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Urteil aus Karlsruhe: Kirchen müssen bei Austritt gesamte je gezahlte Kirchensteuer zurückzahlen

Jesus Christus
Das wird teuer für den Sohn, aber da er sein eigener Vater ist, wird er schon zahlen können!

Gute Nachrichten für Menschen, die aus der römisch-katholischen oder evangelischen Kirche austreten wollen oder in den letzten zwei Jahren ausgetreten sind: Sie haben Anspruch auf Rückerstattung der gesamten entrichteten Kirchensteuer.

Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Die Kirchen müssen das Geld sogar zu den üblichen Festgeldkonditionen verzinst zurückzahlen.

Die Karlsruher Richter begründen ihr Entscheidung damit, dass die Kirchen ein Produkt mit einer Schlecht- bzw. Nichtleistung offerierten. Kirchenmitglieder, die heute wegen des jahrzehntelangen Missbräuche austräten, wären niemals Mitglieder geblieben oder niemals in die Kirche eingetreten, hätten sie seinerzeit Kenntnis davon gehabt.

Die Qualität des eigentlichen Produkts, das ewiges Leben sowie eine posthume Bestrafung für Sünder verheißt, die zu Lebzeiten nicht sanktioniert werden konnten, spielte bei dem Urteil keine Rolle, denn es findet sich dazu nichts in der Urteilsbegründung.

Kirchen sind erwartungsgemäß wenig begeistert

Die Kirchen haben das Urteil verärgert aufgenommen. Bischof Dr. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, sagte vor Pressevertretern: „Wir müssen das durchrechnen. Im schlimmsten Fall müssen wir zur Rückzahlung sogar einen Teil unserer Goldreserven, die Bundeslade sowie den Heiligen Gral verkaufen.“

Die Evangelische Kirche, die ein vergleichbares Produkt anbietet, das ohne Papsttum, Heilige und Gnome auskommt und ein bisschen moderner ist, stößt vergleichbare Töne ins Horn: Die Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus, meint: „Den Missbrauchsskandal ist zwar eine sehr hässliche Angelegenheit. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass dafür ausschließlich der Teufel verantwortlich ist, auch übrigens für die verschleppte Aufarbeitung. Wir bieten aber als Produkt den lieben Gott an. Für den von ihm selbst erschaffenen Gegenspieler können weder er noch wir Verantwortung übernehmen. Ich plädiere daher dafür, stattdessen satanische Kreise zu bestrafen.“

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Bräuche und Mythen Religion

Karlsruhe kippt Feiertag „Heilige Drei Könige“ – Richter: Keine belastbaren Hinweise auf die Weisen aus dem Morgenland

Feiertag Heilige Drei Könige
Das war es! Ab 2022 ist der Feiertag Geschichte! Lizenz Public Domain

In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt war der 6. Januar bislang ein gesetzlicher Feiertag. Es wurde der Drei Heiligen Könige gedacht. Doch ab nächstem Jahr wird es diesen Feiertag in Deutschland nicht mehr geben. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage eines Atheisten stattgegeben. Nach Meinung der Karlsruher Richter gebe es keine belastbaren Hinweise auf die Existenz der Heiligen Drei Könige. Damit könne der Feiertag nicht weiter begründet werden und entfalle daher.

Nur in einem einzigen Evangelium erwähnt – und nur kurz und nicht als Könige

Nur das Matthäus-Evangelium erwähnt sie überhaupt – und nur kurz. Dort seien es aber Sterndeuter aus dem Osten, keine Könige, so die Richter. Erst 200 nach Christus seien Caspar, Melchior und Balthasar nachträglich und rein literarisch aufgewertet worden. Außerdem sei die Bibel ohnehin als Geschichtsbuch nur bedingt aussagekräftig. Ob die Erwähnung der Heiligen Drei Könige in einem weiteren Evangelium etwas an der Entscheidung geändert hätte, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Ersatzfeiertag?

Bayern Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich von der Entscheidung überrascht, aber nicht ganz unvorbereitet. Er sagte, zumindest Bayern werde den Bürgern ihren freien Tag zurückgeben. Dann werde halt eine Ehrung vorgenommen, die sich historisch und auf Faktenbasis auch begründen ließe. Denkbar sei ein Feiertag, an dem man dem Wolpertinger, Wilhelm Tell oder Odin gedenke, so der Landesvater.

