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Damit Ausland sie nicht kopiert: Dobrindt lässt Mautpläne patentieren

Alexander Dobrindt
Alexander Dobrindt (CSU): „Die Ausländermaut kommt, und zwar nur für Ausländer!“ – Foto: Harald Bischoff / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) scheint ein Problem zu haben. Um den Gleichheitsgrundsatz nicht zu verletzen, will er seine Ausländermaut – die jetzt eine generelle Straßenmaut werden soll – auf zwei Gesetze aufteilen. Das erste Gesetz soll eine Maut sein, die alle, auch Deutsche zahlen. Das zweite Gesetz soll eine Senkung der Kfz-Steuer um einen überraschend ähnlich hohen Betrag sein, von der logischerweise nur Deutsche profitieren, da Ausländer ja gar keine deutsche Kfz-Steuer zahlen. Also könnten Letztere gar nicht benachteiligt werden, da sie vorher keine deutsche Kfz-Steuer zahlen müssen und nachher auch nicht.

Dobrindt weiß aber genau, dass die EU hier sehr genau hinsehen wird. Nahezu zeitgleiche Vorhaben könnten von der EU als ein einziges Vorhaben betrachtet werden. Die EU könnte der Versuch erliegen, hier eine Diskriminierung für Ausländer reinzuinterpretieren, und die schöne Rache auf das österreichische Pickerl torpedieren.

FPÖ fordert Ausländermaut für Österreichs Straßen – aber Dobrindt hat auch daran gedacht

Die FPÖ hat bereits angeregt, dass man im Falle der Umsetzung von Dobrindts Plänen auch in Österreich eine Autobahnmaut für Ausländer einführen werde. Weitere Länder könnten nachziehen. Dobrindt würde dann dem deutschen Autofahrer einen Bärendienst erweisen. Am Ende würde es für deutsche Autofahrer richtig teuer werden.

Doch Dobrint hat offenbar an alles gedacht. Wie der Redaktion bekannt wurde, werden seine beiden Mautgesetze voller raffinierter juristischer Schachzüge stecken, die sie immun gegen jeglichen EU-Einspruch machen. Das Ausland könne sie ohnehin nicht so ohne Weiteres übernehmen, da deren Rechtssystem ganz anders aufgebaut sei. Aber Dobrindts Mautpläne könnten vom Wesen her adaptiert werden. Um dies zu verhindern, will Dobrindt das Gesetz patentieren lassen. Eine Weiterverwendung durch ausländische Regierungen sei damit nicht möglich bzw. nur nach Zahlung entsprechender Lizenzgebühren, die aber so hoch seien, dass es sich nicht lohne.

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