Kategorien
Drogen Politik Szene

„CSU will den Hanf freigeben“ war nur Missverständnis, sie wollen den Hans freigeben!

Cannabis
Lizenz: Public Domain

Da war die Cannabis-Szene vielleicht in Aufregung! Wieder einmal muss man die Worte „Zu früh gefreut“ bemühen. Was war passiert? Es machte die Meldung die Runde, die CSU wolle den Hanf freigeben. Endlich schien die Entkriminalisierung von Hanf in greifbare Nähe zu rücken. Keine müsste mehr Angst vor einer Gefängnisstrafe haben, wenn er mit einem Joint erwischt wird. Auch würde der kriminelle Schwarzmarkt ausgeräuchert, den Drogendealern das Handwerk gelegt. Die Polizei hätte wieder weit mehr Kapazitäten, um sich den eigentlichen Problemen des Landes zu widmen.

Was Hörfehler so alles anrichten können!

Doch dabei handelt es sich um einen Hörfehler. Der CSU-Pressesprecher Marius Hahn hatte in einem Telefongespräch einem Journalisten der Zeitung „Nürnberger Neuesten Nachrichten“ die verhängnisvolle Botschaft überbracht. Es ging in dem Gespräch um diverse Pläne der CSU. Der Journalist traute seinen Ohren nicht, als er eine der Botschaften vernahm. Der Journalist notierte die Worte, die CSU wolle den Hanf freigeben. Diese landeten in einem Kurzartikel. Die Meldung verbreitete sich wie ein Lauffeuer.

Dabei muss man wissen, dass am Telefon wegen des begrenzten Frequenzbereichs „S“ und „F“ praktisch gleich klingen. Tatsächlich will die CSU Hans Kahr freigeben. Dieser soll laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeiner Zeitung Wehrbeauftragter werden, was aber bislang am Widerstand der CSU scheiterte.

Drogenbeauftragte Daniela Ludwig verweist auf Vorgängerin

Die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig stellte inzwischen klar, dass Cannabis nicht freigegeben werde. Dieses Jahr nicht, nächstes Jahr nicht, auch in 100 Jahren nicht, einfach nie, nie, nie! Ludwig führte weiter aus. „Ich halte es wie meine Vorgängerin Marlene Mortler: Cannabis ist zu Recht verboten, weil es eine illegale Droge ist. Und Cannabis ist illegal, weil es verboten ist. Wir können das eine nicht ändern, weil das andere im Weg steht. Umgekehrt gilt das Gleiche.“

Cannabis
Lizenz: Public Domain
Kategorien
Drogen Medizin/Gesundheit Politik Szene

Drogendealer müssen Kunden in Zukunft vor Gefahren des Drogenkonsums warnen

Heroinsüchtiger
Inzwischen verstorbener Heroinsüchtiger. Foto: Philipp von Ostau / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Endlich einmal geht die Politik nicht nur gegen die Drogen Alkohol und Tabak vor, sondern intensiviert auch die Bemühungen gegen illegale Drogen.

Drogendealer, die illegale Drogen anbieten wie Cannabis, Heroin, Kokain, Speed oder Crystal Meth, müssen ihre Kunden in Zukunft vor den Gefahren des Drogenkonsums warnen. Das regelt eine neue Vollzugsanordnung der Bundesregierung, die ab 1. Mai 2020 gültig ist.

Dabei müssen illegale Drogendealer Konsumenten über die suchtauslösende Wirkung, gesundheitliche Gefahren und die potenzielle mortale Wirkung aufklären. Erstkonsumenten müssen sie die Broschüre „Drogen – reden wir darüber (Ausgabe für Konsumenten)“ des Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Bestimmte Attribute werden verboten – und eine Mindestabgabemenge eingeführt

Illegale Drogendealer dürfen ihre illegale Ware nicht mehr mit Eigenschaften wie „light“, „leicht“, „mild“, „belebend“, „stimulierend“ oder „besonders rein“ anpreisen. Alle Regeln finden sich in der Broschüre „Drogen – reden wir darüber (Ausgabe für Dealer)“. Auch werden ähnlich wie bei Zigaretten (20 Stück pro Packung vorgeschrieben) Mindestabgabemengen eingeführt, was das Ausprobieren aus Neugier unattraktiver machen soll. Ab dem 01.01.2023 wird es auch dann nicht mehr zulässig sein, Proben zu verschenken, wodurch das Anfixen erschwert werden soll.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) will durch diese Maßnahmen die Anzahl der Drogensüchtigen und Drogentoten merklich reduzieren. Jedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 1.000 Menschen durch illegale Drogen. Die Zahl steigt Jahr für Jahr an. Dazu kommen in Deutschland noch einmal jährlich 110.000 Tote durch Nikotinmissbrauch und 75.000 Alkoholtote.

Illegale Drogendealer, die sich nicht an die neue Verordnung halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Kategorien
Drogen Kriminalität Politik

Um den Schwarzmarkt gestohlener Räder auszutrocknen – Regierung will Fahrraddiebstahl legalisieren

Fahrradständer
Gestohlenes Fahrrad. Viel ist nicht von ihm übriggeblieben. Foto: Andreas Praefcke / Lizenz: CC BY 4.0

Immer wieder gibt es Forderungen, Cannabis zu legalisieren, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. Auf kommunaler Ebene werden bereits erste Pilotprojekte vorbereitet, in Bayern ist gar ein Kiffer-Volksbegehren geplant.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte nun die Idee auf andere Bereiche ausdehnen. Um den riesigen und immer stärker wachsenden Schwarzmarkt gestohlener Fahrräder trockenzulegen, plant die Bundesregierung, den Fahrraddiebstahl zu legalisieren.

Damit würden Fahrrad-Dealer sowie deren Kunden nicht weiter kriminalisiert, so Maas, und der Staat könne sogar am Fahrraddiebstahl verdienen – mit einer speziellen Diebstahlsteuer, ähnlich wie es sie bereits mit der Steuer auf Tabakprodukte gebe.

Die Mär von der Einstiegskriminalität

Es sei ein Irrtum, dass Fahrraddiebstahl die Einstiegskriminalität für härtere Delikte sei, so der Minister. Dafür gebe es einfach keine wissenschaftlichen Belege. Härtere Diebstähle, wie etwa der von Automobilen und Yachten, würden selbstverständlich weiter unter Strafe bleiben.