Tradition beibehalten?

Die Tradition, bei dem die Sternsinger den Schriftzug C + M + B auf Türstöcke malten, soll trotz Wegfall des Feiertages beibehalten werden, heißt es zumindest aus Baden-Württemberg und Bayern. Aus rechtlichen Gründen müsse aber vor und nach dem Gesang ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen Brauch und nicht um eine historische Tatsache handele. Zehn Prozent der eingenommen Gelder müssen laut Gerichtsurteil zukünftig an einen gemeinnützigen Verein gespendet werden, der sich dem Kampf gegen Aberglauben und religiösen Fanatismus verschrieben habe.

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Konflikte/Terror/Militär Politik

Bundesverfassungs­gericht: AfD-Wahlwerbung muss 200 Meter Abstand zu Flüchtlingsheimen einhalten

Bundesverfassungsrichter
Die Bundesverfassungsrichter fällten ein wegweisendes Urteil. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

In einem mit Spannung erwarteten Urteil haben die Richter am Bundesverfassungsgericht nun entschieden: Bei allen zukünftigen Wahlen dürfen AfD-Wahlplakate einen Mindestabstand von 200 Metern zu Flüchtlingsheimen nicht unterschreiten.

Die Karlsruher Richter sehen AfD-Wahlwerbung als schwere Provokation gegen Flüchtlinge und gegen humanistische Asylpolitik. Dabei machten die Richter klar, die neue Regelung gelte konsequenterweise auch für andere rechtspopulistische Parteien wie etwa die NPD und „Die Rechte“.

Die AfD hatte mit sehr umstrittenen und teilweise wahrheitswidrigen sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdenden Slogans wie „Die Islamisierung geht weiter – Keine Moscheen in unserer Stadt“, „Sexualdelikte durch Asylbewerber – Täglich in Deutschland: 43 Opfer durch sexuelle Gewalt durch ‚Flüchtlinge'“, „Deutschland soll frei und christlich bleiben – Wir akzeptieren den Import des Islam nicht“, „91 % mehr Vergewaltigungen durch ‚Flüchtlinge‘ in Bayern“ und „Eine Islamisierung findet nicht statt? Mohammed ist jetzt der beliebteste Vorname“ geworben.

Abstandsregel betrifft nicht nur Wahlplakate zum Thema Asyl und Flüchtlinge, sondern gilt generell

Eine grundsätzliche Frage war, ob auch Plakate mit anderen Themen wie Klimawandel oder Dieselautos nicht mehr nahe an Flüchtlingsheimen hängen dürfen. Doch hier haben die Richter entschieden, bereits der Parteiname AfD sei eine zu große Provokation, dieser stünde bereits für eine rassistische Grundhaltung, selbst wenn sich die Wahlplakate um andere Themen drehten.

In einer ersten Reaktion zeigte sich die AfD enttäuscht und sieht ihr verfassungsmäßiges Recht beschnitten, für ihre Politik zu werben. „Das ist Diskriminierung“, so der juristische Sprecher der AfD, Alfons Braun, „also etwas, das nicht im Entferntesten Bestandteil unserer Politik ist.“

Mindestabstände für Werbung sind nicht neu. So muss Tabakwerbung einen Mindestabstand zu Schulen und Jugendzentren einhalten. Bis 2024 soll Plakatwerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten schrittweise ganz verboten werden. Eine längst überfällige Maßnahme! Schlussfolgerungen daraus, was das langfristig für AfD-Werbung bedeuten mag, kann jetzt jeder selbst treffen.

Wir haben uns hier aus nachvollziehbaren Gründen dafür entscheiden, kein AfD-Plakat zu zeigen. Der Grund dafür ist ausdrücklich nicht, dass der Artikel sonst nicht in und vor Flüchtlingsheimen gelesen werden dürfte.

