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Bundestagswahlen in Zukunft alle 5 Jahre – damit für Regierungsbildung mehr Zeit ist

Reichstag
Das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages. Letzterer wird in Zukunft nicht mehr alle vier, sondern nur noch alle fünf Jahre gewählt. Lizenz: Public Domain

In der ersten Sitzung nach der Winterpause hat die Bundesregierung heute wie erwartet mit absoluter Mehrheit der Großen Koalition beschlossen, dass Bundestagswahlen in Zukunft nur noch alle fünf Jahre statt bislang alle vier Jahre stattfinden werden. Die nächste Bundestagswahl wird entsprechend erst im Herbst 2022 statt im Herbst 2021 abgehalten werden.

Begründet wurde die Verlängerung der Legislaturperiode zunächst mit den bekannten Argumenten einer Angleichung an die bereits alle fünf Jahre durchgeführten Landtagswahlen und der Problematik, dass bislang ein erheblicher Teil der Regierungszeit durch Wahlkampf bestimmt sei, in der das politische Handeln nur noch eingeschränkt möglich sei. Gesetze, die erforderlich seien, aber die bei der Bevölkerung zu Unmut führten, könne man nicht kurz vor den Wahlen beschließen, ohne Gefahr zu laufen, empfindliche Stimmeneinbußen bis zur eigenen Abwahl hinnehmen zu müssen. Zum effektiven Regieren bleibe wegen des langen Wahlkampfes daher effektiv allenfalls drei Jahre.

Zeit für die langwierige Regierungsbildung muss wieder reingeholt werden

Interessanterweise wurde aber ein weiteres Argument angeführt, das offenbar den Ausschlag gegeben hat. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) betonte, dass die Parteienlandschaft verändert worden sei. Man müsse davon ausgehen, dass in Zukunft beständig mindestens sechs Parteien (wenn man CDU/CSU separat zählt, sind es sieben, die Redaktion) im Bundestag sitzen werden, vielleicht auch mehr. Dies erschwere die Regierungsbildung, wie sich jetzt gerade zeige. „Stellen Sie sich mal vor, dass wir länger als ein Jahr brauchen, bis die Regierung steht“, so Merkel, „dann haben wir zum Regieren kaum noch Zeit. Diese Zeit holen wir uns jetzt wieder von Ihnen zurück, liebe Wählerinnen und Wähler. Von Ihnen, jawohl, Sie haben richtig gehört, von Ihnen! Denn Sie haben das selbst zu verantworten, wenn Sie einen solchen Mist zusammenwählen, vielen Dank auch!“

keinblatt.de Wissen: Darf eine kommissarisch im Amt befindliche Bundesregierung überhaupt Gesetze beschließen?
Entgegen landläufiger Meinung ist auch eine kommissarisch geführte Bundesregierung voll handlungsfähig. Sie hat weitestgehend Befugnisse wie eine normale Bundesregierung, kann also auch Gesetze verabschieden. Es dürfen nur keine Bundesminister berufen werden. Wenn ein Bundesminister ausscheidet, muss daher das Amt von einem bestehenden Bundesminister mit übernommen werden.

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