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Gesellschaftliches Politik

CSU-Politik und Christentum nicht länger ein Widerspruch!

Söder Abschiebung
Post von Markus Söder (CSU). Quelle: Gesichtsbuch

CSU-Politik und Christentum sind nicht länger ein Widerspruch! Markus Söder findet im Archiv des Finanzministerium eine alte Bibelübersetzung, in der die Passagen über Nächstenliebe und Barmherzigkeit gestrichen wurden. Unterlagen zufolge stammt die etwa 75 Jahre alte Bibel aus dem Nachlass eines Kunstmalers mit Wohnsitz in München, welcher mangels Erben dem Freistaat Bayern zugesprochen wurde.

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Konflikte/Terror/Militär Politik

Abgeschobene müssen über Afghanistan mit Fallschirm abspringen, weil Lufthansa wegen Sicherheitslage nicht landen darf

Fallschirm
Absprung per Fallschirm. Lizenz: Public Domain

Die Bundesregierung hält an ihrer Abschiebepraxis für Flüchtlinge aus Afghanistan fest. „Die Abschiebungen beginnen am Mittwoch und werden danach konsequent fortgesetzt“, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), „wir halten daran fest, Afghanistan ist ein sicheres Herkunftsland.“

Sorgen bereitet de Maizière nur das Landeverbot in Afghanistan. So dürften die gecharterten Lufthansa-Maschinen wegen der angespannten Sicherheitslage nicht in Afghanistan landen. Doch auch dafür hat der Bundesinnenminister schon längst eine Lösung erarbeitet.

Wie die Redaktion erfuhr, werden die abgeschobenen Flüchtlinge per Fallschirm abspringen. Ein Absprung sei nicht gefährlicher, als eine Straße zu überqueren, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Die Fallschirme müssen nach dem Absprung von den dann ehemaligen Flüchtlingen zusammengefaltet und per Post nach Deutschland zurückgesendet werden. „Wir haben nichts zu verschenken, so ein Fallschirm kostet ein Haufen Geld“, so ein Vertrauter von de Maizière. Eingesetzt würden schließlich nur hochwertige Bundeswehr-Fallschirme. Noch nie habe sich jemand über einen defekten Fallschirm beschwert, so der Vertraute.

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Konflikte/Terror/Militär Kriminalität

Bundestag beschließt: Algerien, Marokko und Tunesien sichere Herkunftsstaaten. Terroristen aus diesen Ländern freuen sich auf Einreiseerleichterungen

Terroranschlag in Marrakesch 2011
Terroranschlag in Marrakesch. Foto: Bjørn Christian Tørrissen / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit dafür gestimmt, dass Algerien, Marokko und Tunesien, also die sogenannten Maghreb-Staaten, als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

In der Konsequenz können Flüchtlinge aus Algerien, Marokko und Tunesien in Zukunft sehr viel leichter abgeschoben werden, da ihnen in ihrem Heimatland keine Gefahr droht. Flüchtlinge aus Maghreb-Staaten können auch kein Asyl mehr in Deutschland beantragen.

Terroristische Vereinigungen jubeln

Terroristische Vereinigungen in Algerien, Marokko und Tunesien haben die Meldung bejubelt. Wenn das Land per se sicher sei und nicht der Terror regiere, würden auch die Kontrollen auf mögliche einreisende Terroristen deutlich reduziert, so der Tenor. Mitglieder von Terrorvereinigungen können also damit rechnen, viel leichter nach Deutschland zu gelangen.

Auch die sich hierzulande aufhaltenden Flüchtlinge aus Algerien, Marokko und Tunesien haben Grund zur Freude

Auch die sich noch in Deutschland aufhaltenden Maghreb-Flüchtlinge freuen sich. Zwar droht vielen von ihnen die Abschiebung. Aber von geduldeten Maghreb-Flüchtlingen ist nun bekannt, dass diese aus zivilisierten, rechtsstaatlichen Ländern kommen und nicht per se alle Diebe, Vergewaltiger, Terroristen oder anderweitig Kriminelle sein können. Die meisten Flüchtlinge rechnen damit, dass sie von der Bevölkerung nun mit weniger Misstrauen, Ängsten und Vorurteilen begegnet werden.

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Konflikte/Terror/Militär Politik

Grenzwertige Sicherheitslage: Abzuschiebende nach Afghanistan erhalten nun Maxi-Flasche Pfefferspray gratis

Pfefferspray
Wieder ein Stück Sicherheit mehr: handelsübliches Pfefferspray. Foto: Repat / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat die derzeitige deutsche Abschiebepraxis, bei der Flüchtlinge auch nach Afghanistan zurückgeschickt werden, heftig kritisiert. Die Bundesregierung begründete Abschiebungen nach Afghanistan bislang damit, dass es sich bei dem Land am Hindukusch um ein inzwischen sicheres Herkunftsland handele.

Bei der Beurteilung der Sicherheitslage berief sich die Bundesregierung aber ausgerechnet auch auf Aussagen der Taliban.

Inzwischen hat die Bundesregierung ein neues Gutachten anfertigen lassen. Nach diesem ist die Sicherheitslage zumindest grenzwertig. Ohne Bewaffnung seien Menschen in praktisch allen Regionen gefährdet, heißt es in dem Papier, das der Redaktion vorliegt.