Wahlplakat Die Partei
Auch umstritten, aber gut! Foto: Pakeha / Lizenz: CC BY-SA 4.0. Wahlplakat Die Partei
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Gesellschaftliches Religion

„Gott sieht alles“ – Karlsruhe erklärt Religionen für nicht datenschutzkonform – Kirchen müssen nachbessern

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter. Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Paukenschlag beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter haben über eine Klage der „Gesellschaft für Konfessionslose und Atheisten e.V.“ entschieden. Der Verein argumentiert, die großen monotheistischen Religionen Christentum, Judentum und Islam basierten darauf, dass ein allmächtiger, gütiger Herrscher über die Menschen wache. Dieser wisse alles, sehe alles. Es sei alles gespeichert, was die Menschen ja gedacht und gemacht haben. Das sei nicht mit dem Datenschutz, speziell der DSGVO konform, so die Begründung.

DSGVO: Gilt auch für Gott und Kirchen, da beide in der EU tätig sind

Die Richter gaben der Klage statt. Das Gericht stellte fest, dass die DSGVO für alle gelte, die in der EU tätig seien – was für die Kirchen und Gott ja eindeutig zutreffe.

Auf die meisten Kirchen und Sekten kommt nun die Aufgabe zu, ihre Organisationen zu reformieren. In Zukunft hat jeder Gläubige ein Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten Gott über sie gespeichert hat – und was mit diesen passiert ist. Auch darf Gott die Daten nur so lange speichern, wie es durch seinen Auftrag notwendig ist. Generell hat jeder Gläubige auch das Recht, personenbezogene Daten (etwa Strafeinträge wegen Masturbierens) einzusehen und fallweise löschen zu lassen („Recht auf Vergessenwerden“). Sollte jemand zu einer anderen Religion konvertieren oder Atheist werden, muss Gott alle personenbezogenen Daten ausnahmslos löschen.

Bei Gebeten sowie Antworten Gottes muss in Zukunft sichergestellt sein, dass die zugrundeliegenden Verbindungen ausreichend verschlüsselt sind, nicht dass ein Medium mitlauschen kann.

Ferner hat jeder Gläubige das Recht, die für die jeweilige Religion verfasste Datenschutzerklärung von seinem Gott zu empfangen. Dies muss auf simple Weise jederzeit möglich sein.

Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland üben heftige Kritik an dem Urteil. Denn auf Gott käme nun eine erhebliche Mehrarbeit zu. Entsprechend könne sich Gott weniger um die Menschen und deren Schicksale kümmern, indem er Hungersnöte, Umweltkatastrophen und Verbrechen an der Menschlichkeit verhindere.

Jesus am Kreuz
Lizenz: Public Domain
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Filme/TV Medien Sport

Bundesverfassungs­gericht: Sportübertragungen müssen als „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden

Biathlon-Fernsehübertragung
Biathlon-Fernsehübertragung mit nun vorgeschriebenem Werbehinweis. Die Größe des permanent sichtbaren Hinweises „Dauerwerbesendung“ entspricht den Vorgaben des Gerichtes (15 %). Viele Zuschauer dürften sich an der Einblendung stören. Foto: Micemann, bearbeitet durch keinblatt.de / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Auf deutsche Fernsehzuschauer kommt eine Neuerung zu, welche die wenigsten begrüßen dürften. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Fernsehsendungen, in denen in weiten Teilen die Präsentation von Produkten, Produkt-/Unternehmensnamen und -logos im Vordergrund stehe, in Zukunft mit einem deutlich sichtbarem, permanent eingeblendeten Hinweis „Dauerwerbesendung“ zu versehen seien. Auf diese Weise soll der Zuschauer darüber informiert werden, ob die Sendung der Unterhaltung bzw. Information diene oder der Verkaufsförderung von Produkten und der Markenpflege.

Das betrifft zunächst einmal nahezu alle Sportübertragungen. Man denke an die vielen Firmenlogos auf der Kleidung von Sportlern – nicht nur bei Fußballspielern und Biathleten –, die Werbebanderolen im Stadion, die Werbelogos auf Formel 1-Wagen und vieles mehr.

