kirchturm in Ochsenbrunn nach der Korrektur. Er ist immer noch schön, aber manchen Leuten wird es wieder nicht gefallen. Man kann es eben nicht allen recht machen. Lizenz: Public Domain