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Upload-Filter: Auch Kameras sollen Filter bekommen – Bilder mit Urheberrechtsverletzung lassen sich dann gar nicht mehr anfertigen

Upload-Filter
Verteilaktion von Filtertüten vor dem SPD-Parteitag gegen die Einführung von Upload-Filtern – Foto: Christian Schneider / Lizenz: CC BY-SA 4.0

In der EU stehen die heftig umstrittenen, gefürchteten Upload-Filter kurz vor der Einführung. In Zukunft sollen Betreiber von Onlineplattformen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder haften. Im Prinzip wird damit die alte deutsche Krankheit, die Störerhaftung, in verschärfter Form nun EU-weit eingeführt. Den Plattformbetreibern bleibt nur, Upload-Filter einzusetzen, die Material wie Videos, Bilder und Texte, das Rechte Dritter verletzt, bereits beim Hochladen zurückweist. Doch die Filter können nicht zwischen tatsächlichen Urheberrechtsverletzungen und erlaubten Parodien, in denen geschütztes Material in Gestalt einer Kompilation eingearbeitet ist, unterscheiden. Damit werde nach Meinung von Kritikern die Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit eingeschränkt. Die Rechteinhaber jubeln, denn gerade Parodien mögen sie nicht.

Weitere Verschärfungen in Vorbereitung – vor allem für Kameras

Konsequenterweise werden bereits weitere Verschärfungen vorbereitet. In Zukunft soll es mit Digitalkameras gar nicht mehr möglich sein, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Kameras müssen mithilfe des eingebauten Internetzugangs illegale Aufnahmen selbstständig löschen bzw. erst gar nicht zulassen.

In der Praxis könnte das so aussehen, dass sich das Atomium in Belgien (urheberrechtlich geschützt, es fällt nicht unter die Panoramafreiheit), der Eiffelturm bei Nacht (auch urheberrechtlich geschützt) oder die deutsche Hausfassade wegen eines angebrachten Rewe-Logos (auch urheberrechtlich geschützt) nicht mehr fotografieren lassen. Alternative: Die urheberrechtlich geschützten Bildbestandteile könnten auch geschwärzt werden. Bei Fragen wie dieser soll es bald Einigkeit geben.

Auch spezielle Hightech-Brillen, die gar keinen Blick mehr auf urheberrechtlich Geschütztes zulassen, sind bereits in Diskussion. Ferner sollen in Zukunft Hörgeräte automatisch zumachen, wenn irgendwo urheberrechtlich geschützte Musik trällert. Die Künstler sind es uns wert!

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Verstoß gegen Burkagesetz: Österreich verhängt Auftrittsverbot gegen Heino

Heino
Heino darf österreichischen Boden nicht mehr betreten. Foto: Usien / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Erst traf es Radfahrer, die den Schal zu weit übers Gesichts gezogen hatten, und Kostümierte. Nun hat es auch Heinz Georg Kramm, besser bekannt als Heino, erwischt. Das österreichische Innenministerium hat ein Auftrittsverbot und Einreiseverbot gegen den beliebten deutschen Kultsänger verhängt. Der Grund: Heino habe gegen das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (umgangssprachlich auch als Burkagesetz bekannt) verstoßen, heißt es. Der Künstler widersetze sich durch seine schwarze Brille, die seine Augen völlig verberge, einer visuellen Kommunikation. Auch sei die Identifizierbarkeit bei dieser Teilverhüllung nicht gewährleistet, etwas bei Gesichtserkennungssystemen, so ein Ministeriumssprecher.

Verordnung gilt auch für Heino ohne Brille

Auch wenn der Künstler seine Brille abnehme oder eine nicht so stark verdunkelnde Brille aufsetze, bleibe die Verordnung in Kraft. Denn ohne schwarze Brille sei Heino ja dann nicht mehr als Heino identifizierbar, so das Innenministerium. Sogar auf dem Passbild seines Personalausweises hat Heino seine schwarze Brille auf, wodurch der Künstler der einzige nicht erblindete Deutsche sein dürfte, der auf dem Passfoto mit schwarzen Brillengläsern zu sehen ist. Das heißt: Heino ohne Brille geht nicht, aber mit Brille eben auch nicht, da der Kampf gegen die Islamisierung vorgeht.