Neue Regelung: Maxi-Flasche Pfefferspray gratis für abzuschiebende Flüchtlinge nach Afghanistan

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat nun einen Kompromiss angeordnet. Ab sofort werden Personen, die nach Afghanistan abgeschoben werden, bewaffnet. Das geschehe natürlich unter Anwendung deutschen Rechts, nach dem Privatpersonen ohne Waffenschein sich nur in sehr begrenztem Umfang bewaffnen dürfen.

Konkret erhalten nun Flüchtlinge, die nach Afghanistan abgeschoben werden, eine Maxi-Flasche Pfefferspray gratis. „Damit kommt die Bundesregierung ihren humanitären Verpflichtungen nach“, so de Maizière, „gleichzeitig geschehe dies in Übereinstimmung mit geltender Rechtslage.“

Pfefferspray darf nur im Gepäck, nicht im Handgepäck mitfgeführt werden

Der Minister betonte, dass die Vorschriften der Fluggesellschaften es nicht zuließen, dass das Pfefferspray im Handgepäck mitgeführt werde. Nur eine Mitführung im normalen Gepäck sei zulässig. Welches konkrete Pfefferspray-Produkt ausgegeben werde, stehe noch nicht fest, teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit.

Pro Asyl begrüßt den Vorstoß, hält den Kompromiss aber noch nicht für ausreichend.

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Gesellschaftliches Konflikte/Terror/Militär Kriminalität Politik

Pass zu Hause vergessen: Deutscher im Schnellverfahren nach Syrien abgeschoben

Abschiebung per Flugzeug
Abschiebung per Flugzeug (Symbolbild). Foto: U.S. Federal Government / Lizenz: Public Domain

Endlich handeln die Behörden konsequent und unternehmen etwas gegen Schein-Flüchtlinge. Das musste Johannes Müller (Name von der Redaktion geändert) am eigenen Leib erfahren. Bei einer Personenkontrolle in Berlin konnte sich Müller nicht ausweisen, er hatte dummerweise seinen Personalausweis zu Hause vergessen. „Am Anfang dachte ich noch, dass sich das schnell aufklärt“, so Müller, „doch schon saß ich in Abschiebehaft. Man glaubte mir nicht, vielleicht weil ich mit meinem Vollbart etwas arabisch aussehe. Um meine Unschuld zu beweisen, wollte ich mich rasieren und telefonieren, doch man ließ mich nicht.“

Bereits am nächsten Morgen um 4 Uhr standen Beamte vor der Gefängnistüre und brachten ihn zum Flughafen Schönefeld. In diesem Moment dachte Müller noch an einen Streich mit der versteckten Kamera. Doch als schließlich der Flieger nach Damaskus abhob, verlor Müller den Glauben an die Gerechtigkeit.

Kaum in Damaskus gelandet, suchte Müller die Deutsche Botschaft auf. Doch mit Entsetzen stellte er fest, dass diese geschlossen ist. „Gut, ich bin in gewisser Weise selbst schuld, da ich meinen Perso vergessen hatte, auch wenn es keine generelle Pflicht gibt, den Ausweis mitzuführen. Aber man sollte ihn besser dabei haben, wie mein Fall zeigt“, klagt Müller, „das passiert mir nicht noch einmal. Jetzt muss ich als Flüchtling umständlich über die Balkanroute zurückreisen!“

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Konflikte/Terror/Militär Kriminalität Politik

Schnellere Abschiebung von Ausländern: Regierung will Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h

Abschiebung
In der Geologie finden Abschiebungen nur sehr langsam statt. Bei Automobilen spricht man dagegen von „Anschieben“, wenn diese nicht spuren. Foto: Schuetzler 62 / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bei der Frage nach einer schnelleren Abschiebung straffällig gewordener Ausländer fordert die Bundesregierung nun eine Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h. Wer langsam, aber sicher sein Gastrecht verspiele, müsse das Land schnell verlassen, so ein Regierungssprecher. Tempo-30-Zonen seien da absolut kontraproduktiv. Umfangreiche Harmonisierungen seien notwendig, um das Ziel zu erreichen. Etwa eine Angleichung von Richtgeschwindigkeit (Autobahnen), Lichtgeschwindigkeit und Schallgeschwindigkeit. Es könne nicht sein, dass optische Impulse gegenüber akustischen Impulsen bevorzugt würden. Für einige physikalische Gesetze gebe es bereits entsprechende Gesetzentwürfe, die bereits im Kabinett debattiert würden, ergänzt der Sprecher. Es ginge dabei nicht nur um eine Änderung von Mindest- und Maximalgeschwindigkeiten, sondern auch um höhere Strafen für Herzraser.

In der SPD gibt es jedoch auch kritische Stimmen. Drohe Straftätern in ihrem Heimatland Todesstrafe oder Folter, dürfe generell nicht abgeschoben werden, so Bundesjustizminister Heiko Maas. Inländer dagegen dürften bei schweren Straftaten generell weiter abgeschoben werden, da in ihrem Heimatland ja keine Todesstrafe existiere, so der Minister. Ob es Folter gebe, da herrscht aber auch in der SPD Uneinigkeit. Die in Deutschland weiterhin erhältliche CD „Weihnachten mit Roy Black“ und die Fernsehsendung „Das Wort zum Sonntag“ seien die Grenzen zur Folter zumindest nicht mehr weit entfernt, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Die Grenzen gelte es zu sichern, etwa durch eine Mauer des Schweigens mit gut besetzten Lachtürmen, heißt es. Ja, man habe die Absicht, sich auf die Lauer zu legen. Warum auch nicht?