Das Bundesverfassungsgericht legt dabei hohe Maßstäbe an. Der Hinweis „Dauerwerbesendung“ müsse opak sein, darf also nicht durchsichtig oder halbtransparent sein. Ferner müsse er mindestens 15 Prozent der Bildfläche einnehmen (wie viel 15 Prozent sind, zeigt die Abbildung oben).

Auch akustische Hinweise vorgeschrieben

Da auch Menschen mit Sehbehinderungen und Blinde die Sendungen verfolgten, müsse außerdem ein deutlicher akustischer Hinweis „Dies ist eine Dauerwerbesendung“ mindestens alle 120 Sekunden zu vernehmen sein, so die Karlsruher Richter.

Wegen Rauchszenen: ARD-Tatort auch bald „Dauerwerbesendung“?

Die TV-Anstalten wollen in einer ersten Stellungnahme die Neuerungen zeitnah einführen, es bleibt ihnen auch nichts anderes übrig. Unklar bleibt, wie mit dem ARD-Tatort mit seinen vielen Zigarettenszenen verfahren wird. Ein ARD-Sprecher betonte, dass Produktplatzierung in Deutschland für Tabak verboten sei, daher würde ein Hinweis „Dauerwerbesendung“ einen gewissen Widerspruch bilden. Man wolle das aber durch Anwälte prüfen lassen.

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Gesellschaftliches Politik

Karlsruhe: NPD nicht erfolgreich genug für Verbot – Bundesregierung will NPD stärken, damit sie doch verboten werden kann

Thomas de Maizière
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Foto: Martin Rulsch / Lizenz: CC BY-SA 4.0

Der Versuch der Bundesregierung, die NPD verbieten zu lassen, ist heute in Karlsruhe gescheitert. Es fehlten Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele, hieß es seitens des Bundesverfassungsgerichts. Die NPD ist also nicht stark, wichtig genug, trotz verfassungsfeindlicher Ziele und der Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus.

Die Bundesregierung will aber nicht aufgeben. In einem dritten Versuch soll die NPD endgültig verboten zu werden. Dazu will die Bundesregierung die NPD stärken, vor allem durch das Einschleusen von V-Männern.

Das Ziel besteht darin, die NPD so stark und gefährlich zu machen, dass sie verboten werden könne, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

Gewollter Nebeneffekt: AfD bekämpfen

Ein angenehmer Effekt dieser Strategie sei, so de Maizière, dass die AfD durch eine erstarkende NPD geschwächt werde. Viele AfD-Anhänger würden dann zur NPD abwandern. Damit solle der Wahlerfolg der Union im Herbst gesichert werden. Die größte Bedrohung der Demokratie sehe man in der AfD, so de Maizière. Daher müsse man die NPD anwachsen lassen, um die AfD zu schrumpfen. „Freilich darf die AfD dabei aber nicht so schwach werden, dass man sie nicht mehr verbieten kann. Da müssen wir genauestens am Rad drehen“, fügt der Bundesinnenminister an.

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Bräuche und Mythen Gesellschaftliches Politik Religion

Karlsruhe verbietet Roben vor Gericht – das Kleidungsstück ist christliches Symbol

Bundesverfassungsgericht_Richterroben
An den Nagel gehängt: Richterroben am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Amtstracht entstammt der christlichen Tradition und widerspricht damit der vorgeschriebenen Trennung von Kirche und Staat. Foto: Evilboy / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Es war ein Paukenschlag, was das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden hat. Die Amtstracht in deutschen Gerichten, die Robe, die in großen Teilen gesetzlich für Richter, Staatsanwälte und Anwälte vor Gericht vorgeschrieben ist, verstößt gegen die Neutralitätspflicht des Staates und ist damit verfassungswidrig. Roben würden traditionell von christlichen Geistlichen, also Pfarrern, Bischöfen und dem Papst getragen, so die Verfassungsrichter. Der weite Umhang mit Samtkragen sei damit ein christliches Symbol, zumal der Ursprung dieser Amtstracht im Christentum liege.