Von Heino selbst ist noch keine Stellungnahme bekannt. Aber der bekannteste österreichische Heino-Fanclub „Heino Austria“ rebelliert. Ausgerechnet Heino stehe für Volksmusikgut des europäischen Abendlandes und sicher nicht für die Burka und den Islam, so der Vereinsvorstand. Seine Frau Hannelore trage ja nicht mal Kopftuch. Doch das Innenministerium lehnt Ausnahmen ab: Gesetze seien für alle Menschen bestimmt, die sich in Österreich aufhielten. Und ein Politiker sei Heino ja zweifellos keiner.

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Medizin/Gesundheit

Viele medizinische Einrichtungen wirkungslos oder gar schädlich

EKG
EKG: Nur Papierabfall, keine Besserung. Foto: Florian Thillmann / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die Stiftung Warentest hat in ihrem neuen Sonderheft „Ihre Gesundheit“ eine ganze Reihe an medizinischen Geräten, Einrichtungen und Therapien getestet und kam zu einem vernichtenden Urteil.

Fast alle EKG-Geräte erhielten die Note „mangelhaft“ oder schlechter. Auch bei mehrstündiger Anwendung war kein Gerät in der Lage, Herzrhythmusstörungen und andere kardiologische Erkrankungen zu lindern oder gar zu heilen. „Die Geräte halten nicht, was sie versprechen“, so ein Sprecher, „sie produzieren nur einen Haufen Papierabfall. Fast könnte man meinen, sie dienten nicht der Therapie, sondern nur der Verwaltung von Krankheiten.“ Das EKG-Gerät „Herzkasper“ bekam sogar ein „ungenügend“, da der Ausdruck immer noch auf umweltschädlichem Thermopapier erfolgt.

Besonders schlecht schnitten die Röntgengeräte ab. Diese würden den Patienten sogar schaden. Eine Schutzwirkung sei kaum nachzuweisen, ganz im Gegenteil. Bei vielen Patienten mit Lungenkrebs ging ein Lungenröntgen voraus, sodass ein Zusammenhang wahrscheinlich sei.

Auch die Hausärzte kamen schlecht weg. Ein Besuch beim Hausarzt lohne sich nicht, ganz im Gegenteil, so das vernichtende Urteil der Tester. So sei die Gefahr, sich im Wartezimmer anzustecken, etwa mit Grippe, erschreckend hoch.

Die Augenärzte müssen im Test auch einiges einstecken. Speziell die angebotenen Brillen- und Kontaktlinsentherapien seien in aller Regel Augenwischerei. Zwar würde sich das Sehvermögen während der Therapie zunächst erheblich verbessern, oft sogar normalisieren, so die Tester. Sobald die Therapie jedoch beendet werde, das heißt die Brille abgenommen oder die Kontaktlinsen herausgenommen, seien die alten Beschwerden wieder in vollem Umfang da.

Nur eine Lasertherapie würde dauerhaften Erfolg bringen. Testsieger ist hierbei das Produkt „Augenlasern in Warschau (Polen) günstig“ wegen des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Es reichte sogar knapp für die Note „augenzeichnet“.

Die konkreten Testergebnisse verrät das erwähnte Sonderheft, das ab heute in den Läden und Apotheken ausliegt und 15 Euro kostet (in Apotheken 30 Euro). Die Ergebnisse lassen sich auch im Internet abrufen. Der Zugang ist jedoch kostenpflichtig. keinblatt.de-Leser erhalten einen Rabatt von 20 %, wenn sie den Gutscheincode „xrays“ eingeben.