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Hobbyjuristen verurteilen Edathy zu 5.000-mal lebenslang

Sebastian Edathy
Sebastian Edathy. Foto: blu-news.org / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Das Landgericht Verden hat das Kinderpornographie-Verfahren gegen Sebastian Edathy gegen eine lächerliche Geldauflage von 5.000 Euro für den Kinderschutzbund eingestellt. Edathy hatte eingeräumt, sich Videos und Bilder von nackten Jungen aus dem Netz heruntergeladen zu haben. Edathy gilt damit nicht als vorbestraft.

Tausende ausgebildete Hobbyjuristen (Autodidakten) sahen es indes anders und verurteilten Edathy per Twitter/Facebook-Schnellgericht in der Summe zu rund 5.000-mal lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung, 666-mal zum Tode (Erschießungskommando), rund 10.000-mal zur operativen und rund 2.000-mal zur chemischen Kastration.

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Maasloses Gesetz – Justizminister will Kinder-Nacktdarstellungen generell verbieten

Krippe
Krippe mit dem fast unbekleideten Heiland. Noch dürfen wir das hier zeigen, aber nicht mehr lange. Foto: Rudi D. Noetzold / Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will als Reaktion auf die Edathy-Affäre die gewerbsmäßige bzw. generell die weit gestreute Verbreitung von Fotografien und Darstellungen nackter und spärlich bekleideter Kinder und Jugendlicher verbieten. Eltern dürfen ihre eigenen Kinder weiter fotografieren, auch wenn diese halbnackt am Strand spielen.

Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eltern von mindestens zwei Sexualtherapeuten schriftlich bestätigen lassen, dass sie selbst nicht pädophil sind. Eine Weitergabe der Fotos soll straffrei bleiben, wenn sie nur mit einem kleinen Facebook-Freundeskreis (max. 200 Freunde) geteilt werden.

Damit Pädophile nicht auf historische Darstellungen ausweichen, ist auch ein Verbot solcher Abbildungen geplant. Manches Museum wird jetzt nach Studium dieses Artikels schon anfangen, Skulpturen und Gemälde von nicht ausreichend bekleideten Jünglingen zu kategorisieren, um sie rechtzeitig vor Inkraftreten des neuen Gesetzes im Keller zu verstauen oder sie besser der Kriminalpolizei zur Vernichtung zu übergeben. Schade um manche Kunstwerke!

Schlimmer, auch die Krippe mit dem Christkind, das in vielen Darstellungen und Modellen fast gar nicht bekleidet ist, würde dann auch unter das Verbot fallen. Weihnachtskrippenhersteller können sich nun überlegen, den Christus-Säugling entweder aus der Kollektion zu nehmen und nur die leere Krippe zu verkaufen oder andere religiöse Produkte in Umlauf zu bringen, etwa Scientology-Ufos.

Puppen, die Säuglinge oder Kinder darstellen, dürfen weiterhin verkauft werden, aber nur, wenn diese so konstruiert sind, dass sie im ausgezogenen Zustand statt Geschlechtsmerkmalen aufgetackerte Feigenblätter oder Pornobalken zeigen.

Beschneidungen im Säuglings- und Kindesalter bleiben erlaubt, dürfen aber nicht fotografiert werden, auch zu medizinischen Zwecken nicht, da die Medizin auch nur ein Gewerbe ist.

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Edathy-Affäre: Strafen für Kinderpornografie werden verschärft – KiKa wird für Erwachsene verboten

Wolfgang Bosbach
Steht für abschreckende Strafen: Wolfgang Bosbach (CDU). Foto: Superbass / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Als Konsequenz auf die Edathy-Affäre fordern nun CDU und CSU härtere Strafen für Besitz und Handel mit Kinderpornografie und eine Ausweitung des Straftatbestandes. Sebastian Edathy (SPD) hatte Bilder gekauft, auf denen nackte 9- bis 13-jährigen Buben zu sehen sind. Diese befinden sich offenbar im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Der Handel mit Bildern, die nackte Kinder zeigen, ist nicht per se illegal.

Erst wenn Geschlechtsteile im Vordergrund stehen oder gar sexuelle Handlungen gezeigt werden, wird es strafbar. Diese Grauzone soll nun abgeschafft werden. Der Innen- und Sicherheitsexperte Wolfgang Bosbach (CDU) fordert nun, Gesetzeslücken zu schließen. „Es muss sichergestellt sein, dass nicht eine Grenze von Natürlichkeit zu Missbrauch überschritten wird“, sagte Bosbach.

keinblatt.de hat bereits erste Einblicke, wie ein neues Gesetz aussehen könnte:

Da sich Pädophile auch an bekleideten Kindern aufgeilen könnten, wird das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren generell verboten. Nur für staatliche Organisationen soll es Ausnahmen geben. Handel und Besitz von Fotos, die Kinder oder Jugendliche zeigen, ziehen in Zukunft eine Gefängnisstrafe von mindestens zwei Jahren nach sich.

Damit sich Spanner nicht mehr so einfach an Kindern in der Öffentlichkeit ergötzen können, wird das Fotografieren und auch das Stehenbleiben im Umkreis von 200 Metern vor Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Orten, an denen sich Kinder aufhalten, verboten.

Kindersendungen im Fernsehen, etwa auch der öffentlich-rechtliche Kinderkanal KiKa, dürfen in Zukunft nur noch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden. Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, macht sich zukünftig strafbar, wenn er solche Sendungen anschaut oder verbreitet. Die Sender sind angehalten, das TV-Signal zu verschlüsseln und mittels Smartcard sicherzustellen, dass Erwachsene keinen Zugang zu solchen Produktionen haben. Dass aber Erwachsene dennoch zuschauen, etwa, wenn die eigenen Kinder fernsehen, lässt sich dadurch kaum verhindern.

Burkas
Zwei Burka tragende Buben (blaue Burka) in einer Kindersendung. Foto: Steve Evans / Lizenz: CC BY 2.0

Daher sollen in einer nächsten Stufe keine neuen Kindersendungen mehr produziert werden dürfen, in denen Kinder zu sehen sind, die nach heutigen Maßstäben in üblicher Art und Weise bekleidet sind. Alle Darsteller, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen dann eine Burka tragen, wobei rosa Burkas für Mädchen, himmelblaue Burkas für Jungen und grüne Burkas für Kinder mit nicht eindeutig identifizierbaren Geschlechtsmerkmalen vorgesehen sind.

Auch soll geprüft werden, ob alle Religionen verboten werden sollten, die Gott als Schöpfer des nackten Menschen sehen, der wiederum nackte Kinder in die Welt setzt. Zwar würde niemand so weit gehen, jetzt den Herren höchstpersönlich als Pädophilen zu sehen, es sei aber schon merkwürdig, dass man die neugeborenen Kinder, wie Gott sie schuf, als Erstes verhüllen müsse, um sie vor Pädophilen zu schützen, heißt es aus Unionskreisen. Religionen mit einem solch eklatanten Konstruktionsfehler seien nicht hinzunehmen.