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Bewerbung als Christkind abgelehnt: Nürnberger klagt gegen Stadt

Nürnberger Christkind 2008
Nürnberger Christkind 2008. Eindeutig eine junge Frau. Foto: Marcus Meissner / Lizenz: CC BY 2.0

Karl D. (49) ist alles andere als in Vorweihnachtsstimmung. Er hatte sich als Nürnberger Christkind beworben, aber von der Stadt eine knallharte Absage erhalten. Ihm wurde lapidar mitgeteilt, dass er die Bedingungen nicht erfülle. Er sei keine Frau, er sei zu alt, und seine Körpergröße liege über 1,60 Metern. Seine Bewerbung könne daher nicht berücksichtigt werden, heißt es in dem Ablehnungsschreiben.

Karl sieht dies als eklatante Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dieses besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seines Alters und anderer Merkmale benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe.

Das Christkind ist eigentlich männlich

Es sei schon mal höchst seltsam, dass nur Frauen zugelassen seien, so Karls Anwalt Christian Tanner, der bereits Klage gegen die Stadt Nürnberg eingereicht hat. Denn das Christkind sei ja der junge Jesus Christus, dieser sei eindeutig männlich. Bei der Kreuzigung habe er schließlich Bart getragen. Da Jesus nicht nur der Sohn Gottes sei, sondern quasi auch Gott selbst, der bekanntlich geschlechtslos sei, wolle man sich aber nicht darauf versteifen. Denn sonst müsste man die bisherigen Nürnberger Christkinder ja nachträglich alle aberkennen, da diese alle weiblich gewesen seien. Aber es müssten zumindest ab sofort weibliche und männliche Bewerber zugelassen werden.

Zwar sei Karl kein Kind, zumindest nicht im engeren Sinne, aber er sei ein Kind der Stadt. Auch dürfe wie gesagt das Alter nicht als Nachteil gewertet werden, so Tanner. Denn das wäre glasklare Diskriminierung. Sein Mandant hätte ohnehin vorgehabt, die ausgeschriebene Stelle als rot-weißer Coca-Cola-Weihnachtsmann auszufüllen, dafür sei er bestens geeignet.

Falls die Stadt nicht einlenke, will Tanner notfalls durch alle Instanzen klagen. keinblatt.de wird weiter über diesen Fall berichten, denn der Gleichbehandlungsgrundsatz steht in den Statuten der Redaktion ganz oben.

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