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Hobbyjuristen verurteilen Edathy zu 5.000-mal lebenslang

Sebastian Edathy
Sebastian Edathy. Foto: blu-news.org / Lizenz: CC BY-SA 2.0

Das Landgericht Verden hat das Kinderpornographie-Verfahren gegen Sebastian Edathy gegen eine lächerliche Geldauflage von 5.000 Euro für den Kinderschutzbund eingestellt. Edathy hatte eingeräumt, sich Videos und Bilder von nackten Jungen aus dem Netz heruntergeladen zu haben. Edathy gilt damit nicht als vorbestraft.

Tausende ausgebildete Hobbyjuristen (Autodidakten) sahen es indes anders und verurteilten Edathy per Twitter/Facebook-Schnellgericht in der Summe zu rund 5.000-mal lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung, 666-mal zum Tode (Erschießungskommando), rund 10.000-mal zur operativen und rund 2.000-mal zur chemischen Kastration.

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