Immer wieder waren religiöse Symbole Grund für juristische Auseinandersetzungen, etwa die Frage, ob in bayerischen Klassenzimmern Kruzifixe vorgeschrieben sein dürfen. Erst Ende Juni ging es darum, ob eine Rechtsreferendarin ihr Kopftuch vor bayerischen Gerichten tragen dürfe, da dieses Ausdruck ihres muslimischen Glaubens sei. Der Freistaat Bayern hatte Anfang Juli angekündigt, in Berufung zu gehen, nachdem das Verwaltungsgericht in Augsburg das Kopftuch erlaubt hatte. Die Haltung des Freistaats könnte umschrieben werden, dass er religiöse Symbole ablehne, falls diese nicht christlichen Ursprungs seien. Diese Position ist zumindest sehr umstritten, wie das Roben-Urteil von heute gezeigt hat.

Richter und Anwälte bald im T-Shirt oder in Militäruniform vor Gericht?

Das heutige Urteil hat weitreichende Konsequenzen. Gesetzgeber und Behörden sind angehalten, eine neue Amtskleidung zu definieren oder die Amtskleidung schlicht freizugeben. Im letzteren Fall dürften Richter dann prinzipiell sogar im billigen T-Shirt, in einer Phantasie-Militäruniform oder in Lack und Leder vor Gericht erscheinen. Die Robe aber muss nach einer Neuregelung auf jeden Fall im Schrank bleiben.

Aus Protest gegen ihr eigenes Urteil traten die Richter heute zur Urteilsverkündung im einem Robbenfell-Kostüm auf.

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Gesellschaftliches Kunst & Kultur Religion

Karlsruhe: Nicht nur Kreuze in Klassenzimmern, sondern auch auf Kirchen und Gipfeln müssen auf Antrag verschwinden

Gipfelkreuz in Bayern
Das ist der Gipfel! Gipfelkreuz in Bayern. Foto: ANKAWÜ / Lizenz: CC BY-SA 3.0
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Kirche im bayerischen Ochsenbrunn mit Kirchturmkreuz. Das ist klar eine religiöse Werbung und damit unzulässig. Lizenz: Public Domain

Ist uns nun gar nichts mehr heilig und geht nun jegliche Art von Tradition verloren? In einem Urteil vom 5. Januar dieses Jahres, das wegen des schrecklichen Vorfalls in Köln in der Presselandschaft bislang nur wenig Beachtung fand, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass das sogenannte Kruzifix-Urteil nicht nur auf bayerische Klassenzimmer in Bayern anzuwenden sei, sondern allgemeiner gefasst werden müsse. Es sei konkret auch auf bayerische Kirchtürme und Gipfelkreuze anzuwenden. Der Kläger argumentierte, ihn störten manche Kreuze. Diese seien oft nicht nur schlichte Kreuze, sondern sie seien immer auch Kruzifixe und damit religiöse Zeichen, die in öffentlichen Räumen nichts verloren hätten. Manche Gipfelkreuze zeigten sogar den geschundenen Körper Jesu Christi.

Das Bundesverfassungsgericht folgte der Argumentation und sieht auch bei Kirchen und Gipfelkreuzen die Neutralitätspflicht des Staates verletzt. Wer sich gestört fühle, könne daher einen Antrag auf Entfernung des Kreuzes stellen. Dem Antrag sei zum Beispiel dann stattzugeben, wenn jemand ständig dem Kreuz ausgesetzt sei, etwa, wenn er aus seinem Bürofenster das Kreuz deutlich sehen könne.

Im bayerischen Ochsenbrunn (Iller) wurde nicht lange gefackelt. Dem Antrag auf Entfernung des Kirchturmkreuzes wurde stattgegeben und das Kreuz mit Hilfe eines Hubschraubers bereits Anfang dieser Woche entfernt (Bild 2 und 3). Die Höhe des Kirchturms in der Wikipedia wurde bereits nach unten korrigiert.

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Der Kirchturm in Ochsenbrunn nach der Korrektur. Er ist immer noch schön, aber manchen Leuten wird es wieder nicht gefallen. Man kann es eben nicht allen recht machen. Lizenz: Public Domain
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Gesellschaftliches Politik

CDU will Macht des Bundesverfassungs­gerichts so weit beschneiden, dass auch keine Klage gegen diese Beschneidung möglich ist

Bundesverfassungsrichter
Bundesverfassungsrichter: Bald ohne Zähne? Foto: Lothar Schaack / Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Konservativen Politkern von CDU/CSU ist das Bundesverfassungsgericht zu mächtig und zu liberal. Der Einfluss der Karlsruher Richter sei so groß, dass die Gesellschaft Stück für Stück liberalisiert werde, ist aus Kreisen verärgerter Parlamentarierer zu hören.

Das Bundesverfassungsgericht habe dafür gesorgt, dass das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare ausgeweitet und deren Adoptionsrechte gestärkt worden seien. Auch die Dreiprozenthürde bei der Europawahl sei von den Richtern in Karlsruhe gekippt worden. Das gehe zu weit und schade der Union und damit vor allem dem ganzen Lande.

Daher planen CDU und CSU, die Rechte der Richter in Karlsruhe zu reduzieren. Diese Beschneidung der Macht soll so weit gehen, dass auch beim Bundesverfassungsgericht und auch an­de­ren­orts keine Klage gegen diese Beschneidung möglich sein wird.

Ein alter Taschenspielertrick, von dem sogar hundertprozentige Demokraten wie der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan und der liebe nordkoreanische Führer Kim Jong-Un noch etwas lernen können.

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Politik Sprachliches

„pseudosozial, pseudochristlich …“ – Karlsruhe: Parteien müssen „pseudo“ in ihre Namen schreiben

FDP neu
Für die FDP kommt es so richtig bitter, sie muss sich nun so nennen. So könnte das neue Logo aussehen

Mit Spannung erwartet wurde heute das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Namen und Leitsätzen von Parteien. Ein Kläger aus Stuttgart hatte sich an den wahrheitswidrigen Namen und Leitsätzen diverser großen deutschen Parteien gestört.

Der Kläger argumentiert, die Christlich Demokratische Union (CDU) sei mit Sicherheit nicht christlich, sondern allenfalls pseudochristlich. Der Kläger führt hier mehrere Hundert Beispiele an, bei denen die CDU fundamentale christliche Grundsätze erheblich verletzt hatte. Ebenso sei die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) nicht sozial, sondern höchstens pseudosozial. Die Christlich-Soziale Union (CSU) sei gar weder christlich noch sozial, sondern bestenfalls pseudochristlich und pseudosozial. Die „Freie Demokratische Partei (FDP) – Die Liberalen“ sei alles, aber mit Sicherheit nicht frei und liberal, sondern im günstigsten Fall pseudofrei und pseudoliberal. Auch für die eben genannten Parteien hat der Kläger zahlreiche Beispiele aufgelistet, die umfassende und eindeutige Abweichungen von diesen Grundsätzen belegen.

Die Richter folgten der Argumentation. Sie argumentieren damit, dass man zwar Werbeversprechen von Unternehmen nicht ernst nehmen könne, aber Parteien seien keine gewinnorientierten Unternehmen, sondern politische Vereinigungen, die dem Wohle des Volkes dienten. Dabei könne man erwarten, dass Namen und Leitsätze der Wahrheit entsprechen.

SPD neu
Die SPD darf sich nicht beklagen, die Änderung fällt nicht ganz so stark auf, aber ungewohnt ist es allemal

Nun müssen die Parteien bis zum 1. Januar 2015 ihre Logos und Schriftzüge ändern. Betroffen sind Wahlplakate, Briefpapier, Webseiten, die Parteibücher – eigentlich alles. Wie das aussehen könnte, zeigt keinblatt.de hier schon einmal. Die CDU wird zur PCDU, die SPD zur PSPD und die CSU zur PCPSU. Die FDP trifft es am härtesten, da sie als einzige Partei bereits in der minimalistischen Form ihres Logos einen ausgeschriebenen Text enthält, der nun zu ändern ist: „Die Liberalen“. Sie wird zur „PFDP – Die Pseudoliberalen“.

FDP-Generalsekretärin Nicola Beer schimpft: „Immer trifft es uns. Wir haben offenbar noch nicht genug Probleme.“

Die Generalsekretäre der anderen betroffenen Parteien wollten sich zur Stunde noch nicht zu dem Urteil äußern. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich.