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Bundesverfassungs­gericht: AfD-Wahlwerbung muss 200 Meter Abstand zu Flüchtlingsheimen einhalten

Bundesverfassungsrichter
Die Bundesverfassungsrichter fällten ein wegweisendes Urteil. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem mit Spannung erwarteten Urteil haben die Richter am Bundesverfassungsgericht nun entschieden: Bei allen zukünftigen Wahlen dürfen AfD-Wahlplakate einen Mindestabstand von 200 Metern zu Flüchtlingsheimen nicht unterschreiten.

Die Karlsruher Richter sehen AfD-Wahlwerbung als schwere Provokation gegen Flüchtlinge und gegen humanistische Asylpolitik. Dabei machten die Richter klar, die neue Regelung gelte konsequenterweise auch für andere rechtspopulistische Parteien wie etwa die NPD und „Die Rechte“.

Die AfD hatte mit sehr umstrittenen und teilweise wahrheitswidrigen sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdenden Slogans wie „Die Islamisierung geht weiter – Keine Moscheen in unserer Stadt“, „Sexualdelikte durch Asylbewerber – Täglich in Deutschland: 43 Opfer durch sexuelle Gewalt durch ‚Flüchtlinge'“, „Deutschland soll frei und christlich bleiben – Wir akzeptieren den Import des Islam nicht“, „91 % mehr Vergewaltigungen durch ‚Flüchtlinge‘ in Bayern“ und „Eine Islamisierung findet nicht statt? Mohammed ist jetzt der beliebteste Vorname“ geworben.

Abstandsregel betrifft nicht nur Wahlplakate zum Thema Asyl und Flüchtlinge, sondern gilt generell

Eine grundsätzliche Frage war, ob auch Plakate mit anderen Themen wie Klimawandel oder Dieselautos nicht mehr nahe an Flüchtlingsheimen hängen dürfen. Doch hier haben die Richter entschieden, bereits der Parteiname AfD sei eine zu große Provokation, dieser stünde bereits für eine rassistische Grundhaltung, selbst wenn sich die Wahlplakate um andere Themen drehten.

In einer ersten Reaktion zeigte sich die AfD enttäuscht und sieht ihr verfassungsmäßiges Recht beschnitten, für ihre Politik zu werben. „Das ist Diskriminierung“, so der juristische Sprecher der AfD, Alfons Braun, „also etwas, das nicht im Entferntesten Bestandteil unserer Politik ist.“

Mindestabstände für Werbung sind nicht neu. So muss Tabakwerbung einen Mindestabstand zu Schulen und Jugendzentren einhalten. Bis 2024 soll Plakatwerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten schrittweise ganz verboten werden. Eine längst überfällige Maßnahme! Schlussfolgerungen daraus, was das langfristig für AfD-Werbung bedeuten mag, kann jetzt jeder selbst treffen.

Wir haben uns hier aus nachvollziehbaren Gründen dafür entscheiden, kein AfD-Plakat zu zeigen. Der Grund dafür ist ausdrücklich nicht, dass der Artikel sonst nicht in und vor Flüchtlingsheimen gelesen werden dürfte.

Wahlplakat Die Partei
Auch umstritten, aber gut! Foto: Pakeha / Lizenz: CC BY-SA 4.0. Wahlplakat Die Partei
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Konflikte/Terror/Militär Politik

Die Mauer von München Neuperlach: Stadt schickt Rechnung nach Mexiko

Drahtkäfig-Mauer
Lizenz: Public Domain

Sie wird mit 4 Metern höher als die Berliner Mauer. Derzeit entsteht in Neuperlach Süd eine Lärmschutzwand, die Anwohner einer Reihenhaussiedlung vor den Geräuschemissionen der Flüchtlinge schützen soll. Oder etwas weiter gefasst: Es wird eine Wand gebaut, die die Anwohner vor den Flüchtlingen bewahren soll. Die Lärmquelle ist eine Flüchtlingsunterkunft, in der 160 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einziehen sollen.

Bislang hieß es, der Steuerzahler würde für die Kosten des Mauerbaus aufkommen. Doch die Stadt hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Nachdem die Kritik immer lauter wurde, der Stadtteil, in dem offene Wege in der Stadtteilsatzung festgeschrieben seien, würde nachhaltigen Schaden nehmen, und die Baumaßnahme stünde im Widerspruch zu der Willkommenskultur einer bunten Stadt, ruderte die Stadt zurück. Zumindest bei den Kosten will die Stadt nun nicht mehr den Steuerzahler belasten.

Eine Sprecherin der Stadt München hat nun erklärt, man werde die Kosten für den Mauerbau Mexiko in Rechnung stellen. Die Rechnung werde bereits vorbereitet. Na also, geht doch!

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Gesellschaftliches Konflikte/Terror/Militär Politik

Wie peinlich! Merkel fährt ins falsche Heidenau

Angela Merkel
Merkel spricht endlich in Heidenau Klartext. Foto: Michael Thaidigsmann / Lizenz: CC-BY-SA 4.0

Heidewitzka! Lange hat Bundeskanzlerin Angela Merkel gezögert, nun ist sie doch von ihrem Chauffeur nach Heidenau gefahren worden. Der Druck war einfach zu groß. Doch Merkel kam nicht im sächsischen Heidenau an, in dem der rechtsradikale Mob gewalttätig gegen Vertriebene demonstriert, sondern im gleichnamigen, aber niedersächsischen Heidenau.

Die offizielle Erklärung ist ein peinlicher Fehler. Ihr Chauffeur habe Heidenau ins Navi eingetippt und sich dabei auch nicht vertippt. Man kann dem armen Mann also im Grunde genommen keinen Vorwurf machen.

Angela Merkel kommentierte den Fauxpas mit „Shit happens“. Und ja, Gewalt gegen unschuldige Flüchtlinge halte sie für das falsche Mittel, sagte die Kanzlerin vor einer Turnhalle, in der sich zwar keine Flüchtlinge befinden, aber eine Handvoll gelangweilter Schüler. Für die Ansteuerung des richtigen Ortes sei nun leider keine Zeit mehr, sie habe ohnehin genug Zeit verplempert, führt Merkel aus und verweist auf ihren vollen Terminkalender.

Beobachter halten es auch für denkbar, dass die Irrfahrt inszeniert gewesen sei, um Merkel zu schonen, die die volle Konzentration für ihre Arbeit brauche. Denn auch Nichtstun und Aussitzen müssten erst einmal getan werden.