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Kriminalität

In Einkaufswagen Plastikchip statt Euro geworfen – 18 Monate Haft wegen Inverkehrbringens von Falschgeld

Einkaufswagen
Einkaufswagen mit Münzeinwurf (Symbolbild). Foto: Polycart / Lizenz: CC BY 2.0

Jeder kennt die Einkaufswagen mit Münzschloss. Der Wagen wird erst freigegeben, wenn man eine 1-Euro- oder 50-Cent-Münze einwirft. Doch wenn man einen Wagen braucht, hat man oft nicht das richtige Geldstück zur Hand.

Da gibt es aber doch die praktischen Plastikchips, mit denen man die Wagen ebenso freikriegt, dachte sich Horst W. aus dem niedersächsischen Lindweser. Bereits vor Jahren hatte er für ein paar Cent so einen Plastikchip erworben und trägt ihn in der Tasche. Als W. im März dieses Jahres den Plastikchip in einen Wagen einer regionalen Supermarktkette einwarf, rechnete er nicht mit den adlerscharfen Augen einer Verkäuferin. Diese stellte den Mann und erstattete Anzeige. Ihr Vorwurf: Der Mann habe den Einkaufswagen mit Falschgeld überlistet und sich die Ausleihleistung erschlichen. Der Einwand des Mannes, diese Chips seien doch speziell für die Einkaufswagen konzipiert und er habe solch einen Chip regulär im Laden gekauft, ließ die Verkäuferin nicht gelten.

Inzwischen kam es zum Gerichtsprozess. Das Gericht gab den Vorwürfen im Wesentlichen statt. Der Mann habe mit Münzimitaten die Geldprüfung der Einkaufswagenschlösser überlistet, hieß es. Der Richter verurteilte den Mann wegen Inverkehrbringens von Falschgeld in einem minderschweren Fall und Automatenbetrug zu 18 Monaten Haft. Da der Mann vorbestraft ist, wurde die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

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