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Nur noch Urnengräber für Raucher – Erdbestattung wegen Schadstoffbelastung verboten

Erdbestattung
Erdbestattung ist ab sofort Nichtrauchern vorbehalten. Foto: Alexander Z. / Lizenz: CC BY-SA 3.0

In Deutschland tritt am 1. August eine neue Friedhofsverordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist für Raucher nur noch eine Feuerbestattung zulässig. Erdbestattungen sind dann wegen zu hoher Schadstoffbelastung der Leichname verboten. Denn das Grundwasser wird bei der Verwesung einfach zu stark belastet.

Raucher dürfen außerdem nur noch in beständigen Urnen, die sich nicht auflösen und die auch nicht verwittern, bestattet werden. Das Verstreuen der Asche von Rauchern wird verboten. Bereits 2016 wies die „Welt“ auf Belastungen des Grundwassers durch Leichname, aber auch durch Totenasche hin.

Aufwändigere Filtersysteme für Raucher in Krematorien

Ebenso werden die Krematoriumsverordnung verschärft und bei der Feuerbestattung von Rauchern aufwändigere Filtersysteme vorgeschrieben.

Um zu dokumentieren, ob ein Verstorbener Raucher war, wird das neue Kästchen „Raucher“ auf dem Totenschein eingeführt, das im Fall der Fälle vom Arzt, der den Dahingeschiedenen meist gut kennt, anzukreuzen ist. Als Raucher gilt auch, wenn der Tote als Bedienung in einem Lokal gearbeitet hat oder mit einem starken Raucher zusammengelebt hat. Im Zweifelsfall ist nach dem Zustand der Leiche zu entscheiden.

Bestatter dürfen bei Rauchern wegen des höheren Aufwands ab sofort höhere Gebühren verlangen, das verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es auf Nachfrage beim Umweltbundesamt.

Sollte der Anteil der weiblichen Raucher stark ansteigen, könnten die Kapazitäten für die Einäscherung überschritten werden. Eine Zwischenlagerung der kontaminierten Leichen in Gorleben wurde bereits angedacht. Als Endlager ist das freilich zu unsicher.

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Österreich: Verband der Bestatter gegen Rauchverbot

Leichenwagen
Viele Raucher wechseln aus „übergeordneten“ Gründen zu diesem Modell. Foto: Norbert Schnitzler / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Österreich gilt als Aschenbecher Europas. Der Raucheranteil liegt bei erschreckenden 35 Prozent. In Restaurants und Kneipen sind Gäste und Personal nur allzu oft schutzlos dem toxischen Qualm ausgesetzt, denn in der Gastronomie gibt es kein allgemeines Rauchverbot. Eine weitere österreichische Besonderheit: Jugendliche dürfen schon mit 16 (!) Jahren Tabakdrogen erwerben.

Das soll sich nun ändern. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) will ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Lokalen. Außerdem soll die Altersgrenze für den Tabakdrogenverkauf auf 18 Jahre angehoben werden, wie er in fast allen EU-Mitgliedsstaaten üblich ist.

Widerstand gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie kam zunächst von den Wirten. Die Sorgen sind jedoch unbegründet. In Bayern, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen, wo es bereits ein konsequentes Rauchverbot gibt, floriert die Gastronomie trotz oder gerade wegen des Rauchverbots.

Bestatterbranche gegen Rauchverbot

Schützenhilfe für die Beibehaltung des österreichischen Status quo kommt aber nun von einer ganz anderen Seite: den Bestattern. Der Verband der Bestatter befürchtet erhebliche Umsatzrückgänge, da die Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass die Lebenserwartung bei Intensivierung der Tabakkontrolle steige. Rauchverbote würden dazu beitragen, dass weniger geraucht werde. Die Folge seien ein Rückgang von Herzinfarkten, die in etwa jedem zweiten Fall tödlich endeten, sowie eine Abnahme anderer Todesfälle durch Nikotinabusus. Man blicke daher mit großer Sorge in die Zukunft, so ein Verbandssprecher, man lebe ja schließlich vom Tod. Die paternalistische Gesundheitspolitik sei der Totengräber für eine ganze Zunft, schimpft der Sprecher.