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Schnellere Abschiebung von Ausländern: Regierung will Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h

Abschiebung
In der Geologie finden Abschiebungen nur sehr langsam statt. Bei Automobilen spricht man dagegen von „Anschieben“, wenn diese nicht spuren. Foto: Schuetzler 62 / Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bei der Frage nach einer schnelleren Abschiebung straffällig gewordener Ausländer fordert die Bundesregierung nun eine Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h. Wer langsam, aber sicher sein Gastrecht verspiele, müsse das Land schnell verlassen, so ein Regierungssprecher. Tempo-30-Zonen seien da absolut kontraproduktiv. Umfangreiche Harmonisierungen seien notwendig, um das Ziel zu erreichen. Etwa eine Angleichung von Richtgeschwindigkeit (Autobahnen), Lichtgeschwindigkeit und Schallgeschwindigkeit. Es könne nicht sein, dass optische Impulse gegenüber akustischen Impulsen bevorzugt würden. Für einige physikalische Gesetze gebe es bereits entsprechende Gesetzentwürfe, die bereits im Kabinett debattiert würden, ergänzt der Sprecher. Es ginge dabei nicht nur um eine Änderung von Mindest- und Maximalgeschwindigkeiten, sondern auch um höhere Strafen für Herzraser.

In der SPD gibt es jedoch auch kritische Stimmen. Drohe Straftätern in ihrem Heimatland Todesstrafe oder Folter, dürfe generell nicht abgeschoben werden, so Bundesjustizminister Heiko Maas. Inländer dagegen dürften bei schweren Straftaten generell weiter abgeschoben werden, da in ihrem Heimatland ja keine Todesstrafe existiere, so der Minister. Ob es Folter gebe, da herrscht aber auch in der SPD Uneinigkeit. Die in Deutschland weiterhin erhältliche CD „Weihnachten mit Roy Black“ und die Fernsehsendung „Das Wort zum Sonntag“ seien die Grenzen zur Folter zumindest nicht mehr weit entfernt, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Die Grenzen gelte es zu sichern, etwa durch eine Mauer des Schweigens mit gut besetzten Lachtürmen, heißt es. Ja, man habe die Absicht, sich auf die Lauer zu legen. Warum auch nicht